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28. Mar. 2022

SOS Mitmensch fordert Belege für behauptete Kindeswohlprüfung oder Rücktritt

SOS Mitmensch fordert das Innenministerium zur sofortigen Veröffentlichung von Belegen für die behauptete „umfassende Kindeswohlprüfung“ im Fall der rechtswidrigen Abschiebung von Tina auf. Andernfalls müsse der Leiter des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl aufgrund unwahrer Äußerungen zurücktreten, so die Menschenrechtorganisation.

 

Verdacht der Unwahrheit

„Es steht der begründete Verdacht im Raum, dass Gernot Maier im ZIB2-Interview mit Armin Wolf die Unwahrheit gesagt hat. Alles deutet derzeit darauf hin, dass es vor Tinas rechtswidriger Abschiebung nur eine äußerst mangelhafte oder sogar gar keine echte Prüfung des Kindeswohls gegeben hat“, so Alexander Pollak, Sprecher von SOS Mitmensch.

 

Missachtung des Kindeswohls

Pollak verweist auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Abschiebung der in Österreich geborenen Tina aufgrund der Missachtung des Kindeswohls der Zwölfeinhalbjährigen rechtswidrig gewesen sei. Eine umfassende Kindeswohlprüfung habe es vor der Abschiebung nicht gegeben, so das Gericht. Im Urteil wird betont, dass „aus Artikel 1 BVG Kinderrechte folgt, dass bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein muss“.

 

Behauptung ohne Belege

Demgegenüber behauptete der Leiter des Bundeamts für Fremdenwesen und Asyl, Gernot Maier, im Interview in der ZIB2, dass sein Amt kurz vor Tinas Außerlandesbringung sehr wohl eine „umfassende Kindeswohlprüfung“ vorgenommen habe und dies in einem „elektronischen Akt“ niedergelegt sei. Belege dafür wollte das Innenministerium trotz mehrmaliger journalistischer Nachfragen bislang aber nicht liefern.

 

Fünf Fragen an Innenministerium

Zur Klärung des Sachverhalts fordert SOS Mitmensch das Innenministerium auf, folgende fünf Fragen zur behaupteten „umfassenden Kindeswohlprüfung“ im Fall Tina umgehend zu beantworten:

  1. In welchem Zeitraum hat die vom Ministerium behauptete „umfassende Kindeswohlprüfung“ vor Tinas Abschiebung stattgefunden?
  2. Wie ist die Kindeswohlprüfung abgelaufen?
  3. Von welchen Institutionen und Personen wurden im Rahmen der Kindeswohlprüfung Informationen eingeholt? Wurden etwa Gespräche mit der Schule geführt? Wurde mit dem betroffenen in Österreich geborenen zwölfeinhalbjährigen Mädchen gesprochen?
  4. In welcher Form wurden die eingeholten Informationen verarbeitet?
  5. Welchen Umfang hat der vom Ministerium behauptete Kindeswohlprüfbericht?

Innenminister Karner mit in der Pflicht

„Das Innenministerium muss jetzt belegen, dass die behauptete umfassende Kindeswohlprüfung tatsächlich stattgefunden hat. Sollten keine Belege geliefert werden, muss es personelle Konsequenzen geben. Auch Innenminister Gerhard Karner steht mit in der Pflicht. Denn ein Ministerium darf rechtswidrige Handlungen und schwere Versäumnisse nicht durch die mutmaßliche Verbreitung von Unwahrheiten zudecken“, betont SOS Mitmensch-Sprecher Pollak.

 

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