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27. Apr. 2023

Nach Anzeige von SOS Mitmensch: Staatsanwaltschaft will Auslieferung von Waldhäusl

SOS Mitmensch hat nach einem Fernsehauftritt des damaligen Landesrats und heutigen niederösterreichischen Landtagspräsidenten Gottfried Waldhäusl Anzeige wegen des dringenden Verdachts der Verhetzung erstattet. Die Staatsanwaltschaft Wien will diesbezüglich jetzt ermitteln und hat ein Auslieferungsersuchen an die Landtagsdirektion gesandt.

 

Kollektive Hetze gegen Afghanen

Anlass der Anzeige von SOS Mitmensch sind Äußerungen von Waldhäusl vom 2. Februar in der Sendung "Fellner! live" des Fernsehsenders oe24 TV. In der öffentlich ausgestrahlten TV-Diskussion sagte Waldhäusl unter anderem: "...und das werden dann keine Afghanen sein. Messerstecher werden wir nicht brauchen in Wien, haben wir eh schon genug, oder?" Für SOS Mitmensch besteht der dringende Verdacht, dass diese vor einem breiten Publikum getätigte Aussage den Tatbestand der Verhetzung laut § 283 StGB erfüllt. Die pauschale und ohne jegliche Differenzierung vorgenommene Bezeichnung von Afghanen als "Messerstecher" stellt für SOS Mitmensch eine Aufstachelung zu Hass gegen Afghanen dar und ist darüber hinaus auch als kollektive Beschimpfung gegenüber Afghanen zu qualifizieren, die geeignet ist, Afghanen in der Öffentlichkeit kollektiv verächtlich zu machen und herabzusetzen.

 

§ 283 StGB

Hintergrund: Nach § 283 StGB ist zu bestrafen, wer öffentlich auf eine Weise, dass es vielen Menschen zugänglich wird, zu Hass gegen eine nach den vorhandenen oder fehlenden Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen der Zugehörigkeit zu dieser Gruppe, aufstachelt ( § 283 Abs 1 Z 1 StGB) oder in der Absicht, die Menschenwürde anderer zu verletzen, eine der bezeichneten Gruppen in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, diese Gruppe in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen (§ 283 Abs 1 Z 2 StGB).

 

Staatsanwaltschaft will ermitteln

Die Staatsanwaltschaft Wien will jetzt aufgrund der Anzeige von SOS Mitmensch ein Ermittlungsverfahren gegen Waldhäusl starten und begehrt daher die Auslieferung durch den Landtag. Es bleibt abzuwarten, ob der Landtag dem Auslieferungsbegehren zustimmen wird.

 

Waldhäusl hatte die unter Verhetzungsverdacht stehende Gesprächspassage auch selbst auf seiner Facebookseite geteilt und somit zur noch weiteren Verbreitung beigetragen.

 

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