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08. Mär. 2019

Sind die Menschenrechte noch zeitgemäß?

SONDERECKE. Schon immer wehrte sich nationale Politik gegen die Begrenzung ihrer Machtgelüste durch internationales Recht. Ein Beitrag im neuen MO-Magazin für Menschenrechte. um die Ecke gedacht mit Philipp Sonderegger, Illustration: Petja Dimitrova

 

"Die Konventionen sind nicht mehr zeitgemäß“, lautet die verschämte Parole, mit der Manche die Menschenrechte zurückfahren wollen: Das Flüchtlingsrecht stamme aus einer ganz anderen Zeit, die Welt habe sich verändert, die Flüchtlinge seien mobiler, zahlreicher und der nächste Schlepper nur einen Mausklick entfernt. So einleuchtend der Befund aufs Erste klingt, dem Realitätscheck hält dieses Narrativ nicht stand.

Der internationale Flüchtlings- und Menschenrechtsschutz ist ein Kind der Nachkriegszeit. Der Flüchtlingskonvention ist Österreich 1955 beigetreten, der Europäischen Menschenrechtskonvention 1958. Das Internet ist nicht die erste Medienrevolution, die das Vertragswerk überdauert hat. Lange bevor sich 40.000 Syrienflüchtlinge mit Smartphones nach Österreich aufmachten, trat der Fernsehapparat seinen Siegeszug durch die Wohnzimmer an. Eine halbe Million Flüchtlinge aus Ungarn, der Tschechoslowakei und Jugoslawien konnten sich so ein Bild vom Goldenen Westen machen, bevor sie die grüne Grenze nach Österreich überschritten.

Generell ist die Behauptung, immer mehr Menschen seien auf der Flucht, mit Vorsicht zu genießen. Im 19. Jahrhundert sind 50 Millionen EuropäerInnen aus politischer und wirtschaftlicher Not nach Amerika ausgewandert. Nach dem Zweiten Weltkrieg sollte der Menschenrechtsschutz den ungezügelten Nationalstaat in Ketten legen. Das war die Lehre aus der Shoah und zwei Weltkriegen. Unter dem Eindruck der Barbarei rang die Menschenrechtsbewegung der Staatengemeinschaft das Bekenntnis ab, die Herrschaft des Rechts auch gegen nationale Souveränität durchzusetzen. Allen Menschen sollte ein Leben in Würde und Freiheit möglich sein. Der beginnende Wettstreit im Kalten Krieg begünstigte die einzigartige Selbstentmachtung. Doch vom ersten Tag an haben sich nationale PolitikerInnen zur Wehr gesetzt. Im globalen Süden, im Osten und im Westen. Die allgemeine Menschenrechtserklärung verkam zum zahnlosen Tiger, weil dem strahlenden Bekenntnis keine verbindlichen Rechtsinstrumente folgten. Auch die Verträge, die dieses Manko beheben sollten, der Zivil- und der Sozialpakt, erfuhren erbitterten Widerstand. Erfolgreich wehrte die ÖVP eine Verabschiedung in Verfassungsrang ab, um etwa das Streikrecht nicht individuell einklagbar zu machen. Vier wichtigen Verträgen verweigert Österreich noch heute seine Zustimmung. Es ist nur allzu durchsichtig, wenn die Partei der FrauenhausgegnerInnen nun ihre Liebe zum Gewaltschutz entdeckt. Und der tödliche Gewalt gegen Frauen ausgerechnet mit einer Aufweichung des Rechts auf Leben und dem Schutz vor Folter und unmenschlicher und erniedrigender Behandlung begegnen will. Nichts anderes bedeutet ein Zurückdrängen des Abschiebeschutzes der EMRK. Die Menschenrechte sind zeitgemäß, weil es weiterhin der Begrenzung politischer Begehrlichkeiten durch das Recht bedarf.

 

Philipp Sonderegger ist Menschenrechtler, lebt in Wien und bloggt auf phsblog.at

 

 

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