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23. Dec. 2013

Straßenzeitungskolporteur Frank S. vor Gefängnis zu Weihnachten gerettet

Straßenzeitungsverkäufer Frank S. muss am Weihnachtstag nicht ins Gefängnis. Hilfsbereite BürgerInnen erklärten sich bereit, die ausstehende Strafe von 300 Euro wegen Verstoßes gegen die Bettelverordnung zu begleichen. Sie bescheren S. damit ein Weihnachtsfest in Freiheit und mit seiner Familie.

 

„Ich möchte den Menschen, die mir geholfen haben, vom ganzen Herzen danke sagen. Ich hatte wirklich große Angst“, so ein sichtlich erleichterter S. über die Rettung im letzten Moment.

 

Seit Freitag haben hunderte BürgerInnen Protestmails an den Wiener Bürgermeister Michael Häupl verschickt. Häupl wird dazu aufgefordert, jene Paragraphen im Landessicherheitsgesetz zu beseitigen, die Armutsbetroffene, auch wenn diese niemanden geschädigt oder gefährdet haben, mit hohen Strafen belegen.

 

„Die Anti-Bettelparagraphen im Landessicherheitsgesetz widersprechen fundamental den Prinzipien, die von der Wiener SPÖ als Kern ihrer eigenen Politik bezeichnet werden. „Wir stehen an der Seite der sozial Schwächeren“ ist auf der Webseite der Wiener SPÖ nachzulesen. Es ist hoch an der Zeit, dass sich die Verantwortlichen in Wien auch wirklich an dieses Prinzip halten“, so SOS Mitmensch-Sprecher Alexander Pollak.

 

JETZT PROTESTMAIL AN DEN WIENER BÜRGERMEISTER SCHICKEN

 

Das Wiener Landessicherheitsgesetz nennt unter anderem die Straftatbestände "aufdringlches", "aggressives", "gewerbsmäßiges" und "organisiertes" Betteln. Eine klare Definition der Tatbestände fehlt jedoch. Damit wird behördlicher Willkür Tür und Tor geöffnet. Darüber hinaus sehen die Tatbestände nicht vor, dass irgendjemand geschädigt, bedroht oder gefährdet sein muss, damit Strafen ausgesprochen werden können, die Armutsbetroffene mit Gefängnis bedrohen. In der Praxis genügt es oft schon, dass sich drei Armutsbetroffene miteinander unterhalten, um für die Behörden als „organisierte Bettelbande“ zu gelten. Und wer mehr als einmal um Spenden bittet gilt oftmals bereits als "gewerbsmäßige Bettlerin":

 

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