So wie wir oder doch anders?
DOSSIER. Im österreichischen Nationalrat sind Frauen und Menschen mit Migrationsgeschichte unterrepräsentiert. Gleichzeitig schrumpft der Anteil der Wahlberechtigten in der Bevölkerung. Wie repräsentativ ist unsere Demokratie?
Text: Edgar Subak.
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Es war eine Rede, die bis heute nichts an Aktualität verloren hat. Vor sieben Jahren stellte sich die Abgeordnete Selma Yildirim der sozialdemokratischen Partei (SPÖ) ans Rednerpult im Nationalrat und forderte: „Die Gleichstellung von Frauen und Männern sollte in einer Gesellschaft den höchsten Stellenwert haben.“ Bis heute scheint die Forderung im Plenum verhallt zu sein. Frauen sind im Parlament weiterhin in der Minderheit, obwohl sie in der Gesamtbevölkerung rund 51 Prozent ausmachen.
Nicht nur das. Ihre Minderheit im Nationalrat – neben dem Bundesrat einer der beiden Kammern des Parlaments – ist sogar kleiner geworden. Erstmals seit 2008 sinkt der Frauenanteil mit der aktuellen Legislaturperiode dort wieder. Nun liegt er bei 36 Prozent, in absoluten Zahlen: 66 von 183 Abgeordneten. Davor war er noch bei 41 Prozent. Der langfristige Trend zeigt jedoch nach oben. Vor 25 Jahren war die Frauenquote im Nationalrat noch bei rund einem Viertel. Im europäischen Vergleich liegt Österreich inzwischen im oberen Drittel.
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DIE PARTEIEN HABEN DEN GRÖSSTEN HEBEL,
WER IM PARLAMENT VERTRETEN IST.
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Unzureichender Spiegel der Gesellschaft
Was die Repräsentation von Menschen mit Migrationsgeschichte angeht, so ist die Differenz zum Bevölkerungsschnitt noch größer. Offizielle Zahlen dazu gibt es zwar nicht, aber eine Recherche der Tageszeitung „Standard“ kam auf mindestens 12 Abgeordnete, was einem Anteil von nur rund sieben Prozent entsprechen würde. Vergangenes Jahr hatten jedoch knapp 28 Prozent der österreichischen Bevölkerung einen Migrationshintergrund. Als Mensch mit Migrationshintergrund werden Personen gezählt, deren beide Elternteile im Ausland geboren wurden.
Bekannte Abgeordnete, die in diese Gruppe fallen, sind etwa Alma Zadić, ehemalige Justizministerin (Die Grünen), die in Bosnien geboren wurde, die türkischstämmige Selma Yildirim aus Tirol (SPÖ) oder Yannick Shetty, Klubobmann der Neos, Wiener mit indisch-koreanischen Wurzeln.

Politikwissenschaftler Laurenz Ennser-Jedenastik: Es ist nicht egal, wer in welchem Verhältnis im Parlament sitzt.
Wer bestimmt, wer im Parlament sitzt?
183 Abgeordnete: So viele sind im Nationalrat vertreten und bestimmen über neue Gesetze, die ganz Österreich betreffen. Vor gut einem Jahr im September 2024 wurden sie neu in ihr Amt gewählt. Von den bundesweit neun Parteien, die am Wahlzettel standen, schafften fünf den Einzug.
Die Parteien entscheiden in Österreich, wen sie auf ihren jeweiligen Wahllisten aufstellen, wen sie in den Nationalrat entsenden. Die Wahllisten können sie weitgehend nach eigenen internen Regeln zusammenstellen. Somit haben die Parteien den größten Hebel, welche gesellschaftlichen Gruppen letzten Endes auch im Parlament vertreten sind.
Die Partei mit den meisten Abgeordneten (57) im Parlament ist aktuell die FPÖ. Diese hat zugleich auch den geringsten Frauenanteil (rund 23 Prozent). Die Partei mit dem größten Frauenanteil (56 Prozent) sind Die Grünen. Sie haben aber nur 16 Sitze und sind damit die kleinste Partei. Die demographische Zusammensetzung des FPÖ-Parlamentsklubs hat somit auch die größte Auswirkung aller Parteien auf die Zusammensetzung des Nationalrats.
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AUCH DER ANTEIL AN MENSCHEN MIT BEHINDERUNG
IM PARLAMENT IST UNZUREICHEND.
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Ein Parlament so wie wir
„Wir haben eine ideologische Repräsentativität. Die Wähler:innen wollen vor allem, dass die Abgeordneten inhaltlich ihre Anliegen vertreten“, erklärt Laurenz Ennser-Jedenastik, Professor für Politikwissenschaft an der Universität Wien. Oft wollen Wähler:innen auch, dass Abgeordnete anders sind als sie selbst, so Ennser-Jedenastik weiter. Das heiße aber nicht, dass es egal sei, wer in welchem Verhältnis im Parlament sitze. „Ein Parlament, in dem es zehn Prozent Frauen und 90 Prozent Männer gibt, fällt inhaltlich andere Entscheidungen als ein Parlament, das zur Hälfte zwischen Frauen und Männern aufgeteilt ist“, sagt der Politikwissenschaftler.
Denn demographische Vielfalt im Parlament bedeutet auch eine Vielfalt an Zugängen. „Die Vorstellung, dass ich als weißer Mann mittleren Alters die gesamte Bevölkerung, auch Frauen, Menschen mit Fluchtgeschichte, Migrationshintergrund oder dunkler Hautfarbe mitrepräsentieren kann, ist falsch. Man hat keine oder nur eine geringe Ahnung von den Bedürfnissen und Lebensrealitäten dieser Menschen“, erklärt auch der Politikwissenschaftler Gerd Valchars. „Das können Personen aus der jeweiligen Gruppe am besten.“

Gerd Valchars: Viele im Niedriglohnsektor werden aus dem demokratischen Prozess ausgeschlossen.
Zu mittelalt
Neben dem Geschlecht und der Herkunftsgeschichte unterscheiden sich die Repräsentant:innen im Parlament auch in weiteren Punkten vom Bevölkerungsdurchschnitt. Der Nationalrat ist im Schnitt um fünf Jahre älter als die Bevölkerung. Der Altersschnitt der Abgeordneten liegt bei fast 49 Jahren.
Laut der Plattform meineabgeordneten.at sind die drei ältesten Nationalratsabgeordneten alle von der ÖVP: Rudolf Taschner, 72, Elisabeth Scheucher-Pichler, 71, und Gabriel Obernosterer, 70. Der jüngste Abgeordnete ist der FPÖ-Mandatar Sebastian Schweighofer mit 25 Jahren. Tendenziell sind die Altersgruppen unter 35 und jene ab 65 im Vergleich zur Gesamtbevölkerung unterrepräsentiert. Die Gruppe zwischen 35 und 65 ist hingegen überrepräsentiert.
Ein großer Unterschied zwischen dem Nationalrat und der Bevölkerung zeigt sich in der Bildungsquote. Im Nationalrat haben rund 53 Prozent einen Uni-Abschluss. In der Gesamtbevölkerung zwischen 25 und 65 Jahren sind es nur 21 Prozent.
Außerdem lässt der Anteil an Menschen mit Behinderung zu wünschen übrig. Dem Österreichischen Behindertenrat sind nur zwei Personen mit Behinderung im Parlament bekannt. Die Anliegen dieser Bevölkerungsgruppe werden der Interessenvertretung zufolge nicht ausreichend berücksichtigt. „Das liegt vor allem daran, dass Menschen mit Behinderungen in Österreich nur unzureichend in die sie betreffenden Angelegenheiten und politischen Entscheidungsprozesse einbezogen werden“, sagt Felix Steigmann vom Behindertenrat.
Fokus auf Frauen
Die wohl am besten erforschte Gruppe in Parlamenten sind Frauen. Hier hat sich auch in der politikwissenschaftlichen Forschung gezeigt, dass sich mit zunehmendem Frauenanteil auch die Gesetzgebung ändert. Denn Frauen haben mit anderen Herausforderungen als Männer zu kämpfen: in der Arbeitswelt, in der unbezahlten Care-Arbeit, aber auch im Bereich (sexualisierter) Gewalt und Übergriffigkeit. Das führt mitunter dazu, dass diese Themen viel eher von weiblichen Abgeordneten aufgegriffen werden.
Auch formell gibt es mittlerweile einen Anreiz, mehr Frauen ins Parlament zu schicken: Seit 2019 erhalten Klubs im Nationalrat beziehungsweise im Bundesrat eine zusätzliche finanzielle Förderung, wenn sie mehr als 40 Prozent Frauen in ihren Reihen haben.
Wer nicht wählen darf
Zu den Repräsentationsfragen einer Demokratie zählt jedoch nicht nur, wer in den höchsten Entscheidungspositionen sitzt, sondern auch, wer überhaupt mitbestimmen darf. Immer mehr Menschen dürfen in Österreich nicht wählen. Aktuell sind es rund 1,55 Millionen Menschen über 16 Jahre, die aufgrund der fehlenden österreichischen Staatsbürgerschaft auch kein Wahlrecht bei der Nationalratswahl haben. Jede:r Fünfte darf in Österreich somit nicht mitentscheiden, wer im Parlament sitzt. Tendenz steigend.
Die Hürden für den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft sind hoch. Die ursprüngliche Staatsbürgerschaft muss zurückgelegt werden. Neben im Regelfall zehn Jahren Aufenthalt im Land, B1-Deutsch-Niveau und anderen Erfordernissen, braucht es den „Nachweis eines hinreichend gesicherten Lebensunterhalts“. Für eine alleinstehende Person müssen nach dem Abzug von Mieten und anderen regelmäßigen Aufwendungen mindestens 1273,99 Euro im Monat übrigbleiben.
Für den Politologen Gerd Valchars ist das zu hoch. Insbesondere im Niedriglohnsektor arbeiten viele Menschen mit einer nicht-österreichischen Staatsbürgerschaft. Sie werden durch diese Hürde aus dem demokratischen Prozess ausgeschlossen.
Es bräuchte laut Valchars zwei Maßnahmen: Die Senkung der Einkommenshürde und die Entkopplung von Staatsbürgerschaft und Wahlrecht. Eine mögliche Reform wäre, das Wahlrecht nach einer gewissen Aufenthaltszeit in Österreich erwerben zu können.
Und hier schließt sich der Kreis zu einem inklusiveren Parlament: Denn wer wählen kann, wird für Parteien interessanter. Und diese entscheiden wiederum, wer im Parlament sitzt.
Edgar Subak war für die (alte) Wiener Zeitung, den Kurier und die Süddeutsche Zeitung tätig und ist Redaktionsmitglied im „etc. magazin“.
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