
20 Fragen & Antworten - Pass Egal Wahl
Fast 1,4 Millionen Menschen im Wahlalter sind in Österreich von Wahlen ausgeschlossen, weil sie keine österreichische Staatsbürgerschaft haben. Viele der Betroffenen leben schon lange in Österreich oder sind sogar hier geboren. Um gegen diesen Demokratieausschluss ein Zeichen zu setzen, hat SOS Mitmensch die Pass Egal Wahl ins Leben gerufen. Im Folgenden 20 Fragen und Antworten zur Pass Egal Wahl, zum Wahlrecht und zu den ausschließenden Einbürgerungsbestimmungen in Österreich.
--> Aktuelle Infos zur Pass Egal Wahl!
1. Was ist die Pass Egal Wahl? |
Knapp 1,4 Millionen Menschen im Wahlalter sind in Österreich von Wahlen ausgeschlossen, weil sie den „falschen“ Pass haben. In Wien ist sogar fast jede dritte Person im Wahlalter von der Beteiligung an der Gemeinderatswahl ausgeschlossen. Demokratie lebt aber von Beteiligung, nicht von Ausschluss. Aus diesem Grund hat SOS Mitmensch die Pass Egal Wahl ins Leben gerufen. Diese findet regelmäßig in Bezug auf politische Wahlen auf Bundes- und Landesebene in Österreich statt.
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2. Wer kann an der Pass Egal Wahl teilnehmen? |
Alle, die über 16 Jahre alt sind, ihren Lebensmittelpunkt in Österreich – bzw. im Fall von Landtagswahlen im jeweiligen Bundesland – haben, aber keinen österreichischen Pass besitzen. Wer mit österreichischem Pass eine Solidaritätsstimme abgeben und sich für mehr Demokratie einsetzen will, ist ebenfalls herzlich eingeladen. |
3. Wie, wann und wo kann ich an Pass Egal Wahlen teilnehmen? |
Pass Egal Wahlen finden rund um offizielle Wahltermine auf Bundes- und Landesebene statt. Sofern SOS Mitmensch, andere Organisationen oder eine Schule eine Pass Egal Wahl veranstaltet, kann man daran in der Regel einige Tage vor der offiziellen Wahl teilnehmen.
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4. Wie kann die Pass Egal Wahl unterstützt werden? |
Wählen: Wenn eine Pass Egal Wahl stattfindet, nützen Sie die Chance zur Stimmabgabe. Jede Stimme zählt und verstärkt das demokratiepolitische Signal, dass von der Pass Egal Wahl ausgeht.
Mitmobilisieren: Informieren Sie Freundinnen und Freunde, Verwandte und Bekannte über aktuelle Pass Egal Wahlen und gehen Sie gemeinsam wählen. Aktuelle Infos sind unter www.sosmitmensch.at zu finden. Auch wenn gerade keine Pass Egal Wahl ansteht, können Sie in Ihrem Umfeld die immer schneller wachsende Demokratielücke thematisieren.
Ehrenamtlich mithelfen: SOS Mitmensch freut sich über ehrenamtliche Helfer*innen, die uns bei der Mobilisierung für Pass Egal Wahlen oder am Wahltag tatkräftig unterstützen wollen. Bitte ein E-Mail an [email protected].
Organisieren: Steht eine wichtige Wahl an können Schulen oder auch motivierte Einzelpersonen und Organisationen in Abstimmung mit SOS Mitmensch auch selbst Pass Egal Wahlen organisieren. Dafür bitte direkt Kontakt mit SOS Mitmensch aufnehmen: [email protected] oder +43 (1) 524 9900. |
5. Wie können Sie eine Pass Egal Wahl an Ihrer Schule organisieren? |
Viele Jugendliche, teilweise hier geboren und aufgewachsen, erreichen das Wahlalter und dürfen sich nicht an der Wahl beteiligen. Sie hören im Unterricht von demokratischen Aufgaben eines Bürgers, einer Bürgerin und bleiben jedoch von der Praxis ausgeschlossen.
Interessierte Schulen können sich unter [email protected] oder telefonisch unter 01/5249900-18 dafür anmelden. Weitere Infos HIER.
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6. Warum sind Pass Egal Wahlen notwendig? |
Für das Leben in einem Land und für das Funktionieren eines Landes sind alle Menschen entscheidend, die in diesem Land leben. Doch inzwischen ist bereits mehr als jede sechste Person, die in Österreich lebt, von demokratischer Beteiligung ausgeschlossen, weil sie den „falschen“ Pass hat. Das führt zu einer enormen und stetig wachsenden Demokratiekluft und fördert Entfremdung. Die Pass Egal Wahl setzt Zeichen für ein demokratischeres Österreich.
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7. Wie hat sich das Wahlrecht und dessen demokratische Reichweite in Österreich entwickelt? |
Die Geschichte des österreichischen Wahlrechts ist die einer langsamen und schrittweisen Demokratisierung. Jede Ausweitung des Wahlrechts musste hart erkämpft werden. Lange Zeit wurden Menschen, die nicht genug besaßen oder verdienten, vom Wahlrecht ausgeschlossen. Ebenso waren lange Zeit Frauen vom Wahlrecht ausgeschlossen. Erst 1918 erlangten Frauen das allgemeine und gleiche Wahlrecht. Im Jahr 2007 wurde das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre abgesenkt. Entgegen dieser Geschichte einer zunehmenden Gleichberechtigung und Demokratisierung, steigt in den letzten Jahren wieder der Anteil der Menschen, die vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
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8. Was bedeutet der Wahlausschluss insbesondere für junge Menschen? |
Im Vorjahr feierten in Österreich ca. 86.400 Menschen ihren 16. Geburtstag und erreichten damit das Wahlalter. 14.400 dieser jungen Menschen bleiben aber trotzdem vom Wahlrecht ausgeschlossen. Während ihre Freund*innen und/oder Mitschüler*innen als Erstwähler*innen ab sofort in den demokratischen Entscheidungsprozess einbezogen werden, bleibt das den nichtwahlberechtigten jungen Menschen aus einem einzigen Grund verwehrt: sie haben keine österreichische Staatsbürgerschaft.
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9. Welche österreichischen Regionen sind besonders stark betroffen? |
Der Wahlausschluss betrifft manche Bundesländer stärker als andere. Doch selbst in den am wenigsten betroffenen Bundesländern ist bereits jede*r Zehnte vom Wahlausschluss betroffen. Noch viel dramatischer stellt sich die Lage in den urbanen Zentren dar.
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10. Wer darf in Österreich derzeit wählen? Und wer nicht? |
In Österreich haben alle, die mindestens 16 Jahre alt sind, das aktive Wahlrecht bei politischen Wahlen. Um auch das passive Wahlrecht zu erlangen, also das Recht zu kandidieren, muss man mindestens 18 Jahre alt sein (für Bundespräsident*innenwahl: 35 Jahre). Allerdings ist das Wahlrecht zusätzlich auf jene Menschen beschränkt, die die österreichische Staatsbürgerschaft haben. Ausnahmen gibt es für EU-Bürger*innen bei Kommunalwahlen: Diese haben in allen Bundesländern, außer in Wien, bei Gemeinderats- und Bürgermeister*innen-Wahlen der Gemeinde, in der sie ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben, sowohl das aktive als auch passive Wahlrecht. In Wien lebende EU-Bürger*innen dürfen nur an Bezirksvertretungswahlen teilnehmen. Darüber hinaus können sich EU-Bürger*innen bei den Wahlen zum Europaparlament aussuchen, ob sie im Land, in dem sie leben oder im Land dessen Staatsbürgerschaft sie haben, wählen wollen. Für Menschen, die weder eine österreichische Staatsbürgerschaft haben noch die eines anderen EU-Landes, gibt es in Österreich überhaupt keine Möglichkeiten bei Wahlen mitzubestimmen.
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11. Was fordert SOS Mitmensch in Punkto Wahlrecht? |
Wer in Österreich lebt, soll in Österreich mitbestimmen dürfen. Die politischen Repräsentant*innen unseres Staates sollen die gesamte Bevölkerung, über die sie ihre Macht ausüben, vertreten. Dazu ist es nötig, dass alle, die in Österreich ihren Lebensmittelpunkt haben und die genügend Zeit hatten, sich mit der politischen Situation vertraut zu machen, an Wahlen teilnehmen dürfen. Konkret fordern wir, dass alle Menschen, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, nach spätestens drei Jahren das aktive und passive Wahlrecht erhalten.
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12. Aber würde ein Wahlrecht für Nichtstaatsbürger*innen denn nicht ein „Wähler*innenaustausch“ sein? |
Nein. Niemandem würde deshalb das Wahlrecht entzogen werden, niemand würde deshalb „ausgetauscht“ werden. Stattfinden würde eine Ergänzung der Wähler*innenschaft um die Menschen, die bereits ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben, hier längerfristig niedergelassen sind, aber keinen österreichischen Pass besitzen. |
13. Aber könnten Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft denn nicht mit ihrer Stimme negativen Einfluss in Österreich nehmen? |
Die Menschen, die hier leben, aber keinen österreichischen Pass haben, sind Personen, die ihre Zukunft genauso positiv gestalten wollen wie Menschen mit österreichischem Pass. Manche werden, wie Menschen mit österreichischer Staatsbürgerschaft auch, für Populismus oder Extremismus anfällig sein. Aber wie für österreichische Staatsbürger*innen auch, gilt, dass wer gerichtlich wegen staatsfeindlicher Handlungen oder anderer schwerer Verbrechen verurteilt wird, von Wahlen ausgeschlossen werden kann. Die große Masse der Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft ist jedoch längst ein wichtiger Bestandteil Österreichs und sollte daher auch integraler Bestandteil unserer Demokratie sein. Denn Demokratie lebt von Beteiligung, nicht von Ausschluss. |
14. Was haben die ausgrenzenden Einbürgerungsbestimmungen in Österreich mit dem Wahlrecht zu tun? |
Solange das Wahlrecht in Österreich auf fast allen Ebenen an die österreichische Staatsbürgerschaft gekoppelt ist, ist das Einbürgerungsrecht die zentrale Hürde zum Recht auf demokratische Mitbestimmung. Wer die extrem restriktiven Bedingungen für die Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft nicht erfüllt, bleibt auch vom Wahlrecht ausgeschlossen. Wer etwa ein zu niedriges Einkommen hat oder eine zu niedrige Pension bezieht, bleibt aufgrund der im Staatsbürgerschaftsgesetz festgelegten Einkommenshürde von der Einbürgerung und damit auch von demokratischen Rechten in Österreich ausgeschlossen – oftmals ein Leben lang.
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15. Wie wird man österreichische Staatsbürger*in? |
Das Konzept Staatsbürgerschaft baut in Österreich noch immer weitgehend auf dem Abstammungsprinzip – auch „ius sanguinis“ oder „Blutrecht“ genannt – auf. Nach dieser Logik wird man nicht als Österreicher bzw. Österreicherin gesehen, weil man in Österreich geboren oder aufgewachsen ist, sondern weil die Eltern und deren Vorfahren bereits Österreicher*innen waren. Das führt dazu, dass in Österreich 76.961 Menschen (Stand 01.07.2022) im wahlberechtigten Alter auf Grund ihrer nicht-österreichischen Staatsbürgerschaft vom Wahlrecht ausgeschlossen werden, obwohl sie hier geboren sind!
--> Detailliertere Informationen zum Thema Einbürgerung sind HIER zu finden. |
16. Was fordert SOS Mitmensch in Punkto realitätsnahe Einbürgerungsbedingungen? |
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17. Wie sieht der internationale Vergleich in Sachen Wahlrecht und Einbürgerung aus? |
Sowohl beim Wahlrecht als auch beim Einbürgerungsrecht gehört Österreich zu den restriktivsten EU-Staaten. In den meisten EU-Ländern dürfen nicht nur EU-Bürger*innen, sondern auch Drittstaatsangehörige zumindest bei Kommunalwahlen mitwählen. Darüber hinaus dürfen in einigen EU-Ländern Nicht-Staatsbürger*innen auch an Regionalwahlen teilnehmen.
Internationales Vorbild bezüglich eines inklusiven Wahlrechts ist Neuseeland: Dort dürfen Menschen nach einem Jahr durchgehendem Aufenthalt, unabhängig von der Staatsbürgerschaft, auf allen Ebenen wählen.
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18. Welche Partei würden Menschen ohne österreichischen Pass wählen? |
In Österreich gibt es dazu keine Erhebungen bzw. Zahlen. In Deutschland gab es 2013 durch den Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration eine Studie zum Wahlverhalten von Nichtstaatsbürger*innen. Ergebnis: Etwa die Hälfte der Nichtstaatsbürger*innen würde sich an Wahlen beteiligen. Was die Parteipräferenz betrifft, so hätte mit 27 Prozent die SPD die Nase vorne gehabt, dahinter wären die Grünen mit 20 Prozent und die CDU mit 18 Prozent Stimmanteilen gekommen. Die Linkspartei wäre auf 4 Prozent und die FDP auf 3 Prozent gekommen. Der Anteil der Unentschlossenen lag bei 28 Prozent.
In der politischen Debatte in Österreich erleben wir seit Jahren vor allem eines: Die ausgeschlossene Bevölkerungsgruppe wird für einen ausgrenzenden Diskurs missbraucht, der immer wieder auch rassistische Züge annimmt, und es werden gezielt Ängste geschürt. Es wird darüber gemutmaßt, wie diese Menschen wählen würden, wenn sie denn dürften. Dabei gibt es dazu in Österreich keine Erhebungen bzw. Daten. Wir wissen es schlichtweg nicht. Und um die Frage nach dem „wie“ sollte es bei der Debatte um politische Mitbestimmung ohnehin nicht gehen. Demokratie lebt von Beteiligung. Nur Beteiligung schafft Zugehörigkeit und nur Beteiligung verleiht Menschen im wahrsten Sinne des Wortes eine Stimme. Ziel sollte es sein, unsere Demokratie für die Menschen zu öffnen, die hier leben, und die Menschen, die hier leben, für unsere Demokratie zu öffnen. |
19. Wie können das Wahlrecht und das Einbürgerungsrecht in Österreich geändert werden? |
Für eine Änderung des Wahlrechts bedarf es einer Verfassungsänderung. Diese kann nur durch eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat erwirkt werden. Eventuell bedarf es auch einer Volksabstimmung. Es bräuchte also einen breiten Konsens darüber, dass der Arbeitskollege, die Nachbarin, der Freund, die Verwandte, die hier lebt, aber keine österreichische Staatsbürgerschaft hat, nicht nur Teil des Alltags, sondern auch Teil der Demokratie ist.
Demgegenüber lässt sich das Einbürgerungsrecht mittels einer einfachgesetzlichen Regelung ändern. Dazu braucht es die Zustimmung der Mehrheit der Abgeordneten im Parlament. |
20. Welche Entwicklungen gab es in Richtung eines inklusiveren Wahlrechts in Österreich in den vergangenen 20 Jahren? |
2002 versuchten Wiener SPÖ und Grüne, auf Bezirksebene Wahlrecht und Staatsbürgerschaft zu entkoppeln. Somit sollten auch Drittstaatsangehörige, die seit fünf Jahren durchgehend in der Bundeshauptstadt gemeldet waren, bei Wiener Bezirksvertretungswahlen wählen und kandidieren dürfen. 2004 wurde dieser Versuch nach einer Beschwerde von ÖVP und FPÖ vom Verfassungsgerichtshof gestoppt. Letzterer entschied, das Ausländerwahlrecht bedürfe einer Verfassungsänderung auf Bundesebene. Zu der kam es jedoch bisher nicht - trotz mehrerer entsprechender grüner Anträge im Nationalrat. 2007 wurde das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre abgesenkt. 2013 nahmen fünf Tage vor der offiziellen Nationalratswahl mehr als 600 Wählerinnen und Wähler mit Pässen aus 66 Ländern an der ersten Pass Egal Wahl am Wiener Minoritenplatz teil, um ein Zeichen gegen den bestehenden Demokratieausschluss zu setzen. 2015 fand am 6. Oktober am Friedrich Schmidt Platz in Wien erneut eine Pass Egal Wahl statt. Mehr als 1.200 Menschen mit Pässen aus 75 Ländern setzten ein Zeichen für ein demokratischeres Wien und gegen den Ausschluss von Wienerinnen und Wienern von der Gemeinderatswahl. 2017 fand am 10. Oktober die Pass Egal Wahl nicht nur in Wien, sondern erstmals auch in den Landesshauptstädten Linz, Graz, Salzburg, Innsbruck und Klagenfurt statt. Fast 1.900 Menschen ohne österreichischen Pass gaben ihre Stimme ab. 2018 fand erstmals eine Pass Egal Aktion zu einem Volksbegehren statt. In Kooperation mit dem Frauen*volksbegehren wurde die Möglichkeit geschaffen, dass auch Menschen ohne österreichischen Pass symbolisch ihre Unterschrift abgeben können. 2019 fand die Pass Egal Wahl am 24. September erstmals an Standorten in allen neun österreichischen Bundesländern statt. Knapp 3.000 Menschen ohne österreichischen Pass gaben ihre Stimme ab. 2020 fand im Oktober die zweite Wiener Pass Egal Wahl statt. Trotz Einschränkungen durch die Corona-Pandemie konnte die Beteiligung im Vergleich zur ersten Hauptstadt-Ausgabe nochmals gesteigert werden. Mehr als 1.500 Wiener*innen ohne österreichischen Pass gaben ihre Stimme ab. 2021 wurde im September die erste oberösterreichische Pass Egal Wahl von der Initiative "DEM21 - Die oö. Initiative für mehr Demokratie" in Kooperation mit SOS Mitmensch organisiert. Mehr als 600 Oberösterreicher*innen ohne österreichische Staatsbürgerschaft gaben ihre Stimme ab. Hinzu kamen über 900 Solidaritätsstimmen von Menschen mit österreichischer Staatsbürgerschaft. 2022 fand im Oktober die erste Pass Egal Bundespräsidentschaftswahl statt. Insgesamt nutzten 8.549 Menschen mit Pässen aus 86 Ländern aller Kontinente dieser Erde die symbolische Wahlgelegenheit, darunter 4.760 österreichische Staatsbürger*innen, die ihre Solidarität mit den Menschen, die kein Wahlrecht haben, zum Ausdruck brachten. 2022 fand aus Anlass der Bundespräsidentschaftswahl auch die erste österreichweite Pass Egal Wahl in Schulen statt. Mehr als 4.500 Schüler*innen beteiligten sich und organisierten eine Pass Egal Wahl an ihrer Schule. Lehrer*innen und Schüler*innen stellten gemeinsam Wahlkabinen auf und bastelten Urnen, damit alle Schüler*innen im Wahlalter unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft mitwählen konnten. |
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