
Mord und Körperverletzung in Österreich und Wien: Fakten zur Kriminalität
SOS Mitmensch hat sich anhand der Zahlen des Bundesministeriums für Inneres sowie der Statistik Austria angeschaut, wie sich in Österreich und der Bundeshauptstadt Wien in den letzten 10 Jahren die Anzeigen in den Bereichen Tötungsdelikte, schwere Körperverletzung und Körperverletzung entwickelt haben. Im Folgenden die Fakten.
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Gesamtkriminalität 2002-2015: Anzeigen in Österreich und Wien
Sowohl in Österreich als auch in Wien hat die Gesamtkriminalität laut Anzeigenstatistik im Jahr 2015 den tiefsten Stand seit 14 Jahren erreicht. Wurden im Jahr 2002 noch in Österreich an die 600.000 Delikte angezeigt, so sank dieser Wert im Jahr 2015 auf 500.000. In Wien wurden im Jahr 2015 erstmals in 14 Jahren weniger als 200.000 Anzeigen verzeichnet. Das ist insofern bemerkenswert als im gleichen Zeitraum sowohl die in Österreich ansässige Bevölkerung als auch die Anzahl der in Österreich temporär aufhältigen Menschen (TouristInnen, PendlerInnen, Durchreisende, sonstige BesucherInnen) deutlich wuchs. So stieg die Anzahl der aus dem Ausland kommenden TouristInnen in Österreich im Jahr 2015 auf fast 27 Millionen an.
Die Aufklärungsquote lag in Österreich im Jahr 2015 bei 44%. Das ist die höchste Aufklärungsquote, die in den letzten zehn Jahren in Österreich erzielt werden konnte. Zum Vergleich: Im Jahr 2006 lag die Aufklärungsquote noch bei 38,8%.
Vorsätzliche Tötungen 2006-2015 (§75, §76, §79 StGB): Anzeigen in Österreich und Wien
Die Anzahl der vorsätzlichen Tötungen erreichte in Österreich in den Jahren 2014 und 2015 einen Tiefststand von unter 40 Anzeigen. In Wien wurden 2014 und 2015 mit 10 bzw. 9 Anzeigen absolute Tiefststände erreicht.
Versuchte Tötungen 2006-2015 (§75, §76, §79 StGB): Anzeigen in Österreich und Wien
Bei versuchten Tötungen ergibt sich im Verlauf der letzten 10 Jahre sowohl für Österreich als auch für Wien ein uneinheitliches Bild. Der Zehnjahrestiefstwert wurde jeweils 2008 erreicht, im Jahr darauf folgte ein deutlicher Anstieg. Im Jahr 2014 sank die Anzahl der versuchten Tötungen wieder deutlich. 2015 erfolgte ein deutlicher Anstieg.
Opfer von vollendeten oder versuchten Tötungen
Im Jahr 2015 wurden in Österreich 151 Opfer von vollendeten oder versuchten Tötungen registriert. Die Opfer waren zu 61% Burschen oder Männer und zu 39% Mädchen oder Frauen. Von den Opfern hatten 59% die österreichische Staatsbürgerschaft und 41% keine österreichische Staatsbürgerschaft. In 71 % der Fälle gab es eine längere Verwandtschafts- oder Bekanntschaftsbeziehung zwischen Täter/Täterin und Opfer. In 7% der Fälle waren es kurzfristige Zufallsbekanntschaften. In 22% der Fälle gab es kein wie auch immer geartetes Bekanntschaftsverhältnis.
Schwere Körperverletzung 2006-2015 (§84 StGB): Anzeigen in Österreich und Wien + Verurteilungen in Österreich
Die Anzeigen aufgrund von schweren Körperverletzungen erreichten in Österreich im Jahr 2015 mit 3.045 einen Zehnjahrestiefstwert. In Wien wurde im Jahr 2010 ein Zehnjahrestiefstwert von 1.082 Anzeigen verzeichnet. Danach kam es zu einem Anstieg. 2015 wurden in Wien 1.222 Fälle von schwerer Körperverletzung angezeigt. Der signifikante Anstieg in der gesamtösterreichischen Verurteilungsstatistik im Jahr 2012 ist damit zu erklären, dass seit dem Berichtsjahr 2012 einer Verurteilung nicht mehr nur ein Delikt zugeordnet wird, sondern die Ausweisung aller Delikte, die einer Verurteilung zugrunde lagen, möglich ist.
Tatverdächtige in Österreich bei schweren Körperverletzungen 2006-2015 (§84 StGB)
Die Anzahl der Tatverdächtigen wegen schwerer Körperverletzung schwankte in Österreich in den vergangenen zehn Jahren zwischen 2.989 und 3.411, mit den tiefsten Werten in den Jahren 2006 und 2010 und den höchsten Werten in den Jahren 2012 und 2009. Von den Tatverdächtigen hatten zwischen 25% und 37% keine österreichische Staatsbürgerschaft und wurden damit in der Statistik als "Fremde" verzeichnet. Die Statistik gibt allerdings weder für österreichische StaatsbürgerInnen noch für Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft Aufschluss darüber, ob es sich bei den Tatverdächtigen um in Österreich lebende Personen handelt oder um Personen, die sich nur kurzfristig in Österreich aufgehalten haben (TouristInnen, PendlerInnen, Durchreisende, sonstige BesucherInnen). So haben sich in Österreich im Jahr 2015 laut Statistik Austria allein fast 27 Millionen aus dem Ausland kommende TouristInnen aufgehalten.
Tatverdächtige in Wien bei schweren Körperverletzungen 2006-2015 (§84 StGB)
In Wien schwankte die Anzahl der Tatverdächtigen wegen schwerer Körperverletzung in den vergangenen zehn Jahren zwischen 859 und 1.130, mit den tiefsten Werten in den Jahren 2008 und 2006 und den höchsten Werten in den Jahren 2015 und 2014. Von den Tatverdächtigen hatten zwischen 35% und 47% keine österreichische Staatsbürgerschaft und wurden damit in der Statistik als "Fremde" verzeichnet. Die Statistik gibt allerdings weder für österreichische StaatsbürgerInnen noch für Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft Aufschluss darüber, ob es sich bei den Tatverdächtigen um in Österreich/Wien lebende Personen handelt oder um Personen, die sich nur kurzfristig in Österreich/Wien aufgehalten haben (TouristInnen, PendlerInnen, Durchreisende, sonstige BesucherInnen). So haben sich in Wien im Jahr 2015 laut Statistik Austria allein über 14 Millionen TouristInnen aus dem In- und Ausland aufgehalten.
Opfer-Täter-Verhältnis bei schweren Körperverletzungen 2006-2015 (§84 StGB)
In den Jahren 2006 bis 2015 waren Opfer und TäterInnen in 9-11% der Anzeigen wegen schwerer Körperverletzung Verwandte, in 20,7-29,4% der Fälle Bekannte, in 5,4-11% der Fälle Zufallsbekanntschaften und in 50,1-62% der Fälle nicht miteinander bekannt.
Körperverletzung 2006-2015 (§83): Anzeigen in Österreich und Wien + Verurteilungen in Österreich
Die Anzeigen aufgrund von Körperverletzungen erreichten in Österreich in den vergangenen zehn Jahren in den Jahren 2006 und 2014 (mit 32.841 bzw. 34.017 Anzeigen) die tiefsten Werte. In Wien wurden die Tiefstwerte in den Jahren 2006 und 2007 (mit 10.516 bzw. 11.034 Anzeigen) verzeichnet. Die höchsten Anzeigewerte gab es sowohl in Österreich als auch in Wien im Jahr 2012. Der deutliche Anstieg in der Verurteilungsstatistik im Jahr 2012 ist hingegen vor allem damit zu erklären, dass seit dem Berichtsjahr 2012 einer Verurteilung nicht mehr nur ein Delikt zugeordnet wird, sondern die Ausweisung aller Delikte, die einer Verurteilung zugrunde lagen, möglich ist.
Tatverdächtige in Österreich bei Körperverletzung 2006-2015 (§83 StGB)
Die Anzahl der Tatverdächtigen wegen Körperverletzung schwankte in Österreich in den vergangenen zehn Jahren zwischen 30.186 und 35.180, mit den tiefsten Werten in den Jahren 2006 und 2010 und den höchsten Werten in den Jahren 2012 und 2015. Von den Tatverdächtigen hatten zwischen 23% und 33% keine österreichische Staatsbürgerschaft und wurden damit in der Statistik als "Fremde" verzeichnet. Die Statistik gibt allerdings weder für österreichische StaatsbürgerInnen noch für Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft Aufschluss darüber, ob es sich bei den Tatverdächtigen um in Österreich lebende Personen handelt oder um Personen, die sich nur kurzfristig in Österreich aufgehalten haben (TouristInnen, PendlerInnen, Durchreisende, sonstige BesucherInnen). So haben sich in Österreich im Jahr 2015 laut Statistik Austria allein fast 27 Millionen aus dem Ausland kommende TouristInnen aufgehalten.
Tatverdächtige in Wien bei Körperverletzung 2006-2015 (§83 StGB)
In Wien schwankte die Anzahl der Tatverdächtigen wegen schwerer Körperverletzung in den vergangenen zehn Jahren zwischen 8.853 und 12.639, mit den tiefsten Werten in den Jahren 2006 und 2007 und den höchsten Werten in den Jahren 2012 und 2015. Von den Tatverdächtigen hatten zwischen 30% und 40% keine österreichische Staatsbürgerschaft und wurden damit in der Statistik als "Fremde" verzeichnet. Die Statistik gibt allerdings weder für österreichische StaatsbürgerInnen noch für Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft Aufschluss darüber, ob es sich bei den Tatverdächtigen um in Österreich/Wien lebende Personen handelt oder um Personen, die sich nur kurzfristig in Österreich/Wien aufgehalten haben (TouristInnen, PendlerInnen, Durchreisende, sonstige BesucherInnen). So haben sich in Wien im Jahr 2015 laut Statistik Austria allein über 14 Millionen TouristInnen aus dem In- und Ausland aufgehalten.
Opfer-Täter-Verhältnis bei Körperverletzung 2006-2015 (§83 StGB)
In den Jahren 2006 bis 2015 waren Opfer und TäterInnen in 21,8-33,8% der Anzeigen wegen Körperverletzung Verwandte, in 27,8-29,4% der Fälle Bekannte, in 5,3-9,6% der Fälle Zufallsbekanntschaften und in 35,5-38,9% der Fälle nicht miteinander bekannt.
Hintergrundinfos zur Anzeigenerfassung durch das Bundeskriminalamt:
Seit 2001 einheitliche Anzeigenerfassung
Seit 2001 werden alle angezeigten Fälle nach einer einheitlichen Vorgehensweise in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) elektronisch registriert. Jede den Sicherheitsbehörden bekanntgewordene gerichtlich strafbare Handlung muss erfasst werden. Die PKS ist eine Anzeigenstatistik, Anklageerhebungen und der Ausgang der Gerichtsverfahren werden nicht erfasst. In den vergangenen Jahren habe es keine Systemänderung bei der Erstellung der Kriminalstatistik gegeben, daher seien die Zahlen der vergangenen Jahre gut miteinander vergleichbar, so das BKA.
Wie werden Delikte gezählt?
Das Bundeskriminalamt widerspricht der von der FPÖ aufgestellten Behauptung, wonach Seriendelikte generell als nur ein Delikt gezählt werden. Hier einige Zählbeispiele, die uns das BKA übermittelt hat:
Beispiele für die Mehrfacherfassung von Delikten:
- Wenn in ein Mehrfamilienhaus zehn Einbrüche in zehn verschiedene Kellerabteile verübt werden, dann handelt es sich um zehn Fälle.
- Wenn ein Reifenstecher einen oder mehrere Reifen an zwölf Fahrzeugen beschädigt, dann handelt es sich um zwölf Fälle.- Werden 25 Gelddiebstähle aus einer Schulgarderobe mit 25 verschiedenen Geschädigten angezeigt, dann handelt es sich um 25 Fälle.
Beispiele für die Einzelerfassung trotz mehrmaliger Begehung:
- Wenn zehn Gelddiebstähle aus einer Handkassa, begangen durch einen Angestellten der Firma, angezeigt werden, dann handelt es sich um einen Fall.
- Kommt es zu einer mehrmaligen Abhebung mit ein- und derselben gestohlenen Bankomatkarte, dann handelt es sich um einen Fall.
Beispiel für die Erfassung mehrerer Delikte:
- Wenn es zu einem Lokaleinbruch mit anschließender Brandstiftung zum Verwischen der Spuren kommt, handelt es sich um zwei Fälle: Einbruchsdiebstahl und Brandstiftung.
Beispiele für die Erfassung einer Straftat, die von mehreren Tatverdächtigen begangen wurde:
- Wird ein Bankraub durch drei Täter begangen, so ist ein Fall des Raubes mit allen drei Tatverdächtigen zu melden.
- Wird ein Auto durch eine organisierte Bande gestohlen, so bleibt es bei einem KFZ-Diebstahl durch mehrere Täter.
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