Ein Spalt entsteht im Kleinen
POLIZEIKOLUMNE. Das Innenministerium will keine externe Kontrolle ihrer Verhaltensrichtlinien mehr zulassen. Aber wo externe Kontrolle fehlt, leidet am Ende die Institution.
Polizeikolumne - Philipp Sonderegger beobachtet die Staatsgewalt.
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Vor 35 Jahren bekam die Polizei in Österreich ein eigenes Gesetz: das Sicherheitspolizeigesetz. Ein überfälliger Professionalisierungsschub. Zuvor bewegte sich die Exekutive auf Basis allgemeiner Verwaltungsvorschriften – ausgerechnet dort, wo der Staat mit Befehl und Zwang in Grundrechte eingreift. Mit dem Gesetz kam eine Verordnung, die präzisierte: So hat sich Polizei zu verhalten.
Die Bestimmungen sind konkret und für Lai:innen verständlich. Polizist:innen müssen klar darauf hinweisen, wenn eine Mitwirkung freiwillig ist. Sie haben sich so zu verhalten, dass nicht einmal der Anschein von Voreingenommenheit entsteht. Amtshandlungen sind zu dokumentieren, Betroffene über ihre Rechte zu informieren, Dienstnummern bekannt zu geben. Das ist kein Nice-to-have. Das sind Standards rechtsstaatlicher Machtausübung. Damit diese Standards nicht bloß Papier bleiben, wurde ein gerichtlicher Beschwerdeweg eingerichtet. Wer sich falsch behandelt fühlt, soll eine unabhängige Instanz anrufen können. Externe Kontrolle, verbindlich, überprüfbar.
Jetzt ist diese Kontrolle weg. Der Verfassungsgerichtshof hat die Richtlinienbeschwerde aus formalen Gründen gehoben und eine Frist zur Reparatur gesetzt. Aber das Innenministerium hat die Frist verstreichen lassen. Man sieht keinen Bedarf für eine Reparatur. Es gebe ja immer noch den Weg der Dienstaufsichtsbeschwerde, eine interne Kontrolle. Aber die ist keine gleichwertige Alternative. Der Innsbrucker Verwaltungsjurist Peter Bußjäger sagt es im Standard klar: Interne Kontrolle ist kein Ersatz für gerichtliche Kontrolle. Es besteht ein Rechtsschutzdefizit. Ja, für gravierende Verstöße gibt es weiterhin andere Instrumente. Aber ein Spalt entsteht im Kleinen. Dort entscheidet sich, wie Staat erlebt wird: im Tonfall, im „Du“ statt „Sie“, in der nicht dokumentierten Amtshandlung, in der nicht ausgehändigten Dienstnummer. Manche werden insgeheim erleichtert sein, wenn Gerichte nicht mehr so genau hinschauen können. Langfristig ist das riskant. Wo externe Kontrolle fehlt, wachsen die Dunkelzonen. Wo Einzelne sich unbeobachtet fühlen, leidet am Ende die Institution – und mit ihr die Rechtsstaatlichkeit. Die beweist sich mit Durchsetzbarkeit.
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Philipp Sonderegger ist Menschenrechtler, lebt in Wien und bloggt auf phsblog.at.



