Wortlaut der Anzeige nach § 283 StGB gegen Andreas Mölzer - Verdacht der Verhetzung
Der FPÖ-EU-Mandatar Andreas Mölzer hat auf einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung Aussagen getätigt, die unseres Erachtens geeignet sind, die Würde von Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe zu verletzen und Schwarze Menschen öffentlich im Sinne des § 283 StGB verächtlich zu machen. Konkret hat Mölzer laut Tonbandmitschnitt eines Journalisten der Süddeutschen Zeitung gesagt: „Es ist eine Frage auch des Gestalterischen, des Arbeitsethos, was aus diesem Europa wird: Entweder sind wir ein Negerkonglomerat, totales Chaos, sage ich jetzt bewusst brutal politisch nicht korrekt, wo das Chaos sich vermehrt." Wir ersuchen die Staatsanwaltschaft um die Überprüfung der strafrechtlichen Relevanz der Aussagen Mölzers.
Begründung:
Mölzer hat in seiner Aussage nicht nur einen Begriff verwendet, der laut Duden „im öffentlichen Sprachgebrauch als stark diskriminierend gilt“. Er hat darüber hinaus Schwarze Menschen mit „totalem Chaos“ gleichgesetzt und damit Menschen allein aufgrund ihrer Hautfarbe in einer Weise, die ihre Menschenwürde verletzt, beschimpft und verächtlich gemacht.
Sogar Rechtsaußenparteien, wie die in Schweden agierenden „Schwedendemokraten“, empfinden die Aussagen Mölzers als dermaßen abstoßend, dass sie die weitere Zusammenarbeit mit der FPÖ in Frage stellen.
Mölzers „Entschuldigung“, in der er seine Aussage als „Fehlleistung“ bzw. als „unpassend“ bezeichnete, erscheint uns nicht glaubwürdig. da diese „Entschuldigung" zu keinem Zeitpunkt mit einer Distanzierung von Rassismus einherging. Im Gegenteil, Mölzer machte sich im gleichen Atemzug für die Weiterverwendung des diskriminierenden Wortes „Neger“ stark und brachte damit zum Ausdruck, dass er weiter rassistische Äußerungsformen zu pflegen gedenkt. Offenbar bezogen sich Mölzers Worte „Fehlleistung“ und „unpassend“ lediglich darauf, dass er besser hätte darauf achten sollen, sein Gedankengut nicht im Beisein von Journalisten zu verraten.