Erfolgreiche Presserat-Beschwerde von SOS Mitmensch gegen Krone-Hetzartikel
SOS Mitmensch hat im Februar Beschwerde beim Presserat gegen eine niederträchtige Hetzkampagne von FPÖ und Kronen Zeitung eingebracht. Es wurde hochmanipulativ über hier lebende und hier kranken- und unfallversicherte Spitalspatient:innen mit nichtösterreichischer Staatsbürgerschaft hergezogen. Jetzt erfolgte die Entscheidung des Presserats: Es handelte sich um einen klaren Ethikverstoß!
Parlamentarische FPÖ-Anfrage führte zu Hetzartikel
Zur Erinnerung: Anknüpfend an eine parlamentarische Anfrage der FPÖ, hatte die Krone einen der übelsten Hetzartikel der vergangenen Jahre fabriziert. Spitalspatient:innen wurde allein aufgrund ihrer Staatsbürgerschaft die herabwürdigende Bezeichnung „Spitals-Touristen“ verpasst und ihre Inanspruchnahme von 22 Millionen Spitalsleistungen skandalisiert. Eine scheinbar hohe Zahl, doch sowohl FPÖ als auch die Krone verschwiegen, dass in diesem Zeitraum in Österreich insgesamt mehr als 800 (!) Millionen Spitalsleistungen erbracht wurden. Die Leistungen an die diffamierten (in gleichem Ausmaß krankenversicherten!) Bürger:innen machten gerade einmal 2,75 Prozent aus und lagen damit weit unter dem österreichischen Durchschnitt!

Presse-Ehrenkodex in mehreren Punkten verletzt
Das Befeuern von Hass durch Boulevardmedien ist fatal! Der Presserat hat jetzt entschieden, dass die Kronenzeitung nicht nur gegen einen, sondern gleich gegen mehrere Punkte des Ehrenkodex der österreichischen Presse verstoßen hat. So wird der Artikel als „grob verzerrend“ bewertet. Darüber hinaus sei er dazu geeignet gewesen „Bevölkerungsgruppen zu diskriminieren“ und „Vorurteile zu schüren“, so der Presserat in seiner Entscheidung. Bereits zuvor hatten Faktenchecks die den irreführenden, aufhetzenden und teilweise faktenwidrigen Charakter sowohl des Krone-Artikels als auch der gleichzeitig stattfindenden FPÖ-Kampagne entlarvt.
Wegweisende Presserat-Entscheidung!
Die Kronen Zeitung wird vom Presserat dazu aufgerufen, die Entscheidung über den Kodex-Verstoß freiwillig zu veröffentlichen. Das wird sie wohl nicht tun. Dennoch ist die Presserat-Entscheidung wichtig! Es werden klare rote Linien abgesteckt, wie weit Boulevardjournalismus gehen darf. Das gewissenlose Befeuern von Hassbotschaften – Hand in Hand mit Parteien aus dem rechtsextremen Spektrum – ist nicht gedeckt!

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