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25. Aug. 2026

Entsetzen über geplante kinderfeindliche Streichung der Familienbeihilfe!

Die Bundesregierung plant, allen Kindern von Ukraine-Vertriebenen und subsidiär Schutzberechtigten die Familienbeihilfe zu streichen, wenn ihre Eltern auch nur geringste Leistungen aus der Grundversorgung beziehen. Dieses kinderfeindliche Vorhaben, das zahlreiche Familien in existenzielle Krisen stürzen wird, sorgt für massives Entsetzen. Wir nennen die wichtigsten Kritikpunkte aus den Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf.

 

 

Hier dreizehn zentrale Kritikpunkte an der geplanten Streichung der Familienbeihilfe:

  1. Die Streichung der Familienbeihilfe verschärft Kinderarmut und erschwert den Einstieg in den Arbeitsmarkt. Die Abhängigkeit von staatlicher Unterstützung wird nicht verringert, sondern vertieft.
  2. Tausende Kinder von Ukraine-Vertriebenen, die bisher durch die Familienbeihilfe von ihren Eltern (zumeist alleinerziehenden Müttern) über Wasser gehalten wurden, verlieren den Anspruch und stürzen in tiefe Armut.
  3. Tausende Kinder von subsidiär Schutzberechtigten, die mit Anfang dieses Jahres aus der Sozialhilfe ausgeschlossen wurden und jetzt auf die extrem niedrigen Grundversorgungsleistungen angewiesen sind, verlieren die Familienbeihilfe.
  4. Ein Rettungsanker geht verloren: Eine privat wohnende Familie erhält als Grundversorgungsleistung lediglich maximal 330 Euro im Monat Mietzuschuss, 260 Euro Verpflegungsgeld für Erwachsene und 145 Euro pro Kind. Das heißt, eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern muss mit 880 Euro den gesamten Lebensunterhalt inklusive Mietkosten bestreiten - nahezu unmöglich! Die Familienbeihilfe war bislang der Rettungsanker, der allerschlimmste Armut verhindert hat.
  5. Der Gesetzesentwurf steht damit in krassem Gegensatz zum Regierungsprogramm, das nicht die Verstärkung, sondern die Bekämpfung von Kinderarmut vorsieht.
  6. Besonders hart trifft es Alleinerziehende, die ohnehin zu der Personengruppe gehören, die in Österreich am stärksten armutsgefährdet ist.
  7. Der Wegfall der Familienbeihilfe macht den Ausstieg aus der Grundversorgung und den Einstieg in den Arbeitsmarkt nicht einfacher, sondern noch schwieriger, weil er das gerade in der Übergangsphase dringend benötigte Einkommen reduziert.
  8. Es trifft auch Personen, die bereits in Beschäftigung sind und aufgrund eines niedrigen Einkommens ergänzend auf Teilleistungen aus der Grundversorgung angewiesen waren.
  9. Es steigt das Risiko, das Familien ihre Mieten nicht mehr bezahlen können und von Obdachlosigkeit bedroht sind. Einziger Ausweg sind dann prekäre staatliche Quartiere, die den Staat viel teurer kommen als die private Selbstversorgung der Betroffenen.
  10. Hinsichtlich subsidiär Schutzberechtigten ist der Ausschluss von der Familienbeihilfe, da sind sich viele Stellungnahmen einig, EU-rechtswidrig. 
  11. Darüber hinaus steht die Streichung der Familienbeihilfe durch die Gefährdung des Kindeswohls im Widerspruch zu Artikel 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern. Dort steht ausdrücklich, dass bei allen Maßnahmen öffentlicher Einrichtungen, die Kinder betreffen, das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein muss.
  12. In den Stellungnahmen wird auch festgehalten: Kinder mit Fluchtgeschichte haben dieselben grundlegenden Bedürfnisse wie olle anderen Kinder in Osterreich! Jeder Ausschluss von wichtigen Familienleistungen trifft die Kinder und treibt sie in Armut und soziale Ausgrenzung. Gesellschaftliche Teilhabe, etwa in den Bereichen Bildung, Freizeit, soziale Integration und Gesundheit, wird erschwert.
  13. Zu alledem hinzukommt, dass der Bezug der Familienbeihilfe Voraussetzung für weitere wichtige Familienleistungen ist: wie etwa Kinderabsetzbetrag, Mehrkindzuschlag, Kinderbetreuungsgeld oder Schulfahrtbeihilfe. Diese können bei Streichung der Familienbeihilfe nicht mehr bezogen werden, was den sozialen Absturz und das Risiko extremer Armut noch mehr verstärkt!

Leid und enorme Folgekosten!

SOS Mitmensch schließt sich dem Entsetzen zahlreicher Menschenrechtsorganisationen über das zutiefst kinderfeindliche Vorhaben der Bundesregierung an. Was unter dem Stichwort „sparen“ abgehandelt wird, erzeugt nicht nur menschliches Leid, Verzweiflung und Chancenraub bei Kindern, sondern produziert auch enorme soziale, wirtschaftliche und auch staatliche Folgekosten. Von „Ersparnis“ kann bei den geplanten kinderfeindlichen Kürzungen keine Rede sein!

 

SOS Mitmensch ruft die Bundesregierung auf, den Menschen, die am allerwenigsten haben, nicht auch noch das letzte Hemd wegzunehmen! Nein zur Streichung der Familienbeihilfe!

 

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