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14. Aug. 2025

Lästige Menschenrechte? Ja, bitte!

Aus Anlass der aktuellen Abschiebediskussion stellt SOS Mitmensch klar: In Österreich ist die Europäische Menschenrechtskonvention schon seit 1964 in Verfassungsrang. Sie hat somit den höchsten gesetzlichen Status und ist von allen österreichischen Gerichten und Behörden anzuwenden. Ihre Einhaltung wird vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte überwacht. Zu den Rechten, die die Menschenrechtskonvention schützt, gehören etwa das Recht auf Leben und das Verbot der Folter.

 

Anti-Menschenrechts-Trommelfeuer von Teilen von Politik und Medien

Diese grundlegenden Rechte gelten ausnahmslos für alle, auch für verurteilte Straftäter:innen. Auch für sie gilt daher in Österreich: Sie dürfen nicht willkürlich getötet oder gefoltert werden. Und sie dürfen nicht in Länder abgeschoben werden, wo ihnen das droht. Für die Politik ist das manchmal lästig. Denn der Gedanke, unerwünschte Personen weit weg bringen zu können, ist populär. Und das Verständnis für allgemeingültige grundlegende Menschenrechte, die niemandem weggenommen werden dürfen, ist durch das intensive Anti-Menschenrechts-Trommelfeuer von Teilen von Politik und Medien bedroht.

 

Menschenrechte müssen lästig sein!

Doch Menschenrechte dürfen und müssen lästig sein! Sie sollen und müssen das freie Handeln der Politik einschränken. Und sie müssen auch für jene Menschen gelten, deren Handeln, etwa durch Straftaten, Menschenrechten zuwiderläuft. Auch dann, wenn das dem Bauchgefühl und dem Wunsch mancher nach Verbannung widerspricht. Denn andernfalls droht ein gefährlicher Zivilisationsbruch. Das Ende allgemeingültiger Menschenrechte wäre der Beginn von katastrophaler Willkür und Verrohung.

 

Menschenrechtsgerichtshof kommt seiner ureigensten Aufgabe nach

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat daher weder „abgehoben“ noch „weltfremd“ noch „überschießend“ gehandelt, als er eine Abschiebung nach Syrien zumindest vorläufig gestoppt hat. Er ist schlicht seiner ureigensten Aufgabe nachgekommen, sicherzustellen, dass keine menschenrechtswidrige Behandlung droht. Es ist übrigens kein Zufall, dass bislang kein einziges anderes europäisches Land Abschiebungen nach Syrien durchführt.

 

Ja zum Schutz der Menschenrechte!

SOS Mitmensch fordert von der österreichischen Politik ein klares JA zum Schutz der Menschenrechte! Und wir fordern das Ende der Diffamierung des für diesen Schutz so wichtigen Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte!

 

 

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