Seitenbereiche:
  • zum Inhalt [Alt+0]
  • zum Hauptmenü [Alt+1]
  • zum Topmenü [Alt+2]
  • zur Suche [Alt+5]
  • zu den Zusatzinformationen [Alt+6]

Topmenü:
  • Newsletter
  • Presse
  • Kontakt

Home
Dropdownmenü:
  • Über uns
    • Leitbild
    • Wie wir arbeiten
    • Team
    • Verein
    • Vereinsstatut
    • Offene Stellen
    • Aktiv werden
  • Themen
    • Infomaterial
    • Asyl & Menschenschutz
    • Demokratie
    • Antirassismus
    • Gleichberechtigung
    • Soziale Gerechtigkeit
    • Pass Egal Wahl
  • SOS Mitmensch Preis
    • SOS Mitmensch Preis ab 2025
      • 2026
      • 2025
    • Ute Bock Preis (1999-2024)
      • 2024
      • 2023
      • 2021
      • 2020
      • 2019
      • 2018
      • 2016
      • 2015
      • 2013
      • 2011
  • MO Magazin
    • Über MO
    • Kolportage
    • Mediadaten
    • Abos
    • Soli Abo
    • AGB
    • Alle Ausgaben
  • Kunst
    • 2026
    • 2025
    • 2024
    • 2023
    • 2022
    • 2021
    • 2020
    • 2019
    • Kunst spenden
  • Spenden
    • Jetzt Online Spenden
    • Weitere Spendenmöglichkeiten
      • Online spenden
      • Anlassspenden
      • Testamentsspende
      • Kranzspenden
      • Kunst spenden
      • Kooperationen & Sponsoring
    • Spendenabsetzbarkeit
    • Spendengütesiegel

Hauptmenü ein-/ausblenden
  • Über uns
    • Leitbild
    • Wie wir arbeiten
    • Team
    • Verein
    • Vereinsstatut
    • Offene Stellen
    • Aktiv werden
  • Themen
    • Infomaterial
    • Asyl & Menschenschutz
    • Demokratie
    • Antirassismus
    • Gleichberechtigung
    • Soziale Gerechtigkeit
    • Pass Egal Wahl
  • SOS Mitmensch Preis
    • SOS Mitmensch Preis ab 2025
      • 2026
      • 2025
    • Ute Bock Preis (1999-2024)
      • 2024
      • 2023
      • 2021
      • 2020
      • 2019
      • 2018
      • 2016
      • 2015
      • 2013
      • 2011
  • MO Magazin
    • Über MO
    • Kolportage
    • Mediadaten
    • Abos
    • Soli Abo
    • AGB
    • Alle Ausgaben
  • Kunst
    • 2026
    • 2025
    • 2024
    • 2023
    • 2022
    • 2021
    • 2020
    • 2019
    • Kunst spenden
  • Spenden
    • Jetzt Online Spenden
    • Weitere Spendenmöglichkeiten
      • Online spenden
      • Anlassspenden
      • Testamentsspende
      • Kranzspenden
      • Kunst spenden
      • Kooperationen & Sponsoring
    • Spendenabsetzbarkeit
    • Spendengütesiegel
  • Newsletter
  • Presse
  • Kontakt
  • rss
Jetzt spenden
Inhalt:
zurück
13. Jun. 2026

Das hohe Gut

WELT. Die geplante Reform des Staatsbürgerschaftsgesetzes wird die Einbürgerungsanforderungen verschärfen. Ein höheres Deutschniveau soll die Staatsbürgerschaft „aufwerten“. Doch die Einbürgerungsraten waren bisher schon gering.

 

Text: Milena Österreicher.

Ein Beitrag im neuen MO - Magazin für Menschenrechte.

 

Jetzt mit einem MO-Solidaritäts-Abo unterstützen!

 

Die österreichische Staatsbürgerschaft zählt schon heute zu den am schwierigsten zugänglichen weltweit. Nun plant die Bundesregierung weitere Verschärfungen. Künftig sollen Antragsteller:innen Deutschkenntnisse auf B2-Niveau nachweisen müssen. Gleichzeitig sind weniger Bürokratie, digitale Verfahren und Lockerungen bei Bagatelldelikten angekündigt. Noch ist vieles offen, angekündigt wurde die Reform vergangenes Jahr von NEOS-Klubobmann Yannik Shetty für das erste Halbjahr 2026. Ein konkreter Gesetzesentwurf liegt bisher nicht vor.

 

Laut dem „Migrant Integration Policy Index“ gibt es kaum ein anderes Land, das es zugewanderten Menschen so schwer macht die Staatsbürgerschaft zu erwerben, wie Österreich.

Laut dem „Migrant Integration Policy Index“ gibt es kaum ein anderes Land, das es zugewanderten Menschen so schwer macht die Staatsbürgerschaft zu erwerben, wie Österreich. | Foto: Mana, Unsplash

 

Im Regierungsprogramm finden sich erste Eckpunkte: Neben höheren Sprachkenntnissen soll ein verpflichtender Staatsbürgerschaftskurs beim Österreichischen Integrationsfonds eingeführt werden. Verwaltungsübertretungen wie kleinere Verkehrsdelikte sollen künftig weniger stark ins Gewicht fallen. Außerdem sollen die unterschiedlichen Gebühren in den Bundesländern evaluiert und Verfahren digitalisiert werden. Vieles bleibt allerdings vage. Aus dem NEOS-Klubbüro heißt es, die Verhandlungen liefen noch, Details könne man derzeit nicht nennen.

 

Die Regierung spricht jedenfalls von einer „Aufwertung“ der Staatsbürgerschaft. Doch schon jetzt gelten strenge Voraussetzungen für eine Einbürgerung. Wer die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten möchte, muss in der Regel zehn Jahre rechtmäßig in Österreich gelebt haben, als unbescholten gelten, ein ausreichendes Einkommen nachweisen und Deutschkenntnisse auf B1-Niveau belegen. Hinzu kommt eine Einzelfallprüfung durch die Behörden. Bei besonderen Integrationsleistungen wie Deutschkenntnissen auf B2-Niveau ist eine Einbürgerung für Drittstaatsangehörige nach Erfüllung aller anderen Erfordernisse bisher auch nach sechs Jahren möglich.

_______

 

DIE REGIERUNG MÖCHTE DAS DEUTSCHNIVEAU AUF B2 ANHEBEN,
GEBÜHREN EVALUIEREN UND VERFAHREN DIGITALISIEREN.

_______

 

Doch bereits heute bereiteten ein Auslandssemester oder längere Aufenthalte außerhalb Österreichs Probleme. Verwaltungsstrafen – etwa Falschparken oder Schwarzfahren – konnten bisher dazu führen, dass Behörden Zweifel an der „würdigen Verleihung“ hegten.

 

2025 erhielten laut Statistik Austria 25.095 Menschen die österreichische Staatsbürgerschaft. Rund 10.000 davon lebten im Ausland, so gut wie alle als Nachkommen von NS-Verfolgten. Die übrigen etwa 15.000 Menschen lebten in Österreich – das entspricht rund 0,17 Prozent der Gesamtbevölkerung. Fast zwei Drittel erhielten die Staatsbürgerschaft aufgrund der geltenden Einbürgerungsvoraussetzungen, also durch Nachweis eines Mindesteinkommens, langjährigem Wohnsitz, Sprachkenntnissen auf B1-Niveau und zahlreicher anderer Bedingungen. Knapp ein Drittel bekam sie im Zuge der Einbürgerung eines Familienmitglieds durch sogenannte Erstreckung. Der Rest erhielt die Staatsbürgerschaft durch individuelle Behördenentscheidungen, beispielsweise aufgrund außerordentlicher wissenschaftlicher, kultureller oder wirtschaftlicher Verdienste.

 

Maryam Singh ist seit 2020 Projektleiterin der „Migrant“-Frauenberatung.

Maryam Singh ist seit 2020 Projektleiterin der „Migrant“-Frauenberatung. | Foto: privat

 

Trotz der niedrigen Einbürgerungszahlen wird die Debatte um die Staatsbürgerschaft seit Jahren hitzig geführt. In einem Entschließungsantrag äußerte die FPÖ Anfang des Jahres die Sorge, dass Geflüchtete aus dem Jahr 2015 bald Anspruch auf die Staatsbürgerschaft haben könnten. FPÖ-Abgeordneter Gernot Darmann beklagte im Parlament, das „hohe Gut der Staatsbürgerschaft“ werde weiterhin jedem „nachgeschmissen“, der „über die Grenze stolpert und Asyl schreit“. In den Beratungsstellen klingt die Realität anders. Maryam Singh arbeitet im Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen in Wien und beobachtet große Unsicherheit unter Betroffenen. „B2 wird für viele Menschen eine große Hürde sein, besonders schriftlich“, sagt sie. Vor allem Frauen seien oft mehrfach belastet – durch Erwerbsarbeit, Kinderbetreuung, Care-Arbeit – und hätten weniger Ressourcen für zusätzliche Sprachkurse. Singh erzählt von Hausbesorgerinnen aus dem ehemaligen Jugoslawien: Frauen, die jahrzehntelang dafür gesorgt hätten, dass Wohnhäuser funktionierten und Nachbarschaften zusammenhielten. „Nun sage ich ihnen, dass sie nicht gut integriert sind, weil sie nicht auf B2-Niveau schreiben können?“, fragt sie. „Es sollte doch vielmehr zählen, dass Menschen in dieser Gesellschaft leben, tagtäglich ihren Beitrag leisten, sich mit dem Staat identifizieren und länger hier sind.“ Auch Rechtsanwalt Patrick O. Kainz, der Menschen im Einbürgerungsverfahren begleitet, berichtet von wachsender Sorge. Viele seiner Mandant:innen wollten derzeit noch rasch einen Antrag stellen, bevor mögliche Verschärfungen in Kraft treten. Dabei scheiterten viele schon heute an den Formalitäten.

_______


LETZTES JAHR WURDEN 0,17 PROZENT DER IN ÖSTERREICH 
LEBENDEN GESAMTBEVÖLKERUNG EINGEBÜRGERT.

_______

 

Das erforderliche Einkommen liegt derzeit bei mindestens 1.308,39 Euro monatlich für Einzelpersonen – nach Abzug von Miete und anderen Fixkosten. Hinzu kommen Dokumente aus Herkunftsländern, die oft kaum beschaffbar sind: etwa Geburtsurkunden oder Strafregisterauszüge aus kriegsgebeutelten Ländern. Rund 1,9 Millionen Menschen hierzulande haben nicht die österreichische Staatsbürgerschaft. Damit haben sie in der Regel auch kein Wahlrecht – mit Ausnahme von EU-Bürger:innen auf Gemeindeebene. „Das ist ein zunehmendes Demokratieproblem“, sagt Maryam Singh. Viele würden seit Jahren arbeiten, Steuern zahlen, Familie gründen oder alte Menschen pflegen – politisch blieben sie dennoch Zuschauer:innen. Besonders sorgt Singh sich um die zweite Generation: Kinder, die hier geboren oder aufgewachsen sind und dennoch lernen, dass sie offiziell nicht dazugehören. „Wer Menschen dauerhaft in der Schwebe hält, produziert irgendwann Entfremdung. Junge Menschen suchen dann nach anderen Identitäten – online, in Parallelmilieus oder bei politischen Radikalen, die ihnen endlich Zugehörigkeit versprechen.“

 

Patrick O. Kainz von der Anwaltskanzlei Law & Beyond begleitet im Einbürgerungsverfahren.

Patrick O. Kainz von der Anwaltskanzlei Law & Beyond begleitet im Einbürgerungsverfahren. | Foto: Svetlana Gradwohl

 

Bei vielen Menschen, die zu ihr in die Beratung kommen, gehe es neben Mitbestimmung und Teilhabe auch um die Sicherheit dauerhaft in einem Land bleiben zu können. Sie erhoffen sich aber auch bessere Chancen am Arbeitsmarkt. Auch viele Menschen, die sich an Anwalt Kainz wenden, wollen nach Jahren in Österreich mitbestimmen können, andere möchten dieselbe Staatsbürgerschaft wie ihre Partner:innen und Kinder haben. Kainz hofft bei dem künftigen Gesetzesentwurf auf ausreichend Zeit für Stellungnahmen aus der Zivilgesellschaft und von Praktiker:innen, sobald dieser vorliegt. „Es war bisher nicht unmöglich, die Staatsbürgerschaft zu bekommen“, sagt er. „Aber in Zukunft wird es wohl noch schwieriger als es bereits ist.“

 

Unterstützen Sie jetzt unabhängigen Menschenrechtsjournalismus mit einem MO-Magazin-Solidaritäts-Abo

 

zurück

  • Jetzt spenden
  • MO abonnieren
Social Media

Folge uns auf Facebook, Instagram, Bluesky und Whatsapp!

 

Facebook

Instagram

Bluesky

WHATSAPP

Jetzt: MO-Soli-Abonnement

„Mir ist die unabhängige Aufbereitung von Menschenrechtsthemen etwas wert. Ihnen auch?“ Cornelius Obonya

Newsletter abonnieren
Footermenü:
  • Über uns
  • Themen
  • SOS Mitmensch Preis
  • MO Magazin
  • Kunst
  • Spenden
  • Newsletter
  • Presse
  • Kontakt

  • SOS Mitmensch
    Zollergasse 15/2
    A 1070 Wien
  • Tel +43 (1) 524 9900
    Fax DW -9
  • [email protected]




Impressum | Datenschutz


Spendenkonto:
IBAN: AT12 2011 1310 0220 4383    BIC: GIBAATWWXXX
nach oben springen