Schlechtes Zeugnis in der Sprachpolitik
DOSSIER. Der Sprachwissenschaftler Rudolf de Cillia hat sich intensiv mit der österreichischen Sprachpolitik gegenüber den autochthonen Minderheiten auseinandergesetzt. Er erklärt, wie sich diese aktuell gestaltet und wo Aufholbedarf besteht.
Interview: Salme Taha Ali Mohamed.
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Wie sind die Sprachenrechte der autochthonen Minderheiten geregelt?
Der Artikel 7 des Staatsvertrags von 1955 formuliert diese erstmals für die slowenischen und kroatischen Minderheiten in Kärnten, im Burgenland und der Steiermark. Darin ist unter anderem festgelegt, dass sie das Recht auf eigene Organisationen, Versammlungen und Presse sowie „Elementarunterricht“ und Mittelschulen in ihren Sprachen haben. Außerdem sind diese als Amtssprachen in den betreffenden Verwaltungs- und Gerichtsbezirken zugelassen. Auch zweisprachige topografische Aufschriften sind hier vorgesehen.
Was änderte sich durch das Volksgruppengesetz 1976?
Das Gesetz definierte den Terminus „Volksgruppe“ erstmals und führte das numerische Prinzip ein. Außerdem schafft es sogenannte „Volksgruppenbeiräte“, durch die auch die ungarische, tschechische, slowakische Minderheit und die der Roma anerkannt werden konnten. Im Jahr 2000 wurde der Schutz der „autochthonen Volksgruppen“ in der Bundesverfassung festgeschrieben. Die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) wurde 2005 verfassungsrechtlich als eine der sieben Minderheitensprachen anerkannt. Ihre Benützer:innen fallen jedoch nicht unter die Volksgruppen und für sie gelten Regelungen wie die topografischen Aufschriften auch nicht.

Sprachwissenschaftler Rudolf de Cillia spricht sich für weitere zweisprachige Bildungs-modelle aus. (Foto: Miriam Höhne)
Was ist das numerische Prinzip?
Das Volksgruppengesetz hatte 25 Prozent für die Ortstafeln und 20 Prozent für die Amtssprachenregelung festgelegt, wogegen Angehörige der Minderheiten Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingelegt hatten. Zweisprachige Ortstafeln müssen nun nach der seit 2011 gültigen Regelung in Ortschaften aufgestellt werden, wo circa 17,5 Prozent der lokalen Bevölkerung der Sprachminderheit angehören.
Wie werden die Sprachenrechte heute gehandhabt?
Allgemein kann man sagen, dass die Zweite Republik nur zögerlich und widerstrebend die im Artikel 7 des Staatsvertrags garantierten Rechte umgesetzt hat. Die Minderheiten mussten diese teilweise durch VfGH-Entscheide durchsetzen. 1972 wurden die ersten zweisprachigen Ortstafeln in Kärnten aufgestellt und innerhalb weniger Tage von Gegner:innen beim sogenannten Ortstafelsturm abmontiert. Im Burgenland gibt es erst seit 2000 zweisprachige Ortstafeln.
Was die Amtssprachenregelung betrifft, gibt es kein zweisprachiges Beamtentum wie etwa in Südtirol. Stattdessen werden Dolmetscher:innen zur Verfügung gestellt. Im Burgenland und in Kärnten wird der Unterricht durch eigene Minderheitenschulgesetze geregelt. Aber nur im Burgenland berücksichtigt das Kindergartengesetz die autochthonen Sprachen. In den Volksschulen der betroffenen Regionen gibt es zweisprachigen Unterricht, in den Mittelschulen nicht – mit Ausnahme der Mittelschule in Groß Warasdorf/Veliki Borištof. Das slowenische Gymnasium und eine zweisprachige Handelsakademie in Klagenfurt/Celovec garantieren eine durchgehende zweisprachige Ausbildung bis zur Matura. Das bietet auch das Volksgruppengymnasium im burgenländischen Oberwart/Felsöör/Borta in den Sprachen Ungarisch und Kroatisch. Für die Slowen:innen in der Steiermark gibt es keine eigenen schulgesetzlichen Regelungen.
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"DIE ZWEITE REPUBLIK HAT DIE GARANTIERTEN
RECHTE NUR WIDERSTREBEND UMGESETZT."
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Und in Wien?
Der Schulverein Komenský bietet in einer Privatschule tschechisch- und slowakischsprachigen Kindern eine zweisprachige Ausbildung vom Kindergarten bis zur Matura.
Wie sieht es mit Romanes aus?
Es gab lange keine Regelungen, weil diese Sprachvarietät nicht verschriftlicht war. Linguisti:innen haben in den 1990ern begonnen, die Varietät aus Oberwart/Erba zu standardisieren. Im Burgenland wird die Sprache als unverbindliche Übung und in Wien im freiwilligen Erstsprachenunterricht angeboten.
Wäre es sinnvoll, ähnliche Förderungen für nicht-autochthone Minderheiten bereitzustellen?
Ja, natürlich. Es gab bereits in der Vergangenheit Modelle zweisprachiger Alphabetisierung, die sich an denen der autochthonen Sprachminderheiten orientierten. In einer Schule des BFI im 5. Bezirk kann man etwa neben Französisch und Italienisch auch in BKS (Bosnisch/Kroatisch/Serbisch) maturieren. Diese Modelle gehören weiter forciert.
Welche Auswirkungen hat die aktuelle Sprachenpolitik auf das Fortbestehen der Minderheitensprachen?
Für die meisten Minderheitenangehörigen ist eine durchgehende zweisprachige Sozialisation aufgrund dieses mangelnden Angebots schwer möglich. Das Burgenlandkroatische steht auf der Liste der bedrohten Sprachen.
Wenn man den Umgang anderer europäischer Länder mit Sprachminderheiten vergleicht, schneidet die österreichische Minderheitensprachenpolitik schlecht ab. Man muss nur nach Südtirol blicken, wo Österreich als Schutzmacht mehr bemüht war, die Sprachenrechte der deutschsprachigen und ladinischen Minderheit zu unterstützen als die derer im eigenen Land.
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