Aula vor Gericht
WELT. Ein Strafprozess in Graz zeigt gerade, was jahrelang als „Meinung“ durchging: rechtsextreme Codes, NS-Nostalgie und antisemitische Erzählungen in der einstigen FPÖ-nahen Zeitschrift „Die Aula“.
Gastkommentar: Stoppt die Rechten.
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2018 brachte SOS Mitmensch eine umfassende Anzeige nach dem Verbotsgesetz gegen den früheren Aula-„Schriftleiter“ Martin Pfeiffer ein – sie war Ausgangspunkt für die Ermittlungen, die 2025 in den aktuellen Geschworenenprozess am Landesgericht Graz gemündet haben. Angeklagt ist jener Mann, der die Aula ab 2004 bis zu ihrer Einstellung 2018 inhaltlich geprägt hat, FPÖ-Lokalpolitiker war, Burschenschafter mit breiter Vernetzung ist und bis Ende August für den Trägerverein des rechtsextremen Internet-TV AUF1 gearbeitet hat.
Dass Stoppt die Rechten – übrigens als einziges Medium – alle bisherigen neun Prozesstage beobachtet hat, hat einen Grund: Die Aula war über Jahrzehnte Sprachrohr eines deutschnationalen Milieus, das personell, finanziell und publizistisch eng mit der FPÖ verflochten war. Und sie hat aufgegriffen, was auch zu den Narrativen anderer Medien aus dem rechtsextremen Biotop und vor allem zunehmend der FPÖ zählt.
Die Anklage nach § 3d VerbotsG gliedert Beiträge, die zwischen 2005 und 2018 erschienen sind, in fünf Gruppen: 1) völkisch-rassistischer Volksbegriff, „Rassenmischung“ als Gefahr; 2) Herabsetzung von People of Color sowie Roma und Sinti, oft mit rassistischen Begriffen; 3) antisemitische Verschwörung („Judaisierung“, „Zivilreligion Holocaust“); 4) Glorifizierung von Elementen des Nationalsozialismus, Wehrmacht und SS sowie Relativierung der Shoah, inklusive Bewerbung einschlägiger Literatur im Aula-Buchdienst; 5) Bühne für Neonazis und Holocaustleugner sowie Attacken auf das Verbotsgesetz. Gemeint ist ausdrücklich nicht ein einzelner Skandalartikel, sondern die Summe einer Publizistik, die immer wieder dasselbe Muster bediente.

Der frühere Aula-Chefredakteur Martin Pfeiffer (im Bild rechts) muss sich derzeit vor Gericht verantworten.
Der vorsitzende Richter konfrontierte den ehemaligen Aula-Chefredakteur Pfeiffer direkt nach Prozesseröffnung mit dessen Dissertation zur Wehrmachtsjustiz und mit Hinrichtungen in Graz – ein Signal: Wer jahrelang Wehrmacht und NS entlastet, kann sich nicht auf Nichtwissen berufen. Die beigezogenen Gutachter – zuerst Oliver Rathkolb im Ermittlungsverfahren, im Prozess dann die beiden Historiker Magnus Brechtken und Moritz Fischer – erklärten, warum Begriffe wie „Volkstod“, „Umvolkung“ oder „Schuldkult“ keine harmlosen „Meinungen“ sind, sondern direkt an NS-Semantik anknüpfen.
Nach grundsätzlichen historischen Einordnungen durch Brechtken und Fischer ging es an die etwa 300 angeklagten Texte. Dazu zählten beispielsweise Artikel von Friedrich Romig (antisemitische Weltverschwörung, Bezug auf die „Protokolle der Weisen von Zion“), Johann Balvany (Infiltrations- und „Volkszorn“-Motive), Fred Duswald (verharmlosende Würdigung des Neonazi-Anwalts Herbert Schaller) sowie Beiträge über und von Holocaustleugnern. Brechtken nannte Teile davon „glasklar antisemitisch“, Fischer zeigte, wie die Aula das alte Narrativ von „den Juden als Steuerungszentrum“ mit aktuellen Feindbildern (EU, Migration, „Globalisten“) verknüpfte. Parallel dazu wurden Texte verhandelt, die die Wehrmacht als „anständig“ oder „sauber“ darstellten – für die Gutachter eindeutig Teil einer geschichtsrevisionistischen Entlastungserzählung.
Ein zweiter Strang der Verhandlung betrifft den Aula-Buchdienst, dessen dahinterstehende GmbH wenige Tage vor Prozessbeginn aufgelöst wurde. Pfeiffer, bis 2018 Geschäftsführer der GmbH, wollte damit nichts zu tun gehabt haben und die in der Aula platzierten Buchdienst-Inhalte auf „Waschzettel“ der Verlage schieben. Ein angeblich verantwortlicher Ex-Mitarbeiter verweigerte als Zeuge vor Gericht die Aussage, ein zweiter, der auch für den zum Stocker-Verlag gehörenden Ares-Verlag arbeitete, ist bereits verstorben. Für die Bedeutung dieses Prozesses ist diese Verzahnung wesentlich: Eine Zeitschrift, die dauernd dieselben Szene-Verlage, dieselben Autoren und dieselbe Ikonografie (bis hin zu einer NS-Rassentafel) verwendet, schafft keine offene Debatte, sondern eine ideologische Echokammer.
Peinlich fiel der steirische Verfassungsschutz auf. Ein noch aktiver Beamter sagte aus, man hatte die Aula zwar abonniert, könne aber nicht mehr sagen, wer sie gelesen und ausgewertet habe. Ein bereits pensionierter Verfassungsschützer ließ erkennen, dass es in der Behörde kein relevantes Interesse an der Rechtsaußen-Publikation gab. Pfeiffer versuchte aber aus dem Abo des Verfassungsschutzes einen Freibrief zu konstruieren („der Staat hat ja mitgelesen“), doch das Gericht hielt fest: Behördenpassivität ersetzt keine Strafbarkeitsprüfung.
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DAS VERBOTSGESETZ UMFASST AUCH ERZÄHLUNGEN, DIE
NS-VERBRECHEN RELATIVIEREN ODER NEONAZIS AUFWERTEN.
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Einige Texte, die von den Gutachtern als nicht problematisch eingestuft wurden, nahm die Staatsanwaltschaft wieder aus dem Verfahren, kündigte an anderen Stellen aber eine Ausweitung der Anklage auf § 3h VerbotsG an.
Im Kern zeigt der bisherige Verhandlungsverlauf, dass das Verbotsgesetz nicht nur plakative Hitlergruß-Delikte trifft, sondern auch lang eingelernte Erzählungen, die NS-Verbrechen relativieren oder Neonazis aufwerten und die heute bis in die FPÖ hinein ihre Renaissance erleben – Stichwort: Gebrauch des Begriffs „Umvolkung“ im Nationalrat.
Wegen des Umfangs wird seit Ende November weiterverhandelt. Klar ist schon jetzt: In Graz wird ausgelotet, ob Österreich die ideologische Alltagssprache der extremen Rechten – so wie sie in der Aula über Jahrzehnte gedruckt wurde – als das behandelt, was sie ist: eine systematische Normalisierung von NS-Narrativen.
Klar ist ebenfalls: Ohne die Anzeige von SOS Mitmensch wären die Texte der Aula sehr wahrscheinlich folgenlos geblieben, weil die staatlichen Stellen – ein Verfassungsschutz, der sich nicht gekümmert, und eine Justiz, die nach Anzeigen die Verfahren eingestellt hat – ihre Hausaufgaben nicht erledigt haben.
Stoppt die Rechten ist eine österreichische Plattform, die rechtsextreme Aktivitäten dokumentiert und analysiert und ein großes Online-Archiv zum Thema Rechtsextremismus bietet.
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