Leben auf Karte
WELT. Weniger Bargeld, eingeschränkte Einkaufsmöglichkeiten und ein österreichischer Fleckerlteppich: Die Bundesländer setzen zunehmend auf Sachleistungskarten für Asylwerber:innen. Sie sollen Sozialmissbrauch verhindern, dessen Ausmaß die Länder jedoch nicht beziffern können. Währenddessen bringen die Sachleistungskarten für Betroffene teils erhebliche Einschränkungen im Alltag.
Recherche: Sarah Kleiner.
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Wenn Meral* einkaufen geht, steht sie lange im Geschäft. Sie überschlägt im Kopf, wie viel ihr bleibt, wenn sie jenes Produkt nimmt, wie viele Mahlzeiten sie sich leisten kann. Am Ende greift sie oft zum Selben: Kartoffeln, Dosentunfisch, Eier. Die Asylwerberin lebt in einer Flüchtlingsunterkunft in Niederösterreich. In dem schwarz-blau regierten Bundesland wird das Verpflegungsgeld, das Personen in der Grundversorgung erhalten, seit zwei Jahren auf Sachleistungskarten überwiesen. 40 Euro „Taschengeld“ im Monat bekommt Meral in bar, die restlichen rund 200 Euro auf die Karte – allerdings in täglichen Teilbeträgen. Sie hat deshalb 5,71 Euro am Tag, um sich mit Essen zu versorgen.
Im Juni 2024 beschloss die Konferenz der Landesflüchtlingsreferenten in Österreich bundesweit eine Sachleistungskarte in der Grundversorgung einzuführen. Das Hauptziel: „Missbrauch zu verhindern, also dass Zahlungen an Schlepper ebenso verunmöglicht werden wie Überweisungen in die Heimat“, wie Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) damals bei einer Pressekonferenz festhielt. Nach Pilotprojekten in Oberösterreich und Niederösterreich folgte 2025 eine bundesweite Ausschreibung, der deutsche Zahlungsdienstleister Paycenter GmbH erhielt den Zuschlag. Jedoch haben sich nicht alle Länder dem Bundesmodell angeschlossen. Niederösterreich etwa hat sich für einen restriktiveren Weg entschieden.

Keine Öffi-Tickets, keine Schulexkursionen. Aimée Stuflesser von Amnesty über Nachteile. | Foto: Amnesty
Apotheken und Sozialmärkte ausgeschlossen
Grundsätzlich werden Menschen in der Grundversorgung in Österreich in Quartieren oder privat untergebracht. Die Quartierbetreiber erhalten pro Person 25 Euro am Tag, je nach Bundesland werden um die 7 Euro als tägliches Versorgungsgeld an Klient:innen weitergegeben, damit sie sich Essen kaufen können. Zusätzlich gibt es Schul- und Bekleidungsgeld und 40 Euro Taschengeld im Monat. Vor Einführung der Sachleistungskarte wurden diese Beträge als Bargeld verteilt oder überwiesen, meist gesammelt wöchentlich oder monatlich.
In Niederösterreich gibt es die 40 Euro auch heute noch in bar, ansonsten werden aber nur noch Tagesbeträge überwiesen bzw. am Freitag gesammelt für das Wochenende. Die Bezahlkarte wird in Niederösterreich mit dem Gutscheinanbieter Pluxee umgesetzt. Einkaufen kann man bei Vertragspartnern, im Lebensmittelbereich etwa bei Billa, Spar, Lidl und Penny Markt. Neben Apotheken sind etwa auch Sozialmärkte und der Diskonter Hofer ausgeschlossen. Außerdem ist es nicht möglich, mit der Karte Tickets für den öffentlichen Verkehr zu kaufen.
So wie Meral geht es vielen. „Mein größtes Problem mit der Karte ist, dass ich sie nur für Lebensmittel verwenden kann“, teilt eine andere Asylwerberin dem MO-Magazin mit. „Es kann aber sein, dass ich ein bestimmtes Medikament in der Apotheke kaufen muss oder günstige Kleidung, Unterwäsche oder andere notwendige Dinge benötige.“ Das monatliche Taschengeld in bar reicht oft nicht für all diese Ausgaben. Ein junger Mann schreibt: „Ich habe mit dieser Karte insgesamt mehr gute als schlechte Erfahrungen gemacht, ich würde mir aber wünschen, dass sie reibungsloser funktioniert und das Netz der Geschäfte, in denen wir die Karte nutzen können, ausgebaut würde.“ Mit der verknüpften App seien vor allem anfangs öfter technische Probleme aufgetreten.

Klient:innen sind nun „gläsern“, so Dorothea Dorfbauer vom Diakoniewerk Oberösterreich. | Foto: Antje Wolm
Angemessener Lebensstandard?
„Wir sind grundsätzlich nicht gegen Sachleistungskarten oder eine Automatisierung“, sagt Asyl-Expertin Aimée Stuflesser von Amnesty International Österreich. „Aber wir sind gegen eine Ausgestaltung, wo es für Betroffene eindeutig Nachteile gibt.“ Die NGO hat viele Interviews mit Geflüchteten geführt und betrachtet das niederösterreichische Modell als stark einschränkend. „Die Menschen sagten, sie fühlten sich ausgegrenzt, sie könnten nirgends hinfahren, weil sie keine Öffi-Tickets kaufen können. Ihre Kinder könnten nicht zu Schulreisen mitfahren, weil sie ihnen kein Bargeld mitgeben können“, sagt Stuflesser. Ein Jahr nach der landesweiten Einführung stelle sich die Frage, ob sich so ein angemessener Lebensstandard gewährleisten lässt.
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„Wir können einsehen, was die Klient:innen kaufen,
das Land kann das theoretisch auch“, so Dorfbauer.
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In der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage argumentierte der zuständige Landesrat, Martin Antauer (FPÖ), das Vorgehen diene „der Verhinderung von Missbrauch zu Lasten des Landes Niederösterreich und gleichzeitig dazu, dass neu ankommende Personen rasch mit Leistungen versorgt werden können.“ Auf Anfrage des MO-Magazins, wie sich dieser Missbrauch von Grundversorgungsleistungen konkret darstellte, heißt es aus Antauers Büro: „Dazu werden und wurden keine Statistiken geführt.“ Ein Antrag einiger Grüner Landtagsabgeordneter, der vorsah, die Zahlungen auf einmal wöchentlich umzustellen, wurde im Februar abgelehnt.
Einschränkung der Autonomie
„Die Erzählung, dass mit der Karte Missbrauch verhindert werden soll, muss man angesichts des niedrigen Betrags, den Asylwerber:innen bekommen, durchaus hinterfragen“, sagt Dorothea Dorfbauer. Sie ist Geschäftsführerin des Diakoniewerks Oberösterreich im Bereich Soziale Dienstleistungen. Oberösterreich ist eines der Bundesländer, das sich dem bundesweiten Modell angeschlossen hat. Auch dort kann das Land den Sozialmissbrauch, der ursprünglich als Anlass für die Einführung genannt wurde, auf Anfrage nicht beziffern.
Mit der Bezahlkarte von Paycenter können die Inhaber:innen überall im Inland einkaufen, wo Kartenzahlung möglich ist. Zudem können sie 40 Euro pro Monat in bar beheben. Gewisse Käufe sind gesperrt, Glücksspiel etwa oder Gutscheine. Das Versorgungsgeld wird in zwei Tranchen im Monat überwiesen. „Anfangs bestand die Sorge, dass viele günstige Einkaufsmöglichkeiten ausgeschlossen sein könnten, aber Sozialmärkte zum Beispiel sind inzwischen inkludiert“, sagt Dorfbauer.
Das Diakoniewerk war schon in die erste Testphase der Sachleistungskarte involviert – für einen im Bereich Flucht kleinen Träger durchaus herausfordernd. „Wir haben überdurchschnittlich viel Entwicklungsarbeit geleistet im Vergleich zu unserer Größe in dem Arbeitsfeld, und solche Projekte werden nicht extra refinanziert“, sagt Dorfbauer. Anfangs habe es viele technische Probleme gegeben, aber jetzt laufe das System „reibungsfrei“. Dennoch handle es sich bei der Bezahlkarte um eine Einschränkung der Autonomie, betont sie, Klient:innen seien außerdem „gläsern“ geworden: „Wir können einsehen, was sie kaufen, und das Land kann das theoretisch auch.“
Ein bunter Fleckerlteppich: Die Auszahlung der Grundversorgung unterscheidet sich bis heute deutlich je nach Bundesland. | Grafik: Quellen: Bundesländer, Caritas. Stand: August 2026
Blick ins Land
Auch Salzburg und die Steiermark haben die Sachleistungskarte von Paycenter eingeführt, auch hier betont man den präventiven Charakter der Maßnahme. „Das Land muss nicht erst abwarten, bis öffentliche Mittel nachweislich zweckwidrig verwendet wurden, bevor es für eine klare Zweckbindung sorgt“, heißt es aus dem Büro des zuständigen Landesrats, Wolfgang Fürweger (FPÖ). Details wie gesperrte Käufe, Häufigkeit der Überweisungen oder der Betrag, der bar behoben werden kann, können die Länder eigenständig bestimmen. Kärnten kündigte vor einem Jahr an, eine Einführung der Sachleistungskarte nach dem bundesweiten Modell zu prüfen. Ein konkreter Einführungszeitpunkt stehe aber noch nicht fest.
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Das Land müsse nicht erst Abwarten, bis öffentliche mittel
zweckwidrig verwendet werden, so der FPÖ-Landesrat.
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Wien überweist das Versorgungsgeld stattdessen aufs Konto oder zahlt es bar aus, das Burgenland ebenfalls. In Vorarlberg bekommen Personen in der Grundversorgung ein eigenes Bankkonto, was durch eine Kooperation zwischen Banken und Land möglich ist. Tirol arbeitet mit sogenannten ELEG-Bankkarten, mit denen kein Geld ins Ausland überwiesen, dafür aber abgehoben werden kann. „Unseren Informationen zufolge war das Ziel der bundesweiten Sachleistungskarte auch, dass es einen einheitlichen vereinfachten Zahlungsprozess gibt“, sagt Stuflesser von Amnesty International. „Dieses Ziel wird jedoch schwer zu erreichen sein, wenn heute eine Person, die von der Bundes- in die Landesgrundversorgung zugewiesen wird, eine neue App, ein neues Bankkonto oder eine neue Karte braucht.“ Das Bundesministerium für Inneres (BMI) schreibt dazu: „Die Entscheidung über den Beitritt zum gemeinsamen System liegt im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Bundesländer.“ Das BMI stehe den Ländern unterstützend zur Verfügung.
Und so zeigt sich beim Thema Sachleistungskarte heute vor allem ein altbekanntes österreichisches Muster: ein föderaler Fleckerlteppich und vielerorts ein pauschales Misstrauen gegenüber Menschen, die in Österreich um Asyl und Schutz ansuchen.
*Name geändert
Sarah Kleiner arbeitet als Chefin vom Dienst beim Magazin „Arbeit&Wirtschaft“ (ÖGB Verlag).
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