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13. Feb. 2026

EU-Asylreform: Es droht Abbau von Schutzrechten!

Am Donnerstag, den 12. Februar, endete das Begutachtungsverfahren für die österreichische Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Es gibt erhebliche Bedenken in Bezug auf den Gesetzesvorschlag des österreichischen Innenministeriums und scharfe Kritik.

 

Wir fassen einige der wichtigsten Kritikpunkte anhand der Stellungnahmen namhafter Menschenrechtsorganisationen zusammen:

  • Mehr Inhaftierungen und noch mehr Druck auf Schutzsuchende: Während so genannter „Screenings“ wird die Schutzbedürftigkeit geprüft. Im Zuge dieser Prüfungen wird es mehr Möglichkeiten als bisher zur Inhaftierung von Schutzsuchenden geben. Auch sonst wird der Druck auf die Schutzsuchenden massiv erhöht und ihre rechtliche Position geschwächt.  Ob durch die Screenings besonders verletzliche Schutzsuchende rascher erkannt und anerkannt werden, ist offen. Die Diakonie Österreich kritisiert den geplanten Screening-Prozess zur Feststellung von Schutzbedürftigkeit jedenfalls als „intransparent und fehleranfällig“.
  • Einschränkende Quote bei Familienzusammenführungen: Schon jetzt warten Kinder oftmals jahrelang bis sie ihre geflüchteten Eltern wiedersehen zu können. Das Österreichische Rote Kreuz bezeichnet das als „unmenschlich“ und betont, dass diese langen Wartezeiten „den Familien ihre Würde nehmen“. Die jetzt geplante jährliche Quote für den Familiennachzug stellt laut Diakonie Österreich „einen schweren Eingriff in das Recht auf Familienleben dar und widerspricht unions- und verfassungsrechtlichen Garantien“.
  • Abschaffung von Rechtsberatung: Kritik kommt auch an der Abschaffung der Rechtsberatung sowie eines Rechtsbeistands während der Asyleinvernahme an Flughäfen. Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR kritisiert, dass dadurch „eine Schutzlücke entsteht, in der Betroffene den Flughafen nicht verlassen können“.
  • Einschnitte beim Rechtsschutz und mehr Haftmaßnahmen: Die asylkoordination österreich kritisiert „schwere Einschnitte beim Rechtsschutz, unverhältnismäßige (und in dieser Form verfassungswidrige) Haftmaßnahmen sowie Sanktionen für Schutzsuchende bei Verpflegung und Unterkunft“. Laut Diakonie Österreich sieht der Gesetzesvorschlag „Freiheitsentzug unter lückenhaftem Rechtsschutz, teils sogar für Minderjährige vor“. Der österreichische Gesetzesentwurf lässt laut Diakonie unberücksichtigt, „dass GEAS einen besonderen menschenrechtlichen Schutz von Kindern verlangt“.
  • Abschiebung während laufender Verfahren: Die Diakonie Österreich kritisiert, dass nach dem österreichischen Gesetzesvorschlag „in Zukunft Menschen auch abgeschoben werden können (z.B. bei Folgeanträgen), bevor ihre Fluchtgründe inhaltlich geprüft wurden“.
  • Keine Obsorge für Minderjährige ab Tag 1: Die asylkoordination österreich kritisiert darüber hinaus, dass es bislang keinen Vorschlag für die notwendige Regelung der Obsorge ab Tag 1 für unbegleitete minderjährige Schutzsuchende gibt.

Die Diakonie Österreich erhebt fünf konkrete Forderungen:

  1. Das Recht auf Verbleib während des Asylverfahrens muss gesichert bleiben, statt durch neue Ausnahmen ausgehöhlt zu werden.
  2. Haft und haftähnliche Maßnahmen für Kinder dürfen überhaupt nicht vorgesehen sein.
  3. Der Screeningprozess braucht klare Standards, Transparenz und wirksamen Rechtsschutz, damit besonders schutzbedürftige Menschen tatsächlich identifiziert und geschützt werden.
  4. Unbegleitete Kinder müssen vom ersten Tag an Obsorge und Betreuung nach den Standards der Kinder- und Jugendhilfe erhalten.
  5. Und der Familiennachzug darf weder durch Quoten noch durch überzogenen Formalismus faktisch verunmöglicht werden.

 

 

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