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Millionen von Euro sparen mit SOS Mitmensch

Nicht auf SOS Mitmensch hören, kann teuer werden. 350 Millionen Euro haben die InnenministerInnen Ernst Strasser, Liese Prokop und Günther Platter verschleudert. Das ist das Ergebnis des Rechnungshofberichts zur Grundversorgung, der Mitte Februar präsentiert wurde.

 

Tenor des Berichts: Die Politik habe verabsäumt, die Asylbehörden personell ausreichend auszustatten. Durch den so entstandenen Rückstau bei den Asylentscheidungen sei ein Mehrbedarf bei der Unerbringung entstanden, der mit diesem beachtlichen Betrag zu Buche schlägt.
So weit hätte es nicht kommen müssen. Seit Jahren erneuert SOS Mitmensch die Forderung nach Aufstockung und Qualifizierung der Asylbehörden.

Bei der Berufungsinstanz, dem Unabhängigen Bundesasylsenat (UBAS), sind derzeit 27.000 Verfahren anhängig, weil die erste Instanz derart mangelhafte Bescheide produziert, dass der UBAS die Entscheide jedes zweiten Akts für ungültig erklären muss. Dass dieser Dilettantismus nicht nur teuer ist, sondern auf Kosten der Flüchtlinge geht, versteht sich von selbst.

Interessanterweise zählt für den Rechnungshof aber nicht nur das Kostenargument.Er empfiehlt, künftig bei Vergaben, die soziale und wirtschaftliche Komponenten aufweisen, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Preis und Qualität sicherzustellen. Der Hintergrund dazu: Im Jahr 2002 wurde das Flüchtlingslager Traiskirchen privatisiert. Weil die Wohlfahrtsverbände Caritas, Diakonie, Rotes Kreuz und Volkshilfe gewisse Betreuungsstandards nicht unterschreiten wollten, bekam eine private Einrichtung den Zuschlag. Die massiven Defizite aufgrund des Kostendrucks führten in Folge immer wieder zu gravierenden Problemen.

In einem Fall greift der Rechnungshof allerdings daneben: Wenn er in der Steigerung "der Effektuierungsquote der Dublin-Out"-Fälle durch Verhängung der Schubhaft eine weitere Maßnahme zur Kostensenkung sieht.

Gemeint ist damit die Abtretung der Asylverfahren an Nachbarländer im Rahmen der Dubliner Vereinbarung, die regelt, welches Land für ein Asylverfahren zuständig ist. Was der Rechnungshof dabei vergisst: Wird ein Asylverfahren nicht in Österreich geführt, muss der Bund auch die Grundversorgung nicht mehr übernehmen. Außerdem wäre die Grundversorgung (17 Euro pro Tag) immer noch billiger als die Schubhaft (120 Euro pro Tag). Zuletzt räumt der Rechungshof noch mit einem weit verbreiteten Vorurteil auf: Demnach gäbe es wegen der "Ballung unterschiedlich sozialisierter Menschen" auf engem Raum im Flüchtlingslager Traiskirchen gehäuft Delikte gegen Leib und Leben zu beobachten.

Eine Auswertung des Bundeskriminalamtes zeige aber vielmehr, dass die angrenzenden "kriminalgeografischen Räume insgesamt eine geringe Kriminalitätsbelastung" aufweisen.

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