
Spendenabsetzbarkeit
Seit 4. Jänner 2012 können die Spenden an SOS Mitmensch steuerlich abgesetzt werden - das bestätigt der Spendenbegünstigungsbescheid des Bundesfinanzministeriums.
Ihre gesamten Jahresspenden können Sie bis zu einer Höhe von 10 % Ihrer Vorjahreseinkünfte als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen.
Je nach Höhe Ihres Einkommens erhalten Sie dann einen Teil der im vergangenen Jahr bezahlten Einkommens- bzw. Lohnsteuer (bis zu 50% der Spendensumme) vom Finanzamt refundiert. Als Belege für die Finanz dienen Einzahlungsbelege (Erlagschein usw.) – Bei Bedarf senden wir Ihnen auch gerne eine Spendenbestätigung zu.
Weitere Informationen für Spenderinnen und Spender finden Sie hier.