Zaruck!
POLIZEIKOLUMNE. Die Polizei braucht einen guten Grund, um Menschen aus dem öffentlichen Raum zu verscheuchen. Public Watchdogs sind besonders geschützt.
Polizeikolumne - Philipp Sonderegger beobachtet die Staatsgewalt.
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Polizisten im alten Wien wurden im Volksmund spöttisch „Zarucker“ gerufen. Sie stammten oft aus den Kronländern und drängten Menschenansammlungen mit einem böhmisch gefärbten „Zaruck!“ ab. Heute wird man mit einem „Gengan’s weida!“ wegkomplimentiert. Der Polizei obliegt die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung. 2018 wurde dazu der Gaffer-Paragraph eingeführt. Genau genommen wurde die Befugnis der Wegweisung im Sicherheitspolizeigesetz erweitert. „Schaulustige“ sollen von Unfallstellen ferngehalten werden, wenn sie den Rettungskräften im Wege stehn. Eine sinnvolle Maßnahme. Die Novelle wurde ausführlich medial begleitet. Zahlreiche Rettungskräfte und Polizist:innen kamen mit ihrer Sicht der Dinge zu Wort. Die Debatte war dominiert von Extremfällen: Lenker:innen, die ihren Wagen auf der Autobahn stehen ließen, um einen Unfall mit dem Mobiltelefon zu filmen. Weniger diskutiert wurde: Wir sind heute Bürger:innen eines Rechtsstaats.
Die Polizei darf Menschen nur einschränken, wenn es einen guten gesetzlichen Grund gibt. Sie darf jemanden wegweisen, wenn dessen Verhalten die Arbeit der Einsatzkräfte behindert, die Privatsphäre Betroffener verletzt oder die Sicherheit Anwesender gefährdet. Dem Rechtsstaatsprinzip trägt auch die Gaffer-Novelle Rechnung. Dort wird neuerdings festgehalten: Wegweisung ist unzulässig, wenn das störende Verhalten gerechtfertigt ist, insbesondere durch die Inanspruchnahme eines verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts. Es gibt nämlich auch „Schauernste“: Menschen, die aus gutem Grund beobachten. Etwa Journalist:innen, die die Staatsgewalt kontrollieren. Aber auch gewöhnliche Bürger:innen können den Behörden als Public Watchdog im öffentlichen Interesse auf die Finger schauen. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt und der Verfassungsgerichtshof bekräftigt. Es wird noch ein Lernen auf allen Seiten sein. Polizist:innen müssen lernen, dass sie Menschen nicht aus dem öffentlichen Raum verscheuchen können, nur weil ihr Beruf anstrengend ist. Und zivilgesellschaftliche Polizeibeobachter:innen müssen lernen, sich im Konfliktfall wirksam auf ihr Beobachtungs-Recht zu berufen.
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Philipp Sonderegger ist Menschenrechtler, lebt in Wien und bloggt auf phsblog.at.



