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24. Nov. 2023

Wo sich die Katze in den Schwanz beißt

Alleinerziehende erwerbstätige EU- und EWR-Bürgerinnen kommen in Österreich schnell in eine prekäre Lage. Wo der Haken liegt und wer agieren muss, erklärt Angela Ivezić, Projektleiterin der arbeitsmarktpolitischen Frauenberatung des Beratungszentrums für Migranten und Migrantinnen in Wien.

 

Interview: Milena Österreicher.

Ein Beitrag im neuen MO - Magazin für Menschenrechte.

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Immer wieder wenden sich Frauen aus EWR-Ländern, die keine Familienbeihilfe und kein Kinderbetreuungsgeld bekommen, an Ihr Beratungszentrum. Wo liegt das Problem?

Für das Kinderbetreuungsgeld muss zuvor Familienbeihilfe gewährt werden. Für diese verlangt das Finanzamt obligatorisch für die Mutter und das Kind die aufenthaltsrechtlichen Dokumente, denn europäische Staatsbürger:innen, die sich länger als vier Monate in Österreich aufhalten, sollen bei den Behörden eine Anmeldebescheinigung beantragen. Es braucht einen legitimen Grund, wie Job oder Studium, warum man länger hierbleiben möchte. Nun braucht also auch das neugeborene Kind eine Anmeldebescheinigung, da es die Staatsbürgerschaft der Mutter erhält. Die Dokumentation wird aber nicht ausgestellt, denn die Frau ist in den Augen der Behörden in der Karenzzeit offiziell keine Arbeitnehmerin mehr und der Aufenthaltszweck erlischt. Das Magistrat für Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) verlangt für die Anmeldebescheinigung von den Müttern einen Einkommensnachweis. Das Einkommen wäre eigentlich das Kinderbetreuungsgeld und die Familienbeihilfe. Hier beißt sich die Katze in den Schwanz.


Kurz zusammengefasst: Für die Beihilfen braucht es den aufrechten Aufenthalt und für diesen braucht es wiederum die Beihilfen, die in der Karenzzeit als Einkommen gelten?
Ja. Es besteht so auch kein Krankenversicherungsschutz. So wird es zu einem Teufelskreis aus fehlendem Einkommen und fehlender Krankenversicherung. Alleinerziehende trifft das besonders, da bei ihnen kein Partner mit dem Einkommen einspringen kann.


Wie viele sind davon betroffen?
Es gibt österreichweit keine genauen Zahlen. Allein zu uns in die Beratung kommen seit Jahren immer wieder mehrere Frauen. Das Absurde ist, dass es Frauen betrifft, die gearbeitet haben – was ja immer verlangt wird von Menschen, die nach Österreich kommen –, und dann aus einem Dienstverhältnis in die Karenz gehen. Das Einzige, was sie sich zuschulden kommen haben lassen, ist, ein Baby bekommen zu haben.


Was muss geändert werden?
Das Finanzamt könnte die Familienbeihilfe gewähren und später überprüfen, ob sie zu Recht zugesprochen wurde. Man könnte später mit Bescheid vorgehen und die Beihilfe zurückfordern, sollte sie der Person nicht zugestanden haben. Aber man sollte Frauen nicht in prekäre Situationen befördern und sie zwingen, an Beziehungen festzuhalten, die sie womöglich nicht mehr möchten oder in denen es zu Gewalt kommt.


Was ist inzwischen die Lösung für die Betroffenen, um aus dieser Situation herauszukommen?
Momentan eigentlich nur, nach dem Mutterschutz sofort wieder arbeiten zu gehen. Wie das alleinstehend mit einem neugeborenen Kind gehen soll, weiß ich auch nicht.

 

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