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08. Mär. 2025

Zwischen Gesetz und Gerechtigkeit

Helene Klaar, seit 1976 Scheidungsanwältin, beleuchtet die wichtigsten Entwicklungen im Familienrecht und zeigt, wie Gesetze Frauen immer noch benachteiligen können. Welche „feministischen Baustellen“ bleiben im Recht bestehen?


Text: Nadja Riahi.

Ein Beitrag im neuen MO - Magazin für Menschenrechte.

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Als 1976 die große Familienrechtsreform in Kraft trat, galt das als Meilenstein der Gleichberechtigung. Denn erstmals wurde das patriarchale Versorgungsehemodell des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB) aus dem Jahr 1811 durch ein partnerschaftlich orientiertes ersetzt.


Was in Österreich heute kaum noch vorstellbar ist, war bis dahin mehr als 150 Jahre Realität: Der Mann war das Oberhaupt der Familie, die Ehefrau und die ehelichen Kinder waren ihm zu Gehorsam verpflichtet. Mit der Reform durften Frauen endlich ohne Zustimmung ihrer Ehemänner arbeiten gehen, Reisepässe für ihre Kinder beantragen und ihr eigenes Vermögen verwalten.

 

Vor dem Jahr 1976 galt: Der Mann ist das Oberhaupt der Familie, Ehefrau und Kinder waren ihm zu Gehorsam verpflichtet.


Für die Wiener Scheidungsanwältin Helene Klaar ging die Reform nicht weit genug: „Ich als junge Emanze habe nicht eingesehen, warum es nach wie vor die Möglichkeit einer Hausfrauenehe geben soll“, erinnert sie sich rückblickend. Der damalige Justizminister Christian Broda habe in der Reform „zahlreiche Kompromisse“ gegenüber der ÖVP gemacht. Ein Beispiel dafür war Paragraph 91 ABGB. Er bestimmte, dass Ehepaare gemeinsam vereinbaren sollten, wer für den Haushalt zuständig ist. So weit, so fortschrittlich. Aber: Diese Vereinbarung galt dann für die gesamte Ehe, unabhängig davon, ob sich die Lebensumstände änderten. „Wenn die Frau beim Heiraten gesagt hat, dass sie die Hausarbeit macht, konnte der Mann lebenslänglich darauf vertrauen, dass er nie Geschirr abwaschen muss“, so Klaar. Eine Zielvorgabe im Gesetz fehlte. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestimmte, dass im Zweifelsfall derjenige schützenswert ist, der auf das Fortbestehen einer getroffenen Vereinbarung vertraut.


Es sollte noch mehr als zwanzig Jahre dauern, bis der Paragraph 91 auf Initiative der Frauenministerinnen Johanna Dohnal und Helga Konrad 2000 um einen zweiten Absatz ergänzt wurde: Wenn sich die Lebensverhältnisse ändern – etwa, wenn eine Frau berufstätig wird – muss die Arbeitsverteilung neu ausgehandelt werden. Überdies soll die Vereinbarung über Haushaltsführung und Berufstätigkeit „mit dem Ziel voller Ausgewogenheit der Beiträge“ („halbe-halbe“) erfolgen.


„Durch das partnerschaftliche Prinzip wurden viele Baustellen behoben. Die Rechte und Pflichten in der Ehe sind gleich, das schließt auch die gemeinsame Kinderbetreuung mit ein“, erzählt Klaar. Ein weiterer Fortschritt der Familienrechtsreform war, dass Ehegatt:innen nur dann verpflichtet sind, dem anderen an einen neuen Wohnsitz zu folgen, wenn es dafür triftige Gründe gibt. Davor musste die Familie ihrem Oberhaupt überall hin folgen, auch wenn der Wohnsitzwechsel nur Schikane war.


Scheidung und Unterhalt
Einen wesentlichen Teil des Familienrechts macht das Scheidungsrecht aus, das sich durch die Reform ebenfalls verändert hat. Die Möglichkeit zur einvernehmlichen Scheidung wurde in Österreich 1978 geschaffen. Davor konnte eine Ehe nur bei Verschulden oder nach einer langjährigen Trennung aufgelöst werden. Letzteres bringt für die Person, die sich getrennt hat und ausgezogen ist, Nachteile mit sich.

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„WENN SIE ZUSAGTE, DIE HAUSARBEIT ZU MACHEN,
KONNTE ER LEBENSLANG DARAUF VERTRAUEN.“

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Die Frage, was Schuld genau bedeutet und wie schwer diese wiegt, ist individuell. „Wenn ein Mann eine Freundin hat und diese Entscheidung damit begründet, dass seine Frau mürrisch sei, den ehelichen Verkehr verweigere oder unfreundlich zu seinen Verwandten gewesen sei, dann reicht das für ein Mitverschulden ihrerseits oft schon aus“, erklärt die Anwältin.


Eine Scheidung aus beidseitigem Verschulden bedeutet in Österreich, dass keiner der Ehepartner:innen Anspruch auf Unterhalt hat. Besonders für Frauen, die sich über Jahre um Kinder und Haushalt gekümmert haben und kaum berufstätig waren, hat das negative Folgen. Ohne eigenes Einkommen und mit eingeschränkten Jobchancen stehen viele nach der Trennung finanziell nicht gut da, zumal es ohne Unterhalt auch keine Witwenpension gibt.


Mit der Gesetzesnovelle im Jahr 2000 wurde diese Regelung schließlich ergänzt: Wer nach einer Scheidung wegen Betreuungspflichten für ein Kind unter fünf oder wegen langer Berufsunterbrechung nicht eigenständig für seinen Lebensunterhalt aufkommen kann, hat nun grundsätzlich auch bei beiderseitigem Verschulden Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Die Höhe des Unterhalts variiert je nach Einkommen beider. „Interessanterweise gehen Männer, die Unterhalt zahlen müssen, zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Pension oder ihr Unternehmen macht plötzlich keine Gewinne mehr“, erzählt Klaar aus der Praxis.

 

Helene Klaar ist eine der renommiertesten Scheidungsanwält:innen des Landes. In ihrer knapp 50-jährigen Laufbahn beobachtete sie in der Praxis immer wieder Fallstricke, besonders für Frauen, die die Kinderbetreuung übernommen hatten.


Im Einvernehmen
Rund 90 Prozent der Scheidungen sind heutzutage einvernehmlich. „Ich bringe nicht ohne Weiteres eine Scheidungsklage ein, weil das finanzielle Risiko sehr hoch ist“, sagt Klaar. Die Klage soll die Scheidung erwirken, auch ohne dass der Gatte oder die Gattin zustimmt.


Doch auch einvernehmliche Scheidungen sind oft ein Ergebnis jahrelanger Streitigkeiten und Anwaltskorrespondenz mit dem Ziel, die bestmöglichen Vereinbarungen für beide Parteien zu treffen. „Ich sage immer: Wenn schon die Liebe weg ist, sollte wenigstens die Kasse stimmen“, so Klaar. Viele Frauen würden allerdings unberaten in die Sache hineingehen, weil ihnen die finanziellen Mittel fehlen.


Ein ähnliches Problem sieht die Anwältin bei Eheverträgen. Sie rät Frauen grundsätzlich davon ab, da sie meist den vermögenderen Partner begünstigen – in der Regel ist das der Mann. Selbst wenn er sich weder an der Haushaltsführung noch an der Kindererziehung beteiligt, schützt ihn ein Ehevertrag häufig vor finanziellen Verpflichtungen. Die gesetzliche Regelung zur Vermögensaufteilung hingegen berücksichtigt nicht nur finanzielle Beiträge, sondern auch unbezahlte Arbeit in der Familie – ein wichtiger Faktor für viele Frauen. „Bei der Vermögensteilung ist noch am wenigsten hineingepfuscht worden“, sagt Klaar.


Sorgerecht als Druckmittel
Ein weiterer wichtiger Baustein des Familienrechts ist die Frage, wer sich um die Kinder kümmert. Seit 2001 kann die gemeinsame Obsorge in Österreich nach einer Trennung oder Scheidung grundsätzlich bestehen bleiben. Damit soll die Verantwortung beider Elternteile gestärkt werden. Wie die Obsorge genau geregelt ist, obliegt den beiden Parteien.


In der Praxis nutzten Klaar zufolge Väter diese Situation als Druckmittel, indem sie einer Scheidung nur zustimmten, wenn sie ebenfalls die Obsorge erhielten und dadurch weniger Unterhalt für das Kind zahlen mussten. Viele Frauen stimmten dem zu, selbst wenn der Vater wenig zur Betreuung beitrug.

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„WENN SCHON DIE LIEBE WEG IST, SOLLTE WENIGSTENS
DIE KASSE STIMMEN“, SAGT HELENE KLAAR.

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Mit einer Gesetzesnovelle von 2013 wurde die Regelung weiter verschärft: Seither können Gerichte die gemeinsame Obsorge auch gegen den Willen eines Elternteils anordnen. Wenn sich eine Mutter gegen die gemeinsame Obsorge oder umfangreiche Kontaktrechte ausspricht, läuft sie Gefahr, als „bindungsintolerant“ abgestempelt zu werden. Diese Argumentation bleibt selbst in Fällen, in denen ernsthafte Bedenken gegen den Vater bestehen, aufrecht. Fehlverhalten von Vätern, wie Vernachlässigung oder sogar Gewalt, wird laut Klaar häufig nicht ausreichend berücksichtigt.


„Nach dem Jahr 2000 sind alle Novellen im Bereich des Familienrechts – mit Ausnahme des Gewaltschutzgesetzes – zum Nachteil der Frauen ausgefallen“, fasst Klaar zusammen. In der schwarz-grünen Regierung wurde wieder darüber diskutiert, das Verschuldensprinzip abzuschaffen. Dies würde nicht nur dem Bedürfnis nach Gerechtigkeit zuwiderlaufen, sondern auch die Position des Ehegatten bzw. der Ehegattin, der/die sich ehekonform verhalten hat, im Scheidungsstreit schwächen.


Auch wenn sich in den vergangenen fünfzig Jahren viel im Familienrecht getan hat, gibt es Lücken, die es aus Sicht der Anwältin zu schließen gilt. Denn so lange Frauen diejenigen sind, die bei den Kindern zuhause bleiben, die Care-Arbeit übernehmen und weniger verdienen, haben sie bei einer Scheidung immer noch schnell das Nachsehen.


Nadja Riahi ist freie Journalistin und Moderatorin. Sie schreibt über gesellschaftspolitische Fragestellungen, soziale Ungerechtigkeiten und die Arbeitswelt.

 

 

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