FPÖ Wien rechtskräftig wegen Gudenus-Aussendung verurteilt
Das Oberlandesgericht Wien hat heute die FPÖ Wien wegen einer Aussendung von FPÖ-Klubobmann Gudenus rechtskräftig zu einer Entschädigungszahlung von 1.700 Euro und zur Urteilsveröffentlichung verurteilt, weil der Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt wurde.
Der Wiener FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus hatte am 2. August 2013 in einer OTS-Aussendung eine wüste Attacke gegen SOS Mitmensch und den Sprecher der Menschenrechtsorganisation, Alexander Pollak, geritten. Unter anderem war in der Aussendung zu lesen, dass Pollak „nur illegale Ausländer wichtig sind, weil er, wie die Schlepper-Mafia auch, mit ihnen ein gutes Geschäft macht.“ Das OLG Wien begründet die Verurteilung der FPÖ damit, dass die Behauptung von Gudenus ehrenrührig sei und ihr jegliches Tatsachensubstrat fehle. Es sei der Tatbestand der üblen Nachrede verwirklicht.
„Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, es darf jedoch keinen Freibrief für falsche, verächtlich machende und kreditschädigende Aussagen geben. Gerade die Politik hat hier eine besondere Verantwortung. Deshalb sind wir gegen die Behauptungen von FPÖ-Klubobmann Gudenus juristisch vorgegangen und es wurde uns vom Gericht Recht gegeben“, zeigt sich SOS Mitmensch-Sprecher Alexander Pollak über das Urteil erfreut.
Bereits im März dieses Jahres war die Wiener FPÖ wegen einer Aussendung gegen SOS Mitmensch-Sprecher Alexander Pollak rechtskräftig zu einer Entschädigungsleistung von 3000 Euro verurteilt worden. In beiden Fällen wurde Pollak von der Kanzlei Windhager vertreten.
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