„Die Volksgruppen haben historisches Unrecht erlebt“
DOSSIER. In Österreich ist der Schutz der anerkannten Volksgruppensprachen in der Verfassung festgeschrieben. Die Sprachwissenschaftlerin und Vorstandsmitglied von ARGE Volksgruppen Eva Maria Wohlfarter erläutert, warum das wichtig ist.
Interview: Salme Taha Ali Mohamed.
Ein Beitrag im neuen MO - Magazin für Menschenrechte.
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Warum ist der Schutz der anerkannten Volksgruppensprachen so wichtig?
Der Erhalt und die Förderung der sprachlichen und kulturellen Vielfalt der Republik Österreich, die in den autochthonen Volksgruppen zum Ausdruck kommt, sind in der Verfassung gesetzlich abgesichert. Europa ist ein Kontinent der Vielfalt und die Volksgruppen in Österreich sind ein wichtiger Teil davon, auf den wir stolz sein können.
Zudem haben die Volksgruppen historisches Unrecht in Österreich erlebt. Ich denke da etwa an die Kärntner Slowen:innen, die im Nationalsozialismus vertrieben und ermordet wurden und auch danach noch einem hohen Assimilationsdruck ausgesetzt waren, oder an die Roma und Sinti, die in der NS-Zeit einem Genozid (Porajmos) zum Opfer gefallen sind. Auch deswegen hat die Republik Österreich die Verantwortung, die Volksgruppen zu schützen und zu fördern.

Sprachwissenschaftlerin Eva Maria Wohlfarter betont die historische Verfolgung und den Assimilationsdruck auf Volksgruppen.
Für die Umsetzung der Sprachenrechte gilt neben dem numerischen das sogenannte Territorialprinzip. Macht dieses heutzutage noch Sinn?
Laut dem Territorialprinzip können die Volksgruppenrechte nicht auf dem gesamten österreichischen Gebiet geltend gemacht werden, sondern nur in jenen Regionen, in denen die Volksgruppen historisch verwurzelt sind und eine bestimmte Mindestanzahl an Angehörigen haben. Wenn diese jedoch aus den festgelegten Territorien in einen anderen Teil Österreichs umziehen, der nicht dazu zählt, verlieren sie ihren Anspruch auf bestimmte Sprachenrechte. Das kann bedeuten, dass ihre Kinder keinen zweisprachigen Unterricht mehr erhalten oder dass sie bei Amts- und Behördengängen keine Übersetzung verlangen können. Deswegen wird das Territorialprinzip von vielen Expert:innen und Betroffenen als überholt angesehen. Denn Angehörige der Volksgruppen sind schon lange genauso mobil wie die Mehrheitsbevölkerung.
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"EIN VOLKSGRUPPENGYMNASIUM IN WIEN
MIT ALLEN SPRACHEN WÄRE WÜNSCHENSWERT."
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Sollte der Staat den Volksgruppen dementsprechend auch unabhängig des Territorialprinzips Förderungen für die Pflege ihrer Sprachen erteilen?
In der ARGE Volksgruppen verfolgen wir den Grundsatz, dass die Volksgruppen überall dort zu schützen sind, wo ihre Sprecher:innen leben. In diesem Sinne ist etwa ein Volksgruppengymnasium in Wien wünschenswert, in dem alle Sprachen der Volksgruppen unterrichtet werden. Das wäre eine Bildungseinrichtung mit großer Symbolwirkung über die Grenzen der Republik hinaus.
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