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09. Sep. 2016

Erdogan-Demos

SONDERECKE. Als mir mein Schwager auf einer Familienfeier Rechtsstaatlichkeit erklärte. um die Ecke gedacht mit Philipp Sonderegger, Illustration: Petja Dimitrova

 

Familienfeier im Grünen. Es ist Anfang August. Thema Nummer eins: Der Putsch in der Türkei und die Demos der Austrotürken. Mein Schwager Thomas erklärt mir Rechtsstaatlichkeit: „Du parkst dein Auto falsch. Die schleppen dich ab. Das kostet und die Fahrt mit dem Bus zur Abschleppstelle zieht sich hin. Aber deinen Wagen behandeln die wie ein rohes Ei. Da wirst du keinen Kratzer finden. Das ist nicht selbstverständlich. Man könnte ja auch sagen; selber schuld, dass der Spiegel jetzt ab ist. Hättest du nicht falsch geparkt.“ Das ist Rechtsstaat. Der Staat kann Rechte von Menschen nicht ohne triftigen Grund beschränken. Selbst wenn sie sich etwas zu Schulden kommen haben lassen. Wie für das Eigentum einer Falschparkerin gilt das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit auch für die Versammlungsfreiheit. Das Recht, friedlich für eine Sache auf die Straße zu gehen, darf nur aus guten Gründen eingeschränkt werden. Justizminister Wolfgang Brandstetter will nach den jüngsten Demos von Austrotürken schärfer gegen spontane Versammlungen vorgehen. Doch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist beim Versammlungsrecht sehr streng. Eine Anzeigepflicht akzeptiert er nur, damit sich die Polizei vorbereiten kann. Kein legitimer Grund für eine Anzeigepflicht wäre hingegen der Wunsch, Kundgebungen für ausländische Staatschefs unterbinden zu können. Ein unvorhersehbarer Anlass rechtfertigt auch spontane, unangemeldete Versammlungen, sagt der EGMR. TeilnehmerInnen einer solchen Demonstration sollen nicht bestraft werden. Selbst wenn jemand eine Kundgebung absichtlich nicht anzeigt, verwirkt sie nicht ihr Recht auf eine friedliche Versammlung. Die Auflösung einer Demonstration aus diesem Grunde wäre staatliche Willkür. Selbst wenn Einzelne aus einer Versammlung heraus Straftaten begehen - zum Beispiel sich vermummen, Sachen beschädigen oder Personen verletzen - selbst dann muss die Polizei zunächst versuchen gegen die Normverstöße vorzugehen, während sie das Versammlungsrecht der friedlichen TeilnehmerInnen schützt. Denn die RichterInnen in Straßburg wissen wie leicht ansonsten ein paar Agents Provocateurs die Versammlungsfreiheit friedlicher DemonstrantInnen aushebeln könnten. Nur wenn die öffentliche Sicherheit nicht anders gewährleistet werden kann, ist die Polizei befugt, Kundgebungen als ultima ratio aufzulösen. Justizminister Brandstetter und die ÖVP wollen den Einfluss des türkischen Regimes in Österreich einschränken. Das wurde schon beim Beschluss des Islamgesetzes deutlich. Die Beteuerung, es gehe dabei um die Verteidigung von „Errungenschaften und Grundsätzen unseres Rechtsstaates“ wirkt reichlich skurril. Immerhin soll an den Eckpfeilern des europäischen Grundrechtekatalogs gesägt werden.

 

Philipp Sonderegger ist Menschenrechtler, lebt in Wien und bloggt auf phsblog.at

 

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