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21. Feb. 2024

Neue Ermittlungs- und Beschwerdestelle zu Polizeigewalt

Im Januar 2024 hat die neue Beschwerdestelle gegen Polizeigewalt ihre Arbeit aufgenommen. Doch wo genau ist die Beschwerdestelle angesiedelt? Und wie lässt sich ein Vorfall zu Polizeigewalt melden? Wir geben einen Überblick.

 

 

Das Verbot der Folter - Art 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention - verlangt von Staaten die unabhängige, gründliche, unverzügliche und transparente Untersuchung von Misshandlungsvorwürfen. Dazu wurde jetzt eine neue Beschwerdestelle zur Polizeigewalt ist im Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung (BAK) angesiedelt. Damit sei laut dem Innenminister und dem Leiter des BAK die Unabhängigkeit der Stelle gesichert. Allerdings gib es Kritik daran, dass die Stelle im Innenministerium verankert ist. Zusätzlich zur Beschwerdestelle gibt es einen Beratungsbeirat zur Qualitätssicherung. Für diesen Beirat hat auch SOS Mitmensch Vertreter:innen nominiert.

 

Die Meldestelle ist für zwei Arten von Misshandlungsvorwürfen zuständig:

 

1. Strafbare Handlungen von Polizist:innen gegen Leib und Leben

Ein solcher Vorfall lässt sich zwar grundsätzlich auf Basis des Strafrechtes bei jeder Polizeidienststelle anzeigen. Doch nun gibt es darüber hinaus die Möglichkeit sich damit an die Beschwerdestelle zu wenden. Der Vorteil ist: Die Beschwerdestelle agiert unabhängig von den Polizeidienststellen und ist auf Polizeigewalt spezialisiert.

 

2. Unmenschliche oder erniedrigende Behandlung durch Polizist:innen

Auch wenn eine Verletzung des Artikel 3 der europäischen Menschenrechtskonvention keine strafbare Handlung darstellt, ist die Stelle zuständig. Einen solchen Vorwurf kann man nur über die neue Beschwerdestelle melden. Solche Vorfälle können etwa sein: zu festes Anlegen von Handschellen oder rassistische Beleidigungen durch Polizist:innen, die nicht strafrechtlich relevant sind. Solche Meldungen führen nicht immer zu strafrechtlichen Konsequenzen, aber sie können trotzdem dienstrechtliche Konsequenzen haben.

 

So kann eine Beschwerde eingereicht werden:

Eine Beschwerde muss in keiner speziellen Form eingereicht werden. Am besten wird sie schriftlich per Einschreiben gemeldet, aber auch eine Einreichung per E-Mail oder Telefon ist möglich. Bei einer Beschwerde zur Polizeigewalt gilt das gleiche wie bei jeder Sachverhaltsdarstellung: Es ist wichtig, so viele Details wie möglich zu nennen und, wenn vorhanden, Beweise einzubringen.

 

Hier die Kontaktdatn der Beschwerdestelle:

Meldestelle für Misshandlungsvorwürfe gegen Polizistinnen und Polizisten
Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung
Bundesministerium für Inneres
Herrengasse 7
1010 Wien
Telefon: + 43 1 53 126-906800
Telefax: + 43 1 53 126-108583
E-Mail: [email protected]
Webseite: www.bak.gv.at

 

Weitere Infos:

Mehr Informationen zu dieser und weiteren Meldestellen gibt es direkt beim Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung: www.bak.gv.at/601

 

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