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30. Apr. 2013

Protest zeigt Wirkung: Mario Keiber kann Österreicher werden!

Insgesamt ist der von Sebastian Kurz ausgearbeitete Entwurf zur Staatsbürgerschaftsnovelle eine riesengroße Enttäuschung, aber die Proteste gegen die Nichteinbürgerungspolitik sind nicht ohne Erfolg geblieben: In letzter Sekunde wurde ein Passus zum Gesetzesentwurf hinzugefügt, der es dem 22-jährigen Mario Keiber und einigen anderen ermöglichen wird, nach vielen, vielen Jahren endlich einen österreichischen Pass zu erhalten!

 

In Österreich geborene Kinder nichtösterreichischer Eltern werden weiterhin automatisch als „Fremde“ eingestuft. Wer als junger Mensch nach Österreich gekommen und hier aufgewachsen ist, gilt ebenfalls als „Fremder“ und muss auch noch nach 10, 15 oder mehr Jahren Aufenthalt in Österreich hohe Einbürgerungshürden überspringen. Weiters muss, wer auch nur eine minimale Aufenthaltsunterbrechung hat, weiterhin 6 bis 10 Jahre auf eine neue Einbürgerungschance warten. Und wer kein gutes Einkommen hat, soll, wenn es nach der Regierung geht, für immer „Fremder“ in Österreich bleiben. Viele ArbeiterInnen, Teilzeitbeschäftigte, unentgeltlich im Bereich der Kinder- oder Altenbetreuung Tätige sowie Menschen in Ausbildung haben damit keine Chance auf die Staatsbürgerschaft. Frauen betrifft das besonders massiv. Die Betroffenen sind vom Wahlrecht und anderen politischen Rechten ausgeschlossen.

Das ist die Negativbilanz der von Integrationsstaatsekretär Sebastian Kurz ausgearbeiteten Staatsbürgerschaftsnovelle. Lediglich für einen sehr schmalen Bereich wurden Lösungen ausgearbeitet. Mit dazu gehören Fälle, wie jener des 22-jährigen Mario Keiber. Wer, wie er, in Österreich geboren oder als Minderjähriger nach Österreich gekommen ist und wessen Eltern eingebürgert wurden als die Person noch minderjährig war, kann nach 15 Jahren durchgehendem Aufenthalt auch ohne Einkommensnachweis eingebürgert werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von dieser eng gefassten Klausel abgesehen, wird einem Großteil der Einbürgerungswilligen allerdings weiterhin ein unfreundliches „Bleib Ausländer“ entgegengeschleudert. Jetzt liegt es am Parlament dafür Sorge zu tragen, dass es nicht zum fortgesetzten Ausschluss vieler Mitmenschen von der Staatsbürgerschaft und wichtigen demokratischen Grundrechten kommt.

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