SOS Mitmensch fordert Prüfung der Polizeiübergriffe durch Volksanwaltschaft
SOS Mitmensch will im Fall der Polizeiübergriffe gegen antifaschistische DemonstrantInnen beim Aufmarsch der völkischen Gruppe der „Identitären“ nun die Volksanwaltschaft einschalten. Diese soll den Polizeieinsatz überprüfen und Maßnahmen zum Schutz der Unversehrtheit von DemonstrantInnen erarbeiten. Auch die Kennzeichnungspflicht von PolizistInnen soll dabei ein Thema sein, fordert SOS Mitmensch.
In einem Schreiben an die VolksanwältInnen fordert SOS Mitmensch eine Überprüfung des gewaltsamen Polizeieinsatzes vom 17. Mai durch das „Menschenrechtshaus“ Volksanwaltschaft. Auch eine Befassung des Menschenrechtsbeirats wird angeregt. Es sollen konkrete Maßnahmen zur Förderung deeskalativer Strategien und zur Eindämmung von Polizeigewalt erarbeitet werden. Die Kennzeichnungspflicht für PolizistInnen solle dabei ebenso ein Thema sein, wie strengere Vorschriften für den Einsatz von Schlagstöcken und Pfeffersprays sowie Richtlinien für deeskalatives Polizeiverhalten.
Pfeffersprayeinsatz gegen Personen am 17. Mai ohne Sicherheitsabstand. Foto: Martin Juen
DemonstrantInnen haben Recht auf Unversehrtheit
„Als mächtiges Organ staatlicher Gewaltausübung kommt der Polizei außerordentliche Verantwortung zu. Das Recht von DemonstrantInnen auf Unversehrtheit ist unbedingt zu achten. Wenn Teile der Polizei in unprofessioneller und unverhältnismäßiger Weise eskalativ und gewalttätig vorgehen, dann untergräbt das unsere Demokratie. Ein solches Polizeiverhalten ist auch durch einzelne Gewaltakte von DemonstrantInnen nicht zu rechtfertigen“, kritisiert Alexander Pollak, Sprecher von SOS Mitmensch.
Polizei geht gegen Personen vor, die eine Sitzblockade gegen den rechtsradikalen Aufmarsch machen. Foto: Martin Juen
„Identitäre“ sind Fall für Verfassungsschutz
„Polizeigewalt darf in Österreich ebensowenig zur Normalität werden, wie Aufmärsche völkischer Gruppierungen. Gerade in einem Land, in dem hunderttausende Menschen aufgrund einer völkischen Verbrechensideologie verfolgt und ermordet wurden, sollte es von Seiten von Politik und Exekutive Schutz und Rückhalt für jene geben, die gegen neue völkische Gruppierungen auf die Straße gehen. Demgegenüber sind die „Identitären“ mit ihrer antidemokratischen völkischen Ideologie ganz klar ein Fall für den Verfassungsschutz“, so Pollak.
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