Regierung will entmündigen, kriminalisieren und Integration erschweren
Integration erschweren, entmündigen, kriminalisieren und Privatsphäre nicht respektieren scheint bei der geplanten Fremdenrechtsänderung das Motto zu lauten. SOS MItmensch hat eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung verfasst.
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Konfiszierung von Bargeld
Die Konfiszierung von Bargeldbeständen in einer Höhe von bis zu 840 Euro pro Person und jeweils weitere 840 Euro für jede weitere unterhaltsberechtigte Person, wobei den Betroffenen ein Sockelbetrag von 120 Euro zu belassen ist, trägt dazu bei, Asylsuchende zu entmündigten Menschen zu machen. die in ihren Bemühungen, sich ein selbstbestimmtes Leben aufzubauen, gehemmt und zur Desintegration verdammt werden. Die Betroffenen werden in ihrer Unterbringung, Mobilität, Kommunikation, Freizeitmöglichkeiten und Bildungschancen eingeschränkt. Das UN-Flüchtlingskommissariat hält in seiner Stellungnahme fest, dass „die geltende Fassung des Grundversorgungsgesetzes bereits jetzt vorsieht, dass Asylsuchende, die ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten können, keinen Anspruch auf staatliche Unterstützung haben bzw. ihnen der Ersatz der notwendigen Betreuungskosten vorgeschrieben werden kann, wenn sie zum Zeitpunkt der Versorgung ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mittel hätten bestreiten können.“ Darüber hinaus betont das UN-Flüchtlingskommissariat, dass „die Eingriffe in das Eigentumsrecht von Asylsuchenden umso schwerer wiegen, als es sich bei Flüchtlingen um eine besonders vulnerable Gruppe handelt, die besonderen Schutz benötigt. Viele Flüchtlinge müssen in der Regel einen Großteil ihres Vermögens zurücklassen und können oft nur einen kleinen Teil ihres ursprünglichen Besitzes in Form von Bargeld mit auf die Flucht nehmen. Dieses Bargeld ist vielfach der einzige finanzielle Polster, der ihnen bleibt, um ein Leben in einem neuen Land zu beginnen.“
Abnahme privater Mobiltelefone
Die Abnahme privater Mobiltelefone, um Daten herauszulesen, ist ein schwerer Eingriff in die Privatsphäre. Auch Asylsuchende haben ein Recht auf Schutz ihrer Daten und Wahrung ihrer Privat- und Familiensphäre. Das UN-Flüchtlingshochkommissariat hält dazu fest, „dass auf Mobilgeräten gespeicherte elektronische Daten in der Regel eine Reihe persönlicher und sensibler Informationen enthalten, die großteils für die Feststellung der Identität oder Reiseroute keine Relevanz haben (z.B. Fotos und Korrespondenz mit Freunden und Familie). Eine ungezielte und willkürliche Auslesung von Datenwürde daher über das Ziel einer Identitäts- oder Reiseroutenfeststellung hinausschießen.“
Verschärfungen im Staatsbürgerschaftsrecht
Bei den Verschärfungen im Staatsbürgerschaftsrecht handelt es sich um ein irreführendes Scheingefecht gegen anerkannte Flüchtlinge mit negativen Signalwirkungen. Durch die geplante Anhebung der Wartefrist von mindestens 6 Jahren auf mindestens 10 Jahre wird so getan, als wäre es für Geflüchtete derzeit einfach, die österreichische Staatsbürgerschaft zu erhalten. Das Gegenteil ist der Fall. In keinem anderen Land der EU sind die Einbürgerungsbestimmungen so ausgrenzend wie in Österreich, auch für Geflüchtete. Unter anderem müssen Personen, die um die Staatsbürgerschaft ansuchen, über einen längeren Zeitraum ein Mindesteinkommen nachweisen. Das bedeutet, dass Personen, die kein ausreichend hohes Einkommen haben, für lange Zeit vom Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft ausgeschlossen sind, im Extremfall ihr ganz Leben lang. Österreich ist in der EU Schlusslicht, was die Einbürgerungsrate betrifft. Nur jede hundertfünfzigste hier lebende Person ohne österreichischen Pass wird pro Jahr eingebürgert. Der Ausschluss betrifft auch immer mehr Mädchen und Burschen, die in Österreich geboren und aufgewachsen sind, und viele Eingewanderte, die schon Jahrzehnte hier leben.
Weitere Kritikpunkte
Siehe die Stellungnahmen von UNHCR und „Agenda Asyl“
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