
Fragen & Antworten – Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylsuchende
Welche Arbeitsmöglichkeiten haben Asylsuchende derzeit in Österreich? |
Wer einen Asylantrag stellt, unterliegt für die ersten drei Monate einem Beschäftigungsverbot. Nach dieser Frist ist es zwar theoretisch möglich, eine Beschäftigungsbewilligung zu bekommen, praktisch jedoch so gut wie nicht. Hürde Nummer eins ist das Ausländerbeschäftigungsgesetz. Dieses sieht vor, dass Asylsuchende bei der Vergabe von Beschäftigungsbewilligungen nachrangig gegenüber ÖsterreicherInnen, anderen EU-BürgerInnen sowie bereits in den Arbeitsmarkt integrierten Drittstaatsangehörigen behandelt werden müssen. Aus dieser Hürde wurde im Jahr 2004 eine fast gänzliche Arbeitsmarktblockade. Aufgrund eines Erlasses des Sozialministeriums dürfen für Asylsuchende seit 2004 nur mehr kurzfristige Beschäftigungsbewilligungen für Saison- und Erntearbeit ausgestellt werden. In der Praxis kommt das einem weitgehenden Arbeitsverbot gleich. |
Wie funktioniert die Option Saisonarbeit? |
Im Bereich der Saison- und Erntearbeit fallen Asylwerbende unter eine jährlich neu beschlossene Quote an befristeten Beschäftigungsbewilligungen für Drittstaatangehörige. So dürfen 2014 z.B. 4500 solche Bewilligungen ausgegeben werden. Diese Beschäftigungsmöglichkeit wird allerdings durch eine Reihe von Hindernissen stark erschwert und unattraktiv gemacht. Erstes Hindernis ist, dass Asylwerbende an die ihnen zugewiesenen Bundesländer gebunden sind. Das heißt, Saisonarbeiten in anderen Bundesländern können nicht angenommen werden. Zweites Hindernis ist, dass das Überschreiten einer Verdienstschwelle von 110 Euro Einbußen bei der Grundversorgung nach sich zieht. Verdienen Asylsuchende mehr als die Grundversorgung, dann fallen sie, zumindest bis zur Beendigung der Saisonarbeit, vollständig aus der Grundversorgung heraus. In Kombination mit der engen zeitlichen Befristung saisonaler Jobs bringt das eine große und oft untragbare materielle Unsicherheit für die Asylsuchenden mit sich. Denn der die Grundversorgung übersteigende Mehrverdienst wird in der Regel auch noch in den der Saisonarbeit folgenden Monaten von der Grundversorgung abgezogen. Das bedeutet, dass auch nach Beendigung der befristeten Tätigkeit eine Rückkehr in die Grundversorgung oftmals nicht sofort möglich ist. Für Asylwerbende, die einer organisierten Unterbringung zugeteilt worden sind (z.B. einem Flüchtlingsheim), kann der temporäre Verlust der Grundversorgung (bundesländerabhängig) auch den Verlust ihrer Unterkunft bedeuten. Und auch dort, wo sie in die Grundversorgung zurückkehren können, gibt es keine Garantie, dass sie wieder in derselben Unterkunft landen, in der sie davor waren. Diese Kombination von bürokratischen Hürden, hoher Unsicherheit und dem Fehlen relevanter materieller Vorteile, macht die Option Saisonarbeit extrem unattraktiv. So wurden 2013 nur 284 Saison-Beschäftigungsbewilligungen an Asylwerbende ausgestellt. Die Verantwortlichen sollten sich nicht darüber wundern, dass so wenige Asylwerbende diese Möglichkeit nützen, sondern eher darüber, dass sich überhaupt Asylwerbende finden, die unter diesen Bedingungen einen hochriskanten saisonalen Job ausüben. Darüber hinaus ist festzuhalten, dass der Zugang zur Saisonarbeit auch abseits dieser Hürden kein adäquater Ersatz zum allgemeinen Arbeitsmarktzugang ist, bei dem sich Asylwerbende gemäß ihrer Qualifikation einbringen können. |
Können Asylsuchende als Selbständige arbeiten? |
Selbständige Beschäftigung ist Asylsuchenden ab drei Monaten nach Asylantragsstellung offiziell erlaubt. Einschränkungen in der Erteilung von Gewerbeberechtigungen gibt es durch Inländervorbehalte und Schwierigkeiten bei der Anerkennung von Qualifikationsnachweisen. Asylsuchenden fehlen oft auch das erforderliche Startkapital und die nötigen Kontakte. Leichter möglich ist die ‚Neue Selbstständigkeit’, für die es keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen gibt. Für Asylsuchende sind dabei bisher vor allem die Bereiche Zeitungsaustragen und Sexarbeit realistische Optionen. Potentiell könnten über diesen Weg auch andere Tätigkeiten ausgeführt werden, wobei verschiedene Organisationen diesbezügliche Gründeungsberatungen anbieten, für Niederöstereich z.B. die RIZ Gründer-Agentur NÖ. |
Was bedeutet der Sperrerlass des Sozialministeriums für junge Asylsuchende, die eine Lehre machen wollen? |
Weil die Lehre in die Kategorie Arbeit fällt, versperrt das weitgehende Arbeitsverbot jungen Asylsuchenden auch diese Möglichkeit. Ende Juni 2012 wurde durch Kampagnen von SOS Mitmensch und anderen NGOs ein erster Zwischenerfolg erreicht, als das Sozialministerium minderjährigen Asylsuchenden den Zugang zur Lehre per Erlass geöffnet hat – allerdings nur in Bereichen, in denen es einen nachgewiesen Lehrlingsmangel gibt. Inzwischen wurde dieser Erlass auf unter 25-jährige Asylsuchende ausgeweitet. Laut Informationen des Sozialministeriums machen derzeit etwas über 100 Asylsuchende eine Lehre. |
Gibt es alternative Beschäftigungsmodelle für Asylsuchende? |
Neben saisonaler Beschäftigung und prekärer Selbstständigkeit haben Asylsuchende in einigen Bundesländern die Möglichkeit, sich in beschränktem Umfang gemeinnützig zu betätigen. Dabei verrichten sie für maximal 3-6 € die Stunde und bis zu einem Maximalbetrag von 110 € im Monat Hilfstätigkeiten für die Einrichtungen bzw. Gemeinden, in denen sie untergebracht sind. Darüber hinaus existieren einige Projekte, die Asylsuchenden beschränkte Beschäftigungsmöglichkeiten bieten. Einige verkaufen z.B. Straßenzeitungen, was unter den Titel der ‚neuen Selbstständigkeit’ fällt. Auch mit Bildungsmaßnahmen, vor allem Deutschkursen, kann die Wartezeit sinnvoll genützt werden, sofern diese Möglichkeit angeboten wird – denn staatliche Deutschkursangebote gibt es für Asylsuchende nicht. Eine qualifizierte, längerfristige und regulär bezahlte Arbeit können diese beschränkten Projekte jedenfalls nicht ersetzen. |
Kann SOS Mitmensch Asylsuchende beschäftigen? |
Nein. Die Regelung für die gemeinnützige Beschäftigung ist so eng gefasst, dass eine Organisation wie SOS Mitmensch keine Möglichkeit hat, AsylwerberInnen im Rahmen dieser Regelung zu beschäftigen. AsylwerberInnen können im Rahmen der Gemeinnützigkeit lediglich für Hilfstätigkeiten, die in Zusammenhang mit ihrer Unterbringung stehen, oder für gemeinnützige Hilfstätigkeiten für Bund, Länder und Gemeinden eingesetzt werden. SOS Mitmensch verfügt über keine Unterbringung für AsylwerberInnen und ist auch keine Gebietskörperschaft. Die einzige Möglichkeit, die SOS Mitmensch hat, ist, Asylsuchenden die Möglichkeit zu geben, als selbständige ZeitungsverkäuferInnen zu arbeiten. Diese Möglichkeit bieten wir an. |
Wie sieht die allgemeine materielle Situation von Asylsuchenden aus? |
Asylsuchende, die als bedürftig eingestuft werden, haben für die Dauer ihres Asylverfahrens ein Recht auf Grundversorgung (siehe dazu auch vorhergehenden Punkt). Diese umfasst Unterbringung und Verpflegung. In Abhängigkeit von der Art der Unterbringung zahlen Bund und Länder die Grundversorgung entweder an die BetreiberInnen von Unterkünften oder an die Asylsuchenden aus. Meist erhalten Asylsuchende nur 40 € Taschengeld im Monat direkt ausbezahlt. Sobald Asylsuchende ein Einkommen über ca. 110 € im Monat (in Abhängigkeit vom Bundesland) haben, wird ihnen das von der Grundversorgung abgezogen. Der Verdienst eines Monates wird dabei in der Regel auch auf die Folgemonate aufgerechnet; wenn Asylsuchende z.B. einen Monat lang 800 € verdienen, fallen sie auch im Folgemonat komplett aus der Grundversorgung (im Detail wieder bundesland-abhängig). Kein Asylsuchender erhält auch nur annähernd soviel an staatlichen Leistungen ausbezahlt wie österreichische StaatsbürgerInnen. |
Welche materiellen Folgen hat der weitgehend versperrte Zugang zum Arbeitsmarkt? |
Die per Erlass des Sozialministeriums de facto verordnete Arbeitslosigkeit bedeutet für die meisten Asylsuchenden die Abhängigkeit von Sozialleistungen und die Einzementierung von Armut. Langzeitarbeitslosigkeit führt darüber hinaus zu Dequalifikation. Etwa die Hälfte der Asylsuchenden bleibt dauerhaft in Österreich und verliert viele wertvolle Monate oder gar Jahre für die Integration in den Arbeitsmarkt bzw. in ein neues Leben. Nochmals verschärft wird die Problematik, dadurch dass mit dem Ausschluss vom Arbeitsmarkt auch der Ausschluss von AMS- und anderen Qualifizierungsmaßnahmen einhergeht. |
Welche psychologischen und sozialen Auswirkungen hat die verordnete Beschäftigungslosigkeit? |
Beschäftigungslosigkeit führt oft zu Apathie und verhindert Stabilität. Gerade durch Verfolgungs- und Fluchterfahrung belastete Asylsuchende bräuchten Stabilität. Der Abbau von Traumatisierungen wird erschwert. Mit der verordneten Arbeitslosigkeit wird Asylsuchenden auch die wichtigste Möglichkeit der Integration in das neue Lebensumfeld und zur Knüpfung von sozialen Kontakten genommen. Darüber hinaus fördert die Beschäftigungslosigkeit die Stigmatisierung von Asylsuchenden als leistungsunwillige EmpfängerInnen von staatlichen Hilfeleistungen. Asylsuchende haben kaum eine Chance diesen Vorurteilen entgegenzuwirken. Das fördert Gefühle von Hoffnungslosigkeit und Selbstzweifel. Die Gefahr des Abrutschens in eine lang anhaltende Depression ist hoch. |
Profitiert Österreich von der verordneten Arbeitslosigkeit von Asylsuchenden? |
Ganz klar: Nein. Verordnete Arbeitslosigkeit für hier lebende Menschen hilft weder im Kampf gegen Arbeitslosigkeit noch schafft sie Perspektiven für die Betroffenen. Darüber hinaus muss der Staat für die Grundversorgung der Asylsuchenden aufkommen und es entgehen ihm mögliche Steuereinnahmen. Das führt dazu, dass auch qualifizierte Menschen auf staatliche Hilfen angewiesen sind, anstatt zur Volkswirtschaft beizutragen. Diese Auswirkungen sind oft auch noch in der Zeit nach Anerkennung des Flüchtlings-Status wirksam. Darüber hinaus wird durch den restriktiven Arbeitsmarktzugang Schwarzarbeit und Kriminalität gefördert, was weder im Interesse Österreichs, noch im Interesse der Asylsuchenden liegt. |
Profitieren andere Arbeitssuchende von der Ausschließung von Asylwerbenden? |
Die politisch Verantwortlichen kommen in ihrer Verteidigung des weitgehenden Arbeitsverbotes für Asylwerbende häufig auf die vielen anderen Arbeitslosen zu sprechen, die ihrer Meinung nach gegen eine Öffnung des Arbeitsmarktes für Asylwerbenden sprechen. Doch das Argument, dass für jeden Asylwerbenden, der einen Job findet, jemand anderer den Job verliert oder keinen mehr findet, ist für sich schon eine populistische Vereinfachung. Darüber hinaus besteht auch bei Aufhebung des Erlasses nach wie vor die Hürde der so genanntem Arbeitsmarktprüfung – das heißt, Asylwerbende könnten nur Jobs bekommen, für die es keine qualifizierten Österreicherinnen, EU-BürgerInnen oder bereits in den Arbeitsmarkt integrierte Drittstaatsangehörige gibt. Diese Benachrangung stellt eine erhebliche Hürde dar. Daher hat Deutschland für Asylsuchende nicht nur nach drei Monaten alle Bereiche des Arbeitsmarkts geöffnet, sondern auch bestimmt, dass nach 15 Monaten die Benachrangung gegenüber anderen Arbeitskräften aufgehoben wird. |
Wie wird der versperrte Arbeitsmarkt von den politisch Verantwortlichen begründet? |
Neben Hinweisen auf den angespannten Arbeitsmarkt (siehe vorheriger Punkt), liegt die Hauptmotivation für die restriktive Regelung des Arbeitsmarktzuganges darin, dass nationale Interessen oft im Widerspruch zur Aufnahme von Flüchtlingen definiert werden. Mit anderen Worten: Das weitgehende Arbeitsverbot soll Flüchtlinge abschrecken, überhaupt nach Österreich zu kommen. Darüber hinaus wird befürchtet, dass Asylsuchende, die einen Job haben, im Falle eine rechtskräftigen negativen Asylbescheids schwerer abzuschieben sind, weil sich dann möglicherweise ihr Arbeitgeber bzw. ihre Arbeitgeberin für sie einsetzt. Für all das wird in Kauf genommen, tausende hier lebende Menschen zu desintegrieren. |
Wie sehen die Regelungen in anderen EU-Ländern aus? |
In vielen anderen EU-Ländern haben Asylwerbende nach 6 oder 12 Monaten einen tatsächlichen Arbeitsmarktzugang – und nicht, so wie in Österreich nach 3 Monaten, nur einen theoretischen. Oft ist dieser Arbeitsmarktzugang auch verbunden mit Zugang zu staatlichen Arbeitsmarkt- und Qualifizierungsprogrammen. Mit einem besonders vorbildlichen System fallen die skandinavischen Länder auf. Auch in Deutschland wurde kürzlich eine Regelung beschlossen, wonach Asylsuchende bereits nach 3 Monaten in allen Bereichen des Arbeitsmarkts tätig werden können. Für Asylsuchende, die länger als 15 Monate im Land sind, fällt auch die Regelung weg, dass deutsche StaatsbürgerInnen und EU-BürgerInnen bei offenen Stellen zu bevorzugen sind. Die deutsche Regelung stellt ein Modell mit Vorbildcharakter für die österreichischen VerantwortungsträgerInnen dar und einen Anstoß, die bisherige Verbotspolitik zu beenden. |
Gibt es EU-Vorgaben zum Arbeitsmarktzugang für Asylwerbende? |
Ja, und zwar in Form der so genannten Aufnahmerichtlinie, die 2013 in einer reformierten Fassung erneuert wurde (Richtlinie 2013/33/EU). Eine Vorgabe dieser Richtlinie an die Mitgliedsländer ist, durch einen klar geregelten Arbeitsmarkt „die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Asylantragstellern zu fördern“. Die reformierte Richtlinie sieht dabei einen effektiven Arbeitsmarktzugang nach spätestens neun Monaten vor. Die neue Aufnahmerichtlinie ist von den Mitgliedsstaaten bis Juli 2015 umzusetzen, die österreichische Regierung ist derzeit allerdings noch immer bemüht, Asylwerbende durch das weitgehende Arbeitsverbot auf staatliche Hilfe angewiesen zu machen. Damit steht die österreichische Politik noch im Gegensatz zur diesbezüglichen EU-Vorgabe. |
Wie stehen die einzelnen politischen Parteien zu dem Thema? |
Das Weiterbestehen des weitgehenden Arbeitsverbots für Asylsuchende wird vor allem von den Spitzen der beiden aktuellen Regierungsparteien sowie von der FPÖ befürwortet, während die Grünen und die Neos für einen Arbeitsmarktzugang eintreten. Doch es gibt auch in der SPÖ und ÖVP immer mehr Stimmen, die für eine Aufhebung des Arbeitsverbotes eintreten. So verkündete etwa der damalige SPÖ-Klubchef Josef Cap in einem Interview mit SOS Mitmensch letztes Jahr, dass der SP-Parlamentsklub einen generellen Arbeitsmarktzugang nach 6 Monaten fordert. Zu den Befürwortern eines liberaleren Arbeitsmarktzuganges zählen auch Politgrößen wie Hannes Swoboda (ehem. Vorsitzender der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas), Othmar Karas (ehem. Vizepräsident des Europäischen Parlaments, ÖVP), Günther Kräuter (Volksanwalt, SPÖ), Peter Kaiser (Landeshauptmann Kärnten, SPÖ), Josef Ackerl (Landeshauptmann-Stellvertreter Oberösterreich, SPÖ), Michael Ritsch (Vorsitzender der Vorarlberger SPÖ), Hilde Hawlicek (ehemalige Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Sport, SPÖ), Franz Fischler (EU-Kommissar von 1995 bis 2004, ÖVP), Erhard Busek (ehemaliger Vizekanzler und ÖVP-Chef). Auch der aktuelle ÖVP-Chef Reinhold Mitterlehner attestierte, während seiner Zeit als stv. Wirtschaftskammer-Generalsekretär, dringenden Handlungsbedarf beim Arbeitsmarktzugang für Asylwerbende und sprach sich für einen Zugang aus. Auch eine Reihe an LandesrätInnen und BürgermeisterInnen haben sich für Arbeitsmöglichkeiten für Asylsuchende ausgesprochen. |
Wie sieht die Stimmungslage außerhalb der politischen Parteien aus? |
Neben zahlreichen zivilgesellschaftlichen AkteurInnen machen sich auch die Gewerkschaft, die Wirtschaftskammer, die Arbeiterkammer und die Industriellenvereinigung für eine liberalere Regelung des Arbeitsmarktzuganges für Asylsuchende stark. Im Bad Ischler Dialog 2011 einigten sich die Sozialpartner darauf, gemeinsam dafür einzutreten, AsylwerberInnen 6 Monate nach Asylantragstellung eine auf 12 Monate befristete Beschäftigungsbewilligung zu erteilen. |
Wie sieht die Bevölkerung die Frage des Arbeitsmarktzugangs von Asylsuchenden? |
Laut einer Studie, die das Institut Karmasin für den UNHCR durchgeführt hat, sind 54 % der ÖsterreicherInnen für einen Arbeitsmarktzugang von Asylsuchenden, während 22% eine ablehnende Haltung haben. Ein leichterer Arbeitsmarktzugang für Asylsuchende ist somit eine Forderung, mit der man auf viel Verständnis stößt. Es sollte daher für die Regierung möglich sein, sich darauf zu einigen, dass eine monate- oder gar jahrelang verordnete Untätigkeit von arbeitsfähigen- und willigen Menschen nicht im Interesse Österreichs sein kann. Eine für das Nachrichtenmagazin "profil" durchgeführte Umfrage kommt zu ähnlichen Ergebnissen. |
Was fordert SOS Mitmensch? |
Asylsuchende sollen in Österreich wieder in allen Bereichen des Arbeitsmarkts legal arbeiten dürfen. Kein Mensch, der in Österreich lebt, soll über einen längeren Zeitraum vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sein. Menschen sollen nicht dequalifiziert und zu Langzeitarbeitslosen gemacht werden.
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