20 Fragen & Antworten - Wahlrecht und Wiener Pass Egal Wahl 2020
Jede dritte in Wien lebende Person im wahlberechtigten Alter ist von der Landtags- und Gemeinderatswahl im Herbst ausgeschlossen, weil sie keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Die Hälfte dieser Menschen lebt schon zehn Jahre oder länger in Wien. Im Folgenden findet ihr zwanzig Fragen und Antworten zur Pass Egal Wahl, zum Wahlrecht und zu den ausschließenden Einbürgerungsbestimmungen in Österreich.
Was ist die Pass Egal Wahl? |
Mehr als eine Million Menschen in Österreich sind von Wahlen ausgeschlossen, weil sie den „falschen“ Pass haben. Allein in Wien betrifft dieser Wahlausschluss inzwischen knapp eine halbe Million Menschen – also jede/n dritte/n WienerIn. Demokratie lebt aber von Beteiligung, nicht von Ausschluss. Aus diesem Grund wird SOS Mitmensch Anfang Oktober zur bevorstehenden Wien-Wahl wieder eine Pass Egal Wahl abhalten, bei der alle, unabhängig von ihrem Pass, ihre Stimme abgeben können. Zur Abstimmung stehen alle Parteien, die zur Wiener Landtags- und Gemeinderatswahl antreten. Wir möchten damit ein starkes Zeichen gegen den Ausschluss von immer mehr Menschen von demokratischer Beteiligung setzen.
Die Pass Egal Wahl findet bereits zum fünften Mal statt, zum zweiten Mal zu einer Landtags- und Gemeinderatswahl in Wien. Rückblicke und Eindrücke zu den vergangenen Pass Egal Wahlen, finden sich hier: |
Wer kann an der Pass Egal Wahl teilnehmen? |
Alle, die über 16 Jahre alt sind, in Wien ihren Lebensmittelpunkt haben, aber keinen österreichischen Pass besitzen. Wer mit österreichischem Pass eine Solidaritätsstimme abgeben und sich für mehr Demokratie einsetzen will, ist ebenfalls herzlich eingeladen. |
Wie und wann kann ich an der Pass Egal Wahl teilnehmen? |
Aufgrund der COVID-19-Pandemie wird dieses Jahr auch die Pass Egal Wahl etwas anders ablaufen als gewohnt. Zwischen 17. August und 6. Oktober können Stimmen auf drei verschiedene Arten abgegeben werden::
Infos und Unterlagen zur Briefwahl, sowie Termine und Details zu anderen Wahlmöglichkeiten HIER. |
Wie kann die Pass Egal Wahl unterstützt werden? |
WÄHLEN: Jede Stimmt zählt - ob per Briefwahl, bei unseren Infotischen oder bei unseren KooperationspartnerInnen! Alle Stimmen, die bis zum 6. Oktober bei uns eingelangt sind, werden im Anschluss ausgezählt und das Ergebnis bekanntgegeben.
MITMOBILISIEREN: Freundinnen und Freunde, Verwandte und Bekannte über die Wiener Pass Egal Wahl informieren, ihnen Briefwahlunterlagen ausdrucken oder gemeinsam zu einem unserer Infotisch oder KooperationspartnerInnen wählen gehen.
EHRENAMTLICH MITHELFEN: SOS Mitmensch freut sich über ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die uns in Wien bei Infotischen und Mobilisierungsaktionen unterstützen wollen. Bitte ein E-Mail an [email protected]. |
Wer steckt hinter der Pass Egal Wahl? |
Die Pass Egal Wahl ist eine Initiative von SOS Mitmensch. Außerdem wird es auch bei der diesjährigen Wiener Pass Egal Wahl verschiedene Kooperation geben, unter anderem mit der Volkshilfe, WienXtra, den Wiener Jugendzentren und der Initiative Wahlwexel. Unterstützt wird die Wahl darüber hinaus von zahlreichen Einzelpersonen, die sich für mehr Demokratie einsetzen. |
Warum gibt es die Wiener Pass Egal Wahl? |
Eine Stadt braucht alle Menschen, um gut zu funktionieren. In Wien ist inzwischen jede dritte Person im wahlberechtigten Alter von demokratischer Beteiligung ausgeschlossen. Die Interessen von fast einer halben Million Menschen sind in Wien durch die Wahlen nicht repräsentiert. Das führt zu einer enormen und stetig wachsenden Demokratiekluft und fördert Entfremdung. Mit der Pass Egal Wahl setzen wir ein Zeichen für ein demokratischeres Wien und Österreich. |
Was fordert SOS Mitmensch in Punkto Wahlrecht? |
Wer in Wien lebt, soll in Wien mitbestimmen dürfen. Die politischen RepräsentantInnen sollen ihren Machtanspruch durch die Vertretung der gesamten Bevölkerung, über die sie ihre Macht ausüben, legitimieren. Dazu ist es in einer von Migration mitgeprägten Gesellschaft nötig, dass alle, die in Österreich bzw. in Wien ihren Lebensmittelpunkt haben, an Wahlen teilnehmen dürfen. Konkret fordern wir, dass alle Menschen, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, nach spätestens drei Jahren das aktive und passive Wahlrecht erhalten.
Wie auch schon jetzt bei österreichischen StaatsbürgerInnen der Fall, sollen Personen, die staatsgefährdende Aktivitäten setzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen werden können. Darüber hinaus soll es jedoch nicht mehr weiter einen Ausschluss von weiten Teilen der Wohnbevölkerung von demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten geben. Schon gar nicht darf, so wie es jetzt aufgrund der restriktiven Einbürgerungsbestimmungen der Fall ist, ein zu niedriges Einkommen zum Ausschluss von der Demokratie führen. |
Wer darf in Österreich derzeit wählen? Und wer nicht? |
In Österreich haben alle, die mindestens 16 Jahre alt sind, das aktive Wahlrecht bei politischen Wahlen. Um auch das passive Wahlrecht zu erlangen, also das Recht zu kandidieren, muss man mindestens 18 Jahre alt sein (für BundespräsidentInnenwahl: 35 Jahre). Allerdings ist das Wahlrecht zusätzlich auf jene Menschen beschränkt, die die „richtige“ Staatsbürgerschaft haben, nämlich die österreichische. Ausnahmen gibt es für EU-BürgerInnen bei Kommunalwahlen: Diese haben in allen Bundesländern, außer in Wien, bei Gemeinderats- und BürgermeisterInnenwahlen der Gemeinde, in der sie ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben, sowohl das aktive als auch passive Wahlrecht. In Wien lebende EU-BürgerInnen dürfen nur an Bezirksvertretungswahlen teilnehmen. Darüber hinaus können sich EU-BürgerInnen bei den Wahlen zum Europaparlament aussuchen, ob sie im Land, in dem sie leben oder im Land dessen Staatsbürgerschaft sie haben, wählen wollen. Für Menschen, die weder eine österreichische Staatsbürgerschaft haben noch die eines anderen EU-Landes, gibt es in Österreich keine politischen Mitbestimmungsmöglichkeiten.
Zusätzlich zu den bereits genannten Beschränkungen können Strafgerichte Menschen in Folge einer rechtskräftigen Verurteilung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von fünf Jahren oder mehr für die Dauer der Strafvollstreckung vom Wahlrecht ausschließen. Bei bestimmten Delikten (z.B. Landesverrat, NS-Wiederbetätigung, Terrorismus) reicht schon eine mindestens einjährige unbedingte Freiheitsstrafe. |
Wieso ist die Pass Egal Wahl in Wien besonders wichtig? |
In Wien lebten am 1. Jänner 2020 insgesamt 1.615.475 Personen im wahlberechtigten Alter. Quelle: Statistik Austria, Stand: 1.1.2020
Wie die Grafik zeigt, darf aufgrund der oben angeführten Beschränkungen ein Drittel der Wiener Bevölkerung nicht an den demokratischen Wahlen über die politische Zukunft seiner Heimatstadt mitbestimmen. Für Wien ergibt sich, dass 486.659 WienerInnen im wahlberechtigten Alter bei den diesjährigen Landtags- und Gemeinderatswahlen nicht mitwählen dürfen. Das entspricht einem Anteil von 30,1 Prozent an der wahlberechtigten Wiener Gesamtbevölkerung. Eine/r von drei WienerInnen darf also nicht den Gemeinderat wählen. Sie sind ausgeschlossen von der politischen Gestaltung der eigenen Lebensverhältnisse. Mit 84,68 Prozent lebt der Großteil dieser Menschen seit mehr als drei Jahren in Wien. Ziemlich genau die Hälfte (50,11 Prozent) der Betroffenen lebt bereits mehr als 10 Jahre in Wien. Mehr als 80.000 vom Wahlausschluss betroffene Wiener*innen leben sogar seit mehr als 20 Jahren in Wien!
Bei der letzten Wiener Landtags- und Gemeinderatswahl 2015 lag die Wahlbeteiligung unter den Wahlberechtigten bei sehr hohen 74,8 Prozent. Da aber jene WienerInnen ohne österreichische Staatsbürgerschaft nicht wählen konnten, lag die reale Wahlbeteiligung nur bei knapp 56 Prozent. Nur knapp 854.000 der ca. 1,52 Millionen WienerInnen im wahlberechtigten Alter gaben ihre Stimme ab. Der Anteil der Nicht-Wahlberechtigten ist in den letzten fünf Jahren nochmals deutlich gestiegen. Es ist wahrscheinlich, dass die reale Wahlbeteiligung bei der Wahl im Oktober 2020 erstmals unter 50 Prozent fallen wird.
Wie die interaktive Grafik unten zeigt sind manche Wiener Bezirke besonders stark betroffen. In Rudolfsheim-Fünfhaus haben nur mehr 58 Prozent der Bevölkerung im wahlberechtigten Alter das volle Wahlrecht. Es ist kein Zufall, dass einkommensschwächere Bezirke, wie Rudolfsheim-Fünfhaus, besonders stark betroffenen sind: wer ein zu niedriges Einkommen hat, bleibt in Österreich dauerhaft vom Erwerb der Staatsbürgerschaft und somit auch vom Wahlrecht ausgeschlossen.
Eine weitere Folge dessen: Nachdem die Verteilung der Landtagsmandate sich nur nach der Anzahl der in den Bezirken gemeldeten österreichischen StaatsbürgerInnen richtet, sind manche Bezirke im Wiener Landtag stark unter- und andere überrepräsentiert. So entfallen auf die 77.000 Rudolfsheim-FünfhauserInnen genauso viele Mandate wie auf die 54.000 HietzingerInnen, nämlich jeweils drei. Die Unterrepräsentation betrifft damit die jeweiligen Bezirke als Ganzes.
Approval required!Please allow cookies from "datawrapper" and reload the page to view this content. Interaktive Grafik, Quelle: Statistik Austria, Stand: 1.1.2022
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Soll jeder, der auch nur einen Tag in Wien verbringt, in Wien wählen können? |
Nein. Es sollten jene Menschen über die politische Zukunft eines Landes oder einer Stadt mitentscheiden, die dort ihren Lebensmittelpunkt haben und die genügend Zeit hatten, sich mit den Lebensbedingungen und der politischen Situation vertraut zu machen. Deshalb sprechen wir uns dafür aus, spätestens nach drei Jahren Lebensmittelpunkt in Österreich bzw. Wien das volle kommunale und nationale Wahlrecht zu verleihen. |
Aber würde ein Wahlrecht für NichtstaatsbürgerInnen denn nicht ein „WählerInnenaustausch“ sein? |
Nein. Niemandem würde deshalb das Wahlrecht entzogen werden, niemand würde deshalb „ausgetauscht“ werden. Stattfinden würde eine Ergänzung der WählerInnenschaft um die Menschen, die bereits ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben, aber keinen österreichischen Pass besitzen. |
Aber könnten Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft denn nicht mit ihrer Stimme negativen Einfluss in Österreich nehmen? |
Die Menschen, die hier leben, aber keinen österreichischen Pass haben, sind keine Feinde, sondern Personen, die ihre Zukunft positiv gestalten wollen. Manche werden, wie Menschen mit österreichischer Staatsbürgerschaft auch, für Populismus oder Extremismus anfällig sein. Aber wie für österreichische StaatsbürgerInnen auch, gilt, dass wer gerichtlich wegen staatsfeindlicher Handlungen oder anderer schwerer Verbrechen verurteilt wird, von Wahlen ausgeschlossen werden kann. Die große Masse der Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft ist jedoch längst ein wichtiger Bestandteil Österreichs und sollte daher auch integraler Bestandteil unserer Demokratie sein. Denn Demokratie lebt von Beteiligung, nicht von Ausschluss. |
Wie hat sich das Wahlrecht und dessen demokratische Reichweite entwickelt? |
Die Geschichte des österreichischen Wahlrechts ist die einer langsamen und schrittweisen Demokratisierung. Jede Ausweitung des Wahlrechts musste hart erkämpft werden. Lange Zeit wurden Menschen, die nicht genug besaßen oder verdienten vom Wahlrecht ausgeschlossen. Ebenso waren lange Zeit Frauen vom Wahlrecht ausgeschlossen. Erst 1918 erlangten Frauen das allgemeine und gleiche Wahlrecht. Im Jahr 2007 wurde das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre abgesenkt. Entgegen dieser Geschichte einer zunehmenden Gleichberechtigung und Demokratisierung, steigt in den letzten Jahren wieder der Anteil der Menschen, die vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Der wachsende Anteil an Menschen, die ausgeschlossen sind, hängt mit zwei Faktoren zusammen: Zum einen mit der strikten Koppelung des Wahlrechts an die Staatsbürgerschaft und zum anderen mit den extrem hohen rechtlichen und finanziellen Hürden zur Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft. Wer etwa ein zu niedriges Einkommen hat oder eine zu niedrige Pension bezieht, bleibt von der Einbürgerung und damit auch von demokratischen Rechten ausgeschlossen – oftmals ein Leben lang. Über die Hintertüre der strengen Einbürgerungsbestimmungen hat sich somit wieder etwas eingeschlichen, was eigentlich überwunden geglaubt war: der Ausschluss von Menschen mit keinem oder geringem Einkommen vom Wahlrecht.
Beim Blick auf die Bevölkerungsstatistik der Statistik Austria zeigt sich das enorme Wachstum des Wahlausschlusses. 1990 waren 4,95 Prozent der in Österreich lebenden Menschen im wahlberechtigten Alter aufgrund ihrer nicht-österreichischen Staatsbürgerschaft vom Wahlrecht ausgeschlossen. 2020 liegt dieser Anteil bei 16,27 Prozent. Die Wahlausschluss-Schere geht also immer weiter auseinander. Der Anteil der Nichtwahlberechtigten hat sich in den letzten 30 Jahren mehr als verdreifacht!
Quelle: Statistik Austria, Stand: 1.1.2020
Noch dramatischer ist diese Entwicklung in Wien. Während es heute um ein Viertel mehr Wiener*innen als 1990 gibt, ist die Zahl der Wahlberechtigten nicht mitgewachsen. Es gibt in Wien heute sogar weniger Wahlberechtigte als 1990, und das obwohl 2002 das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre gesenkt wurde. Der Anteil der Wiener*innen im wahlberechtigten Alter, die auf Grund ihrer nicht-österreichischen Staatsbürgerschaft vom Wahlrecht ausgeschlossen werden, hat sich zwischen 1990 und 2020 von 8,98 Prozent auf 30,12 Prozent erhöht. Quelle: Statistik Austria, Stand: 1.1.2020 |
Was haben die Einbürgerungsbestimmungen mit dem Wahlrecht zu tun? |
Solange das Wahlrecht in Österreich auf fast allen Ebenen an die österreichische Staatsbürgerschaft gekoppelt ist, ist das Einbürgerungsrecht die zentrale Hürde zum Recht auf demokratische Mitbestimmung. Wer die extrem restriktiven Bedingungen für die Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft nicht erfüllt, bleibt auch vom Wahlrecht ausgeschlossen. Wer etwa ein zu niedriges Einkommen hat oder eine zu niedrige Pension bezieht, bleibt von der Einbürgerung und damit auch von demokratischen Rechten in Österreich ausgeschlossen – oftmals ein Leben lang. |
Wie wird man österreichische StaatsbürgerIn? |
Das Konzept Staatsbürgerschaft baut in Österreich noch immer weitgehend auf dem Abstammungsprinzip – auch „ius sanguinis“ oder „Blutrecht“ genannt – auf. Nach dieser Logik wird man nicht als Österreicher bzw. Österreicherin gesehen, weil man in Österreich geboren oder aufgewachsen ist, sondern weil die Eltern und deren Vorfahren bereits ÖsterreicherInnen waren. Das führt dazu, dass in Österreich knapp 70.000 Menschen im wahlberechtigten Alter auf Grund ihrer nicht-österreichischen Staatsbürgerschaft vom Wahlrecht ausgeschlossen werden obwohl sie hier geboren sind!
Die Hürden zur Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft sind für alle, die nicht das richtige „Blut“ haben, extrem hoch. Wer in Österreich lebt, kann den Antrag erst nach sechs- bis zehnjährigem durchgehendem Aufenthalt stellen. Außerdem müssen gute Deutschkenntnisse, Unbescholtenheit und ein positiver Staatsbürgerschaftstest nachgewiesen werden.
Demokratiepolitisch besonders problematisch ist, dass darüber hinaus auch das Einkommen über die Möglichkeit zur Staatsbürgerschaft und demokratischen Mitbestimmung entscheidet. Einzelpersonen müssen für eine Einbürgerung in der Regel ein Einkommen von mehr als 1.400 Euro brutto nachweisen. Dieser Betrag steigt wenn man Kinder hat wodurch etwa Familien-AlleinerhalterInnen meist deutlich mehr als 2.000 Euro brutto im Monat nachweisen müssen.
Aufgrund dieses Mindesteinkommens fallen insbesondere Teilzeitbeschäftigte oftmals komplett durch das Staatsbürgerschaftsraster. Auch eine Vollzeitbeschäftigung nicht reicht aber oft nicht: Laut AMS-Gehaltskompass gibt es über 800 Berufe, bei denen auch eine Vollzeitbeschäftigung nicht genug Lohn abwirft, um als AlleinerhalterIn einer Familie die Einkommenshürde für die Einbürgerung zu überspringen. In 140 Berufen überspringt man auch die Einbürgerungs-Hürde für Einzelpersonen nicht. Überdurchschnittlich oft betroffen sind Berufe, die größtenteils von Frauen ausgeübt werden.
Betroffen sind sogar Menschen, die bereits seit 15, 20 oder noch mehr Jahren in Österreich leben. Auch wer in Österreich geboren wurde und wessen Eltern keine ÖsterreicherInnen sind, hat kein bedingungsloses Anrecht auf die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft. Wer also beispielsweise dauerhaft ein zu geringes Einkommen oder eine zu geringe Pension bezieht, kann für den Rest des Lebens nicht ÖsterreicherIn werden und bleibt dauerhaft von demokratischen Grundrechten ausgeschlossen!
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Was fordert SOS Mitmensch in Punkto realitätsnahe Einbürgerungsbedingungen? |
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Wie sieht der internationale Vergleich in Sachen Wahlrecht und Einbürgerung aus? |
Sowohl beim Wahlrecht als auch beim Einbürgerungsrecht gehört Österreich zu den restriktivsten EU-Staaten. In den meisten EU-Ländern dürfen nicht nur EU-BürgerInnen, sondern auch Drittstaatsangehörige zumindest bei Kommunalwahlen mitwählen. Darüber hinaus dürfen in einigen EU-Ländern Nicht-StaatsbürgerInnen auch an Regionalwahlen teilnehmen. Internationales Vorbild bezüglich eines inklusiven Wahlrechts ist Neuseeland: Dort dürfen Menschen nach einem Jahr durchgehendem Aufenthalt auf allen Ebenen wählen.
Fast alle EU-Länder haben deutlich höhere Einbürgerungsquoten als Österreich. Spitzenreiter war 2018 Schweden, wo 8,2 Prozent der dort lebenden Nicht-Staatsangehörigen pro Jahr eingebürgert wurden. Deutschland findet sich mit seinen 1,2 Prozent schon im untersten Drittel und ist dennoch weit vor Österreich, das nur ca. 0,7 Prozent der ansässigen Nicht-StaatsbürgerInnen pro Jahr einbürgert. |
Welche Partei würden Menschen ohne österreichischen Pass wählen? |
In Österreich gibt es dazu keine Erhebungen bzw. Zahlen. In Deutschland gab es 2013 durch den Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration eine Studie zum Wahlverhalten von NichtstaatsbürgerInnen. Ergebnis: Etwa die Hälfte der NichtstaatsbürgerInnen würde sich an Wahlen beteiligen. Was die Parteipräferenz betrifft, so hätte mit 27 Prozent die SPD die Nase vorne gehabt, dahinter wären die Grünen mit 20 Prozent und die CDU mit 18 Prozent Stimmanteilen gekommen. Die Linkspartei wäre auf 4 Prozent und die FDP auf 3 Prozent gekommen. Der Anteil der Unentschlossenen lag bei 28 Prozent.
In der politischen Debatte in Österreich erleben wir seit Jahren vor allem eines: Die ausgeschlossene Bevölkerungsgruppe wird für einen ausgrenzenden Diskurs missbraucht, der immer wieder auch rassistische Züge annimmt, und es werden gezielt Ängste geschürt. Es wird darüber gemutmaßt, wie diese Menschen wählen würden, wenn sie denn dürften. Dabei gibt es dazu in Östereich keine Erhebungen bzw. Daten. Wir wissen es schlichtweg nicht. Und um die Frage nach dem „wie“ sollte es bei der Debatte um politische Mitbestimmung ohnehin nicht gehen. Demokratie lebt von Beteiligung. Nur Beteiligung schafft Zugehörigkeit und nur Beteiligung verleiht Menschen im wahrsten Sinne des Wortes eine Stimme. Ziel sollte es sein, unsere Demokratie für die Menschen zu öffnen, die hier leben, und die Menschen, die hier leben, für unsere Demokratie zu öffnen.
Wie auch schon bei den Pass Egal Wahlen 2013, 2015, 2017 und 2019 werden wir auch dieses Mal wieder die Stimmen auszählen und ein Wahlergebnis bekanntgeben. |
Wie können das Wahlrecht und das Einbürgerungsrecht in Österreich geändert werden? |
Für eine Änderung des Wahlrechts bedarf es einer Verfassungsänderung. Diese kann nur durch eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat erwirkt werden. Eventuell bedarf es auch einer Volksabstimmung. Es bräuchte also einen breiten Konsens darüber, dass der Arbeitskollege, die Nachbarin, der Freund, die Verwandte, die hier lebt, aber keine österreichische Staatsbürgerschaft hat, nicht nur Teil des Alltags, sondern auch Teil der Demokratie ist.
Demgegenüber lässt sich das Einbürgerungsrecht mittels einer einfachgesetzlichen Regelung ändern. Dazu braucht es die Zustimmung der Mehrheit der Abgeordneten im Parlament. |
Welche Entwicklungen gab es in Richtung eines inklusiveren Wahlrechts in Österreich in den vergangenen 20 Jahren? |
2002 versuchten Wiener SPÖ und Grüne, auf Bezirksebene Wahlrecht und Staatsbürgerschaft zu entkoppeln. Somit sollten auch Drittstaatsangehörige, die seit fünf Jahren durchgehend in der Bundeshauptstadt gemeldet waren, bei Wiener Bezirksvertretungswahlen wählen und kandidieren dürfen. 2004 wurde dieser Versuch nach einer Beschwerde von ÖVP und FPÖ vom Verfassungsgerichtshof gestoppt. Letzterer entschied, das Ausländerwahlrecht bedürfe einer Verfassungsänderung auf Bundesebene. Zu der kam es jedoch bisher nicht - trotz mehrerer entsprechender grüner Anträge im Nationalrat. 2007 wurde das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre abgesenkt. 2013 nahmen fünf Tage vor der offiziellen Nationalratswahl mehr als 600 Wählerinnen und Wähler mit Pässen aus 66 Ländern an der ersten Pass Egal Wahl am Wiener Minoritenplatz teil, um ein Zeichen gegen den bestehenden Demokratieausschluss zu setzen. 2015 fand am 6. Oktober am Friedrich Schmidt Platz in Wien erneut eine Pass Egal Wahl statt. Mehr als 1.200 Menschen mit Pässen aus 75 Ländern setzten ein Zeichen für ein demokratischeres Wien und gegen den Ausschluss von Wienerinnen und Wienern von der Gemeinderatswahl. 2017 fand am 10. Oktober die Pass Egal Wahl nicht nur in Wien, sondern erstmals auch in den Landesshauptstädten Linz, Graz, Salzburg, Innsbruck und Klagenfurt statt. Fast 1.900 Menschen ohne österreichischen Pass gaben ihre Stimme ab. 2018 fand erstmals eine Pass Egal Aktion zu einem Volksbegehren statt. In Kooperation mit dem Frauen*volksbegehren wurde die Möglichkeit geschaffen, dass auch Menschen ohne österreichischen Pass symbolisch ihre Unterschrift abgeben können. 2019 fand die Pass Egal Wahl am 24. September erstmals an Standorten in allen neun österreichischen Bundesländern statt. Knapp 3.000 Menschen ohne österreichischen Pass gaben ihre Stimme ab. 2020 wird im Oktober die zweite Wiener Pass Egal Wahl stattfinden. Unser Ziel ist, WienerInnen ohne österreichischen Pass die Möglichkeit zu geben, den Wahlausschluss zu durchbrechen und bei der Pass Egal Wahl ihre Stimme abzugeben. Mit der Wiener Pass Egal Wahl zeigen wir, dass demokratische Beteiligung etwas Positives ist und setzen ein starkes Zeichen gegen den Wahlausschluss von einem Drittel der Stadtbevölkerung! |
--> PDF-Version der Fragen & Antworten HIER herunterladen
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