„Wir wollen das nicht für Kinder normalisieren“
NACHGEFRAGT. Die Stadt Wien möchte Mitte Juni eine geschlossene „Auszeit-WG“ als Pilotprojekt für Kinder im Alter von elf bis 13 Jahren starten, die wiederholt schwere Delikte wie Raub oder Einbrüche begangen haben. Grainne Nebois-Zeman, Fachbereichsleiterin Bewohnervertretung bei VertretungsNetz, im Gespräch über Risiken und Alternativen.
Interview: Milena Österreicher.
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Wie beurteilen Sie die „Auszeit-WG“?
Wir sehen geschlossene Einrichtungen sehr kritisch. Wir vertreten Kinder und Jugendliche mit psychischen Erkrankungen, die von Freiheitsbeschränkungen betroffen sind. Unser Auftrag ist es, ihre Freiheitsrechte zu schützen, geschlossene Settings stehen diesem Ziel natürlich diametral entgegen. Wir sehen hier mehrere Risiken: soziale Ausgrenzung, zusätzliche psychische Belastungen und die Gefahr, dass sich bestehende Probleme noch verstärken. Es entsteht aus unserer Sicht eine Art „vorgelagerte Haft“. Das wollen wir bei Kindern keinesfalls normalisieren.

Nebois-Zeman fordert ausreichend kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung in Österreich. | Foto: Johannes Zinner
Was sollte stattdessen passieren?
Es braucht individualisierte Maßnahmen: präventive Arbeit, therapeutische Angebote, intensive pädagogische Betreuung und ausreichend kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung. Es gibt viel zu wenige Kassenplätze, ambulante Angebote und stationäre Betten. Immer wieder werden Jugendliche deshalb auf Erwachsenenpsychiatrien untergebracht, was massiv belastend und auch traumatisierend sein kann. Auch die Lage in den nicht-geschlossenen Krisen-WGs ist nicht gut. Hier arbeiten in vielen Einrichtungen wegen des großen Personalmangels Menschen ohne abgeschlossene Ausbildung. Sie betreuen hochtraumatisierte Kinder mit selbstverletzendem Verhalten, schweren Impulsdurchbrüchen oder massiver Gewaltproblematik. Dafür braucht es spezialisierte Ausbildungen, Supervision und vor allem Erfahrung.
Die Stadt Wien beruft sich bei der geschlossenen WG auf das Heimaufenthaltsgesetz. Wann sind Freiheitsbeschränkungen hier zulässig?
Voraussetzung ist eine psychische Erkrankung oder kognitive Beeinträchtigung. Zusätzlich muss eine erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegen. Freiheitsbeschränkungen dürfen zudem nur das allerletzte Mittel sein. Man muss also prüfen, ob es nicht gelindere Alternativen gibt. Die Frage lautet: Was wurde bereits versucht, bevor man ein Kind einsperrt?
Welche Alternativen gibt es?
Wir kennen etwa einen Jugendlichen, der durch zahlreiche Straftaten in Wien aufgefallen ist. Dann lebte er in einem kleinen Setting in ländlicher Umgebung, wo intensiv mit ihm gearbeitet wurde. Hinter seiner Kriminalität stand ein enormer Bedarf nach Zuwendung und Bindung. Das hat er dort bekommen, später auch in einer Pflegefamilie. Er wurde seither nicht mehr straffällig. Das zeigt, dass Beziehung, Stabilität und individuelle Betreuung sehr viel bewirken können. Aber das funktioniert nicht bei jedem. Pädagog:innen und Psychiater:innen versuchen dann herauszufinden, warum Kinder diese Verhaltensweisen entwickeln. Damit muss man weiterarbeiten.
Was macht Ihnen hier Sorgen?
Dass wir wieder beginnen, Freiheitsbeschränkungen als erzieherisches Mittel zu akzeptieren. Wir sind längst von der Idee der „Besserungsanstalten“ für schwer erziehbare Kinder weggekommen. Jetzt erleben wir Forderungen nach genau solchen Konzepten. Davor warnen wir sehr eindringlich.
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