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29. Apr. 2014

Podiumsdiskussion: "POLIZEI.MACHT.MISSBRAUCH?"

SOS Mitmensch lädt am Mittwoch, den 7. Mai, um 19.00 Uhr zur Podiumsdiskussion "POLIZEI.MACHT.MISSBRAUCH?" in den Sitzungssaal der Akademie der bildenden Künste (Schillerplatz 3, 1010 Wien). Anlass sind die Geschehnisse und Entwicklungen rund um die Proteste gegen den so genannten Akademikerball im Januar 2014.

 

Wir wollen mit ExpertInnen und Beteiligten den Umgang der Sicherheitsbehörden mit Kundgebungen und der Versammlungsfreiheit in Österreich diskutieren. Der inhaltliche Schwerpunkt der Podiumsdiskussion liegt auf der Analyse der diesjährigen Polizeimaßnahmen mit dem Ziel, Strategien zur Durchsetzung demokratischer Proteste und zur Verhinderung von Machtmissbrauch durch staatliche Organe abzuleiten.

 

Am Podium:

  • Eva Blimlinger (Rektorin der Akademie der bildenden Künste)
  • Philipp Hense (Aktivist, Redaktionsmitglied der Zeitschrift "juridikum")
  • Lukas Oberndorfer (Jurist, Arbeitskreis kritische Europaforschung der AkG)
  • Mahsa Ghafari (Vorstandsmitglied von SOS Mitmensch, Betroffene der Polizeiaktionen am 24. Jänner)
  • Walter Suntinger (Menschenrechtsexperte, Mitglied der Kommission 4 der Volksanwaltschaft)
  • VertreterIn der Sicherheitsbehörden (angefragt)
  • Moderation: Maria Sterkl (Journalistin, Der Standard)

Abriegelung der Akademie der Bildenden Künste durch die Polizei am 24. Jänner 2012, Foto: Daniel Weber

 

Hintergrund:

 

Trotz des Widerstands von Holocaust-Überlebenden und zahlreichen weiteren VertreterInnen der Zivilgesellschaft fand vor wenigen Monaten der von rechtsextremer Seite betriebene sogenannte Akademikerball zum wiederholten Mal in den wohl repräsentativsten Räumen der Republik – der Wiener Hofburg – statt. Mehrere Bündnisse riefen zu Gegenkundgebungen auf.

 

Die Sicherheitsbehörden setzten von Anfang an auf repressive Maßnahmen und schürten damit eine eskalative Stimmung. Es wurde ein großräumiges Platzverbot ausgesprochen und in der Folge die Heldenplatz-Kundgebung von "Jetzt Zeichen setzen" untersagt. Damit wurde genau jene Veranstaltung verhindert, die in den vergangenen Jahren der Ruhepol unter allen Kundgebungen war. Der Zugang von MedienvertreterInnen zur Platzverbotszone wurde beschränkt. Zudem wurde über neun Bezirke ein Vermummungsverbot verhängt.

 

Trotzdem oder gerade deshalb nahmen mehr als 5000 Menschen an den Gegendemonstrationen teil. Die Polizei war an vielen Punkten der Innenstadt – wo es zu Ausschreitungen und Sachbeschädigungen kam – überfordert und versuchte das andernorts durch unverhältnismäßiges Vorgehen und gewalttätige Übergriffe zu kompensieren, z.B. Einsatz von Pfeffersprays gegen nicht-gewalttätige DemonstrantInnen, Einkesselungen und die Weigerung Dienstnummern zu zeigen. Die Abriegelung der Akademie der bildenden Künste und damit das stundenlange Festhalten von Unbeteiligten stellten einen abschließenden Höhepunkt der Repression dar.

 

Überdies traf Polizeipräsident Gerhard Pürstl nach den Ereignissen demokratiepolitisch bedenkliche Aussagen: Er kündigte öffentlich an, die Daten von Rettungsdiensten zur Identifikation von DemonstrantInnen heranzuziehen und überlegte öffentlich, „ob man nicht hätte - anstatt zu versuchen noch zu deeskalieren und die Leute zur Vernunft zu bekommen - einfach bereits mit Waffengebrauch entgegentreten müssen.“

 

Aktuell ermittelt die Staatsanwaltschaft auf Basis des Landfriedensbruchsparagraphen (§ 274 StGB)  gegen „rund 500 noch unbekannte Personen“. Das bedeutet, dass friedliche DemonstrationsteilnehmerInnen allein aufgrund ihrer Teilnahme „an einer Zusammenrottung einer Menschenmenge, die darauf abzielt, daß unter ihrem Einfluß ein Mord (§ 75), ein Totschlag (§ 76), eine Körperverletzung (§§ 83 bis 87) oder eine schwere Sachbeschädigung (§ 126) begangen werde“ strafrechtlich belangt werden können, „wenn es zu einer solchen Gewalttat gekommen ist“. Eine Person befindet sich – unter anderem aufgrund des Vorwurfs des Landfriedensbruchs – seit Monaten in Untersuchungshaft.

 

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