Familienbeihilfe streichen heißt Kinderchancen halbieren!
Am Mittwoch, 9. September wird der Familienausschuss des Nationalrats eine Gesetzesänderung behandeln, die Kinder von ukrainischen Vertriebenen und subsidiär Schutzberechtigten von der Familienbeihilfe ausschließt, sobald ihre Eltern auch nur geringste Grundversorgungsleistungen beziehen. Hilfsorganisationen und Zivilgesellschaft warnen vor Ausschluss Kinder ukrainischer Vertriebener und Kinder mit subsidiärem Schutz aus der Familienbeihilfe.
--> Fotoaktion Mittwoch 9. September, 10:00 Uhr Ballhausplatz
Halbierte Chancen...
Caritas Österreich, Diakonie Österreich, Volkshilfe Österreich, Amnesty International Österreich, asylkoordination österreich, Fairness Asyl und SOS Mitmensch warnen: Das Gesetz trifft Kinder von Familien, die nach Krieg, Flucht und Vertreibung in Österreich Schutz gefunden haben. Es nimmt ihnen Unterstützung für Essen, Kleidung, Bildung und gesellschaftliche Teilhabe – und halbiert damit ihre Chancen.
...doppelte Benachteiligung
Schon bislang hatten weder die Kinder ukrainischer Vertriebener, noch subsidiär Schutzberechtigter Zugang zur Sozialhilfe. Sie sind somit ohnehin schon auf die deutlich niedrigere Grundversorgung angewiesen, die eine reine Basisversorgung weit unter dem Existenzminimum ist. Die geplante Regelung schafft damit eine doppelte Benachteiligung: Die betroffenen Familien bekommen keine Sozialhilfe und sollen nun zusätzlich ihre Familienbeihilfe verlieren. Dabei handelt es sich bei der Familienbeihilfe um eine Leistung der sozialen Sicherheit, für die subsidiär Schutzberechtigte nach EU-Recht grundsätzlich Anspruch auf Gleichbehandlung mit österreichischen Staatsangehörigen haben.
Appell an die Mitglieder des Familienausschusses
Die Organisationen appellieren an die Mitglieder des Familienausschusses und des Nationalrats: “Kinder dürfen nicht für eine Politik bezahlen, die Menschen nach Flucht und Vertreibung von existenzieller Unterstützung ausschließt. Kein Kind darf in Österreich unversorgt bleiben”, sind sich alle einig.
Statements der Organisationen:
„Die Familienbeihilfe ist keine Sozialhilfe, sondern eine zentrale familienpolitische Leistung. Gerade Kinder, deren Familien mit extrem knappen Mitteln auskommen müssen, dürfen nicht davon ausgeschlossen werden“, sagt Nora Tödtling-Musenbichler, Präsidentin der Caritas Österreich.
„Die Grundversorgung sichert nur das absolute Minimum. Für ein Kind umfasst sie 145 Euro Verpflegungsgeld im Monat. Jede Mutter, jeder Vater weiß, dass man mit 5 Euro am Tag kein Kind versorgen kann. Wer glaubt, Familienbeihilfe sei entbehrlich, nimmt Kinderarmut bewusst in Kauf“, sagt Maria Katharina Moser, Direktorin der Diakonie Österreich.
„Betroffen sind auch Eltern, die bereits arbeiten oder den Einstieg in eine Erwerbstätigkeit schaffen wollen. Besonders Alleinerziehende können aber oft nur in Teilzeit arbeiten und brauchen daher ergänzende Unterstützung. Ihnen die Familienbeihilfe zu streichen, erschwert den Weg in ein selbstständiges Leben, statt ihn zu fördern“, sagt Lisa Wolfsegger von der asylkoordination österreich.
„Kinderrechte gelten für jedes Kind. Österreich darf nicht zulassen, dass der Aufenthaltsstatus der Eltern darüber entscheidet, ob ein Kind ausreichend essen, lernen, wohnen und am sozialen Leben teilnehmen kann“, sagt Aimée Stuflesser, Expertin für Asyl und Migration bei Amnesty International Österreich.
„Kinder von Menschen, die vor Krieg und Gewalt geflohen sind, brauchen Sicherheit und eine reale Zukunftsperspektive. Wer sie von Familienleistungen ausschließt, verschärft Ausgrenzung und schafft neue Armut“, sagt Erich Fenninger, Direktor der Volkshilfe Österreich.
„Es gibt keine halben Kinder. Österreich darf Kinder nicht schlechterstellen, nur weil ihre Familien auf Grundversorgung angewiesen sind. Eine verantwortungsvolle Familienpolitik muss allen Kindern Sicherheit, Chancen und eine faire Zukunft garantieren, denn Kind ist Kind. “, sagt Jutta Lang von Fairness Asyl.
„Während die Bundesregierung darüber nachdenkt, allen Neugeborenen ‚ein Startguthaben‘ zu zahlen, um sie zu fördern, will sie zugleich tausenden Kindern, die armutsbetroffen sind, die Familienbeihilfe streichen – und sie so in Verzweiflung und Not schicken. Das ist nicht nur widersprüchlich, sondern zutiefst unverantwortlich gegenüber den betroffenen Kindern und ihrer Zukunft“, sagt Alexander Pollak, Sprecher von SOS-Mitmensch.

Hier dreizehn zentrale Kritikpunkte an der geplanten Streichung der Familienbeihilfe:
- Die Streichung der Familienbeihilfe verschärft Kinderarmut und erschwert den Einstieg in den Arbeitsmarkt. Die Abhängigkeit von staatlicher Unterstützung wird nicht verringert, sondern vertieft.
- Tausende Kinder von Ukraine-Vertriebenen, die bisher durch die Familienbeihilfe von ihren Eltern (zumeist alleinerziehenden Müttern) über Wasser gehalten wurden, verlieren den Anspruch und stürzen in tiefe Armut.
- Tausende Kinder von subsidiär Schutzberechtigten, die mit Anfang dieses Jahres aus der Sozialhilfe ausgeschlossen wurden und jetzt auf die extrem niedrigen Grundversorgungsleistungen angewiesen sind, verlieren die Familienbeihilfe.
- Ein Rettungsanker geht verloren: Eine privat wohnende Familie erhält als Grundversorgungsleistung lediglich maximal 330 Euro im Monat Mietzuschuss, 260 Euro Verpflegungsgeld für Erwachsene und 145 Euro pro Kind. Das heißt, eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern muss mit 880 Euro den gesamten Lebensunterhalt inklusive Mietkosten bestreiten - nahezu unmöglich! Die Familienbeihilfe war bislang der Rettungsanker, der allerschlimmste Armut verhindert hat.
- Der Gesetzesentwurf steht damit in krassem Gegensatz zum Regierungsprogramm, das nicht die Verstärkung, sondern die Bekämpfung von Kinderarmut vorsieht.
- Besonders hart trifft es Alleinerziehende, die ohnehin zu der Personengruppe gehören, die in Österreich am stärksten armutsgefährdet ist.
- Der Wegfall der Familienbeihilfe macht den Ausstieg aus der Grundversorgung und den Einstieg in den Arbeitsmarkt nicht einfacher, sondern noch schwieriger, weil er das gerade in der Übergangsphase dringend benötigte Einkommen reduziert.
- Es trifft auch Personen, die bereits in Beschäftigung sind und aufgrund eines niedrigen Einkommens ergänzend auf Teilleistungen aus der Grundversorgung angewiesen waren.
- Es steigt das Risiko, das Familien ihre Mieten nicht mehr bezahlen können und von Obdachlosigkeit bedroht sind. Einziger Ausweg sind dann prekäre staatliche Quartiere, die den Staat viel teurer kommen als die private Selbstversorgung der Betroffenen.
- Hinsichtlich subsidiär Schutzberechtigten ist der Ausschluss von der Familienbeihilfe, da sind sich viele Stellungnahmen einig, EU-rechtswidrig.
- Darüber hinaus steht die Streichung der Familienbeihilfe durch die Gefährdung des Kindeswohls im Widerspruch zu Artikel 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern. Dort steht ausdrücklich, dass bei allen Maßnahmen öffentlicher Einrichtungen, die Kinder betreffen, das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein muss.
- In den Stellungnahmen wird auch festgehalten: Kinder mit Fluchtgeschichte haben dieselben grundlegenden Bedürfnisse wie alle anderen Kinder in Österreich! Jeder Ausschluss von wichtigen Familienleistungen trifft die Kinder und treibt sie in Armut und soziale Ausgrenzung. Gesellschaftliche Teilhabe, etwa in den Bereichen Bildung, Freizeit, soziale Integration und Gesundheit, wird erschwert.
- Zu alledem hinzukommt, dass der Bezug der Familienbeihilfe Voraussetzung für weitere wichtige Familienleistungen ist: wie etwa Kinderabsetzbetrag, Mehrkindzuschlag, Kinderbetreuungsgeld oder Schulfahrtbeihilfe. Diese können bei Streichung der Familienbeihilfe nicht mehr bezogen werden, was den sozialen Absturz und das Risiko extremer Armut noch mehr verstärkt!
Leid und enorme Folgekosten!
SOS Mitmensch schließt sich dem Entsetzen zahlreicher Menschenrechtsorganisationen über das zutiefst kinderfeindliche Vorhaben der Bundesregierung an. Was unter dem Stichwort „sparen“ abgehandelt wird, erzeugt nicht nur menschliches Leid, Verzweiflung und Chancenraub bei Kindern, sondern produziert auch enorme soziale, wirtschaftliche und auch staatliche Folgekosten. Von „Ersparnis“ kann bei den geplanten kinderfeindlichen Kürzungen keine Rede sein!
SOS Mitmensch ruft die Bundesregierung auf, den Menschen, die am allerwenigsten haben, nicht auch noch das letzte Hemd wegzunehmen! Nein zur Streichung der Familienbeihilfe!
Jetzt den SOS Mitmensch Newsletter abonnieren
Ermöglichen Sie mit einer Spende unsere weitere Menschenrechtsarbeit


