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01. Apr. 2022

Fragen & Antworten - Pass Egal Wahl

Mehr als 1,3 Millionen Menschen im Wahlalter sind in Österreich von Wahlen ausgeschlossen, weil sie keine österreichische Staatsbürgerschaft haben. Viele der Betroffenen leben schon lange in Österreich oder sind sogar hier geboren. Um gegen diesen Demokratieausschluss ein Zeichen zu setzen, hat SOS Mitmensch die „Pass Egal Wahl“ ins Leben gerufen. Im Folgenden 20 Fragen und Antworten zur Pass Egal Wahl, zum Wahlrecht und zu den ausschließenden Einbürgerungsbestimmungen in Österreich.

 

 

Was ist die Pass Egal Wahl?

Mehr als 1,3 Millionen Menschen im Wahlalter sind in Österreich von Wahlen ausgeschlossen, weil sie den „falschen“ Pass haben. In Wien ist sogar fast jede dritte Person im Wahlalter von der Beteiligung an der Gemeinderatswahl ausgeschlossen. Demokratie lebt aber von Beteiligung, nicht von Ausschluss. Aus diesem Grund hat SOS Mitmensch die Pass Egal Wahl ins Leben gerufen. Diese findet regelmäßig in Bezug auf politische Wahlen auf Bundes- und Landesebene in Österreich statt.


Bei Pass Egal Wahlen können alle Menschen im Wahlalter ihre Stimme abgeben, also auch jene die auf Grund ihrer nicht-österreichischen Staatsbürgerschaft von der jeweiligen offiziellen Wahl ausgeschlossen werden. Die offiziellen Wahlen werden gewissermaßen durch die Pass Egal Wahlen ergänzt und vervollständigt.


Zur Abstimmung stehen die Parteien, die zur jeweiligen Wahl antreten. Mit der Stimmabgabe bei der Pass Egal Wahl kann man aber vor allem ein starkes Zeichen gegen den Ausschluss von demokratischer Mitbestimmung setzen.


Die Pass Egal Wahl wird seit 2013 regelmäßig im Vorfeld von Wahlen auf Bundes- und Landesebene von SOS Mitmensch und zahlreichen Kooperationspartner*innen organisiert. Rückblicke und Eindrücke zu den vergangenen Pass Egal Wahlen finden sich hier:

  • Oberösterreichische Pass Egal Wahl 2021
  • Wiener Pass Egal Wahl 2020
  • Pass Egal Wahl 2019
  • Pass Egal Wahl 2017
  • Wiener Pass Egal Wahl 2015
  • Pass Egal Wahl 2013

Wer kann an der Pass Egal Wahl teilnehmen?

Alle, die über 16 Jahre alt sind, ihren Lebensmittelpunkt in Österreich – bzw. im Fall von Landtagswahlen im jeweiligen Bundesland – haben, aber keinen österreichischen Pass besitzen. Wer mit österreichischem Pass eine Solidaritätsstimme abgeben und sich für mehr Demokratie einsetzen will, ist ebenfalls herzlich eingeladen.

Wie, wann und wo kann ich an Pass Egal Wahlen teilnehmen?

Pass Egal Wahlen finden rund um offizielle Wahltermine auf Bundes- und Landesebene statt. Sofern SOS Mitmensch, andere Organisationen oder eine Schule eine Pass Egal Wahl veranstaltet, kann man daran in der Regel einige Tage vor der offiziellen Wahl teilnehmen.


Falls eine wichtige Wahl ansteht, zu der noch niemand eine Pass Egal Wahl in Ihrer Umgebung oder an Ihrer Schule organisiert, können das motivierte Einzelpersonen, Organisationen oder Lehrer*innen auch selbst in die Hand nehmen. Dafür direkt Kontakt mit SOS Mitmensch aufnehmen: [email protected] oder +43 (1) 524 9900.

 

Informationen über anstehende Pass Egal Wahlen sind unter www.sosmitmensch.at zu finden.

Wie kann die Pass Egal Wahl unterstützt werden?

Wählen: Wenn eine Pass Egal Wahl stattfindet, nützen Sie die Chance zur Stimmabgabe. Jede Stimme zählt und verstärkt das demokratiepolitische Signal, dass von der Pass Egal Wahl ausgeht.

 

Mitmobilisieren: Informieren Sie Freundinnen und Freunde, Verwandte und Bekannte über aktuelle Pass Egal Wahlen und gehen Sie gemeinsam wählen. Aktuelle Infos sind unter www.sosmitmensch.at zu finden. Auch wenn gerade keine Pass Egal Wahl ansteht, können Sie in Ihrem Umfeld die immer schneller wachsende Demokratielücke thematisieren.

 

Ehrenamtlich mithelfen: SOS Mitmensch freut sich über ehrenamtliche Helfer*innen, die uns bei der Mobilisierung für Pass Egal Wahlen oder am Wahltag tatkräftig unterstützen wollen. Bitte ein E-Mail an [email protected].

 

Organisieren: Steht eine wichtige Wahl an können Schulen oder auch motivierte Einzelpersonen und Organisationen in Abstimmung mit SOS Mitmensch auch selbst Pass Egal Wahlen organisieren. Dafür bitte direkt Kontakt mit SOS Mitmensch aufnehmen: [email protected] oder +43 (1) 524 9900.

Wie können Sie eine Pass Egal Wahl an Ihrer Schule organisieren?

Viele Jugendliche, teilweise hier geboren und aufgewachsen, erreichen das Wahlalter und dürfen sich nicht an der Wahl beteiligen. Sie hören im Unterricht von demokratischen Aufgaben eines Bürgers, einer Bürgerin und bleiben jedoch von der Praxis ausgeschlossen.


Gemeinsam mit dem Zentrum für Politische Bildung der Pädagogischen Hochschule Wien hat SOS Mitmensch ein Konzept zur Durchführung einer Pass Egal Wahl an Schulen entwickelt und bietet dieses interessierten Schulen an. Damit wird der immer größer werdende Anteil jener Schüler*innen berücksichtigt, die mit ihrem 16. Geburtstag nicht das Wahlrecht erhalten.


Mit der Pass Egal Wahl an Schulen wird ein Instrumentarium zur Verfügung gestellt, um mit Schüler*innen gemeinsam das Dilemma des Wahlausschlusses zu diskutieren, demokratische Prozesse zu verstehen und die Praxis einer Wahl zu erleben. Erstmals wurde die Pass Egal Wahl an Schulen 2021 in Oberösterreich anlässlich der dortigen Landtagswahlen umgesetzt.

 

Die nächste Möglichkeit zur Durchführung einer Pass Egal Wahl bietet sich Schulen im Herbst 2022 anlässlich der anstehenden Bundespräsidentschaftswahl. Interessierte Schulen können sich unter [email protected] oder telefonisch unter 01/5249900-18 dafür anmelden. Weitere Infos HIER.


SOS Mitmensch stellt einen detaillierten Leitfaden zur Organisation der Pass Egal Wahl an der Schule zur Verfügung. Darüber hinaus bieten wir vorbereitende oder begleitende Unterrichtsmaterialien an. Die Pass Egal Wahl an der Schule sowie die begleitenden Materialien sind für Schüler*innen im Wahlalter ausgelegt, also für Klassen ab der 10. Schulstufe und älter.

Warum sind Pass Egal Wahlen notwendig?

Für das Leben in einem Land und für das Funktionieren eines Landes sind alle Menschen entscheidend, die in diesem Land leben. Doch inzwischen ist bereits mehr als jede sechste Person, die in Österreich lebt, von demokratischer Beteiligung ausgeschlossen, weil sie den „falschen“ Pass hat. Das führt zu einer enormen und stetig wachsenden Demokratiekluft und fördert Entfremdung. Die Pass Egal Wahl setzt Zeichen für ein demokratischeres Österreich.

 

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Laut Statistik Austria lebten am 1. Jänner 2022 insgesamt 1.586.709 Personen mit nichtösterreichischer Staatsbürgerschaft in Österreich. Davon sind 1.312.491 Personen über 16 Jahre alt, und wären damit im wahlberechtigten Alter. Die Interessen von 1,3 Million Menschen sind in Österreich durch die Wahlen nicht repräsentiert. Das entspricht einem Anteil von 17 Prozent der Gesamtbevölkerung im wahlberechtigten Alter. Zwei Drittel der Betroffenen lebt schon seit mindestens 5 Jahren in Österreich (und der Großteil davon wiederum länger als 10 Jahre). Über eine Viertelmillion der Betroffenen sind bereits in Österreich geboren!

 

Wie hat sich das Wahlrecht und dessen demokratische Reichweite in Österreich entwickelt?

Die Geschichte des österreichischen Wahlrechts ist die einer langsamen und schrittweisen Demokratisierung. Jede Ausweitung des Wahlrechts musste hart erkämpft werden. Lange Zeit wurden Menschen, die nicht genug besaßen oder verdienten, vom Wahlrecht ausgeschlossen. Ebenso waren lange Zeit Frauen vom Wahlrecht ausgeschlossen. Erst 1918 erlangten Frauen das allgemeine und gleiche Wahlrecht. Im Jahr 2007 wurde das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre abgesenkt. Entgegen dieser Geschichte einer zunehmenden Gleichberechtigung und Demokratisierung, steigt in den letzten Jahren wieder der Anteil der Menschen, die vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.


Der wachsende Anteil an Menschen, die ausgeschlossen sind, hängt mit zwei Faktoren zusammen: Zum einen mit der strikten Koppelung des Wahlrechts an die Staatsbürgerschaft und zum anderen mit den extrem hohen rechtlichen und finanziellen Hürden zur Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft. Wer etwa ein zu niedriges Einkommen hat oder eine zu niedrige Pension bezieht, bleibt von der Einbürgerung und damit auch von demokratischen Rechten ausgeschlossen – oftmals ein Leben lang. Über die Hintertüre der strengen Einbürgerungsbestimmungen hat sich somit wieder etwas eingeschlichen, was eigentlich überwunden geglaubt war: der Ausschluss von Menschen mit keinem oder geringem Einkommen vom Wahlrecht.


Beim Blick auf die Bevölkerungsstatistik der Statistik Austria zeigt sich das enorme Wachstum des Wahlausschlusses. 1985 waren 3,73 Prozent der in Österreich lebenden Menschen im wahlberechtigten Alter aufgrund ihrer nicht-österreichischen Staatsbürgerschaft vom Wahlrecht ausgeschlossen. 2022 liegt dieser Anteil bei 17,27 Prozent. Die Wahlausschluss-Schere geht also immer weiter auseinander. Der Anteil der Nichtwahlberechtigten hat sich in den letzten 37 Jahren mehr als versechsfacht!

 

 

Was bedeutet der Wahlausschluss insbesondere für junge Menschen?

Im Vorjahr feierten in Österreich ca. 86.400 Menschen ihren 16. Geburtstag und erreichten damit das Wahlalter. 14.400 dieser jungen Menschen bleiben aber trotzdem vom Wahlrecht ausgeschlossen. Während ihre Freund*innen und/oder Mitschüler*innen als Erstwähler*innen ab sofort in den demokratischen Entscheidungsprozess einbezogen werden, bleibt das den nichtwahlberechtigten jungen Menschen aus einem einzigen Grund verwehrt: sie haben keine österreichische Staatsbürgerschaft.


Die meisten dieser Jugendlichen, haben fast ihr ganzes Leben in Österreich verbracht, mehr als jede*r Dritte ist sogar bereits in Österreich zu Welt gekommen! Während diese Jugendlichen in vielen anderen Ländern bereits mit ihrer Geburt im Land die Staatsbürgerschaft bekommen hätten, sind sie in Österreich darauf angewiesen, dass ihre Eltern hohe Einbürgerungshürden überwinden. Wenn Eltern beispielsweise zu wenig Geld verdienen, bleiben ihre Kinder gemeinsam mit ihnen dauerhaft von Staatsbürgerschaft und Wahlrecht ausgeschlossen.


SOS Mitmensch setzt sich mit der Initiative #hiergeboren dafür ein, dass in Österreich geborene und aufgewachsene Kinder, deren Eltern schon Jahre hier leben, einen bedingungslosen und automatischen Rechtsanspruch auf die Staatsbürgerschaft erhalten. Viele spannende Informationen dazu sind unter www.hiergeboren.at zu finden.

Welche österreichischen Regionen sind besonders stark betroffen?

Der Wahlausschluss betrifft manche Bundesländer stärker als andere. Doch selbst in den am wenigsten betroffenen Bundesländern ist bereits jede*r Zehnte vom Wahlausschluss betroffen. Noch viel dramatischer stellt sich die Lage in den urbanen Zentren dar.


So ist in Wien bereits ein knappes Drittel vom Wahlrecht ausgeschlossen, im Wiener Bezirk Rudolfsheim-Fünfhaus haben sogar nur mehr 57,5 Prozent der Bevölkerung im Wahlalter das Wahlrecht. Weitere Städte, in denen der Anteil der vom Wahlrecht ausgeschlossenen Bevölkerung im Wahlalter besonders hoch ist, sind Salzburg mit 29,7 Prozent, Wels mit 28,8 Prozent, Innsbruck mit 28,7 Prozent, Bregenz mit 26,6 Prozent, Linz mit 24,9 Prozent oder Graz mit 24,4 Prozent.

 

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Eine weitere Folge: Nachdem die Verteilung politischer Mandate in den verschiedenen Bundes- und Landesparlamenten sich nur nach der Anzahl der gemeldeten österreichischen Staatsbürger*innen richtet, sind manche Regionen in den Parlamenten stark unter- und andere überrepräsentiert. Das führt zum Beispiel dazu, dass in Wien zwar 230.000 mehr Menschen leben als in Niederösterreich, aber mit 33 Mandaten deutlich weniger Nationalratsabgeordnete auf Wien als auf Niederösterreich (37) entfallen.

Wer darf in Österreich derzeit wählen? Und wer nicht?

In Österreich haben alle, die mindestens 16 Jahre alt sind, das aktive Wahlrecht bei politischen Wahlen. Um auch das passive Wahlrecht zu erlangen, also das Recht zu kandidieren, muss man mindestens 18 Jahre alt sein (für Bundespräsident*innenwahl: 35 Jahre). Allerdings ist das Wahlrecht zusätzlich auf jene Menschen beschränkt, die die österreichische Staatsbürgerschaft haben. Ausnahmen gibt es für EU-Bürger*innen bei Kommunalwahlen: Diese haben in allen Bundesländern, außer in Wien, bei Gemeinderats- und Bürgermeister*innen-Wahlen der Gemeinde, in der sie ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben, sowohl das aktive als auch passive Wahlrecht. In Wien lebende EU-Bürger*innen dürfen nur an Bezirksvertretungswahlen teilnehmen. Darüber hinaus können sich EU-Bürger*innen bei den Wahlen zum Europaparlament aussuchen, ob sie im Land, in dem sie leben oder im Land dessen Staatsbürgerschaft sie haben, wählen wollen. Für Menschen, die weder eine österreichische Staatsbürgerschaft haben noch die eines anderen EU-Landes, gibt es in Österreich überhaupt keine Möglichkeiten bei Wahlen mitzubestimmen.


Zusätzlich zu den bereits genannten Beschränkungen können Strafgerichte Menschen in Folge einer rechtskräftigen Verurteilung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von fünf Jahren oder mehr für die Dauer der Strafvollstreckung vom Wahlrecht ausschließen. Bei bestimmten Delikten (z.B. Landesverrat, NS-Wiederbetätigung, Terrorismus) reicht schon eine mindestens einjährige unbedingte Freiheitsstrafe.

Was fordert SOS Mitmensch in Punkto Wahlrecht?

Wer in Österreich lebt, soll in Österreich mitbestimmen dürfen. Die politischen Repräsentant*innen unseres Staates sollen die gesamte Bevölkerung, über die sie ihre Macht ausüben, vertreten. Dazu ist es nötig, dass alle, die in Österreich ihren Lebensmittelpunkt haben und die genügend Zeit hatten, sich mit der politischen Situation vertraut zu machen, an Wahlen teilnehmen dürfen. Konkret fordern wir, dass alle Menschen, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, nach spätestens drei Jahren das aktive und passive Wahlrecht erhalten.


Wie auch schon jetzt bei österreichischen Staatsbürger*innen der Fall, sollen Personen, die staatsgefährdende Aktivitäten setzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen werden können. Darüber hinaus soll es jedoch nicht mehr weiter einen Ausschluss von weiten Teilen der Wohnbevölkerung von demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten geben. Schon gar nicht darf, so wie es jetzt aufgrund der restriktiven Einbürgerungsbestimmungen der Fall ist, ein zu niedriges Einkommen zum Ausschluss von der Demokratie führen.

Aber würde ein Wahlrecht für Nichtstaatsbürger*innen denn nicht ein „Wähler*innenaustausch“ sein?

Nein. Niemandem würde deshalb das Wahlrecht entzogen werden, niemand würde deshalb „ausgetauscht“ werden. Stattfinden würde eine Ergänzung der Wähler*innenschaft um die Menschen, die bereits ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben, hier längerfristig niedergelassen sind, aber keinen österreichischen Pass besitzen.

Aber könnten Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft denn nicht mit ihrer Stimme negativen Einfluss in Österreich nehmen?

Die Menschen, die hier leben, aber keinen österreichischen Pass haben, sind Personen, die ihre Zukunft genauso positiv gestalten wollen wie Menschen mit österreichischem Pass. Manche werden, wie Menschen mit österreichischer Staatsbürgerschaft auch, für Populismus oder Extremismus anfällig sein. Aber wie für österreichische Staatsbürger*innen auch, gilt, dass wer gerichtlich wegen staatsfeindlicher Handlungen oder anderer schwerer Verbrechen verurteilt wird, von Wahlen ausgeschlossen werden kann. Die große Masse der Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft ist jedoch längst ein wichtiger Bestandteil Österreichs und sollte daher auch integraler Bestandteil unserer Demokratie sein. Denn Demokratie lebt von Beteiligung, nicht von Ausschluss.

Was haben die ausgrenzenden Einbürgerungsbestimmungen in Österreich mit dem Wahlrecht zu tun?

Solange das Wahlrecht in Österreich auf fast allen Ebenen an die österreichische Staatsbürgerschaft gekoppelt ist, ist das Einbürgerungsrecht die zentrale Hürde zum Recht auf demokratische Mitbestimmung. Wer die extrem restriktiven Bedingungen für die Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft nicht erfüllt, bleibt auch vom Wahlrecht ausgeschlossen. Wer etwa ein zu niedriges Einkommen hat oder eine zu niedrige Pension bezieht, bleibt aufgrund der im Staatsbürgerschaftsgesetz festgelegten Einkommenshürde von der Einbürgerung und damit auch von demokratischen Rechten in Österreich ausgeschlossen – oftmals ein Leben lang.


Österreich ist europaweit Schlusslicht, was den Zugang zur Staatsbürgerschaft betrifft. Die Einbürgerungsrate liegt bei lediglich 0,6 Prozent. Das heißt, von 1.000 hier lebenden Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft werden lediglich sechs Personen pro Jahr eingebürgert. Selbst hier geborene Kinder, deren Eltern schon Jahre hier leben, werden weitgehend vom Zugang zur Staatsbürgerschaft ausgesperrt. Das betrifft inzwischen mehr als eine Viertelmillion hier geborener Menschen.

Wie wird man österreichische Staatsbürger*in?

Das Konzept Staatsbürgerschaft baut in Österreich noch immer weitgehend auf dem Abstammungsprinzip – auch „ius sanguinis“ oder „Blutrecht“ genannt – auf. Nach dieser Logik wird man nicht als Österreicher bzw. Österreicherin gesehen, weil man in Österreich geboren oder aufgewachsen ist, sondern weil die Eltern und deren Vorfahren bereits Österreicher*innen waren. Das führt dazu, dass in Österreich mehr als 71.000 Menschen im wahlberechtigten Alter auf Grund ihrer nicht-österreichischen Staatsbürgerschaft vom Wahlrecht ausgeschlossen werden, obwohl sie hier geboren sind!


Die Hürden zur Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft sind für alle, die nicht das richtige „Blut“ haben, extrem hoch. Im Europa-Vergleich ist Österreich gemeinsam mit Bulgarien Schlusslicht beim Zugang zur Staatsbürgerschaft. Wer in Österreich lebt, kann den Antrag erst nach sechs- bis zehnjährigem durchgehendem Aufenthalt stellen. Außerdem müssen gute Deutschkenntnisse, Unbescholtenheit und ein positiver Staatsbürgerschaftstest nachgewiesen werden.


Demokratiepolitisch besonders problematisch ist, dass darüber hinaus auch das Einkommen über die Möglichkeit zur Staatsbürgerschaft und demokratischer Mitbestimmung entscheidet. Einzelpersonen müssen für eine Einbürgerung in der Regel ein Einkommen von mehr als 1.300 Euro brutto nachweisen. Dieser Betrag steigt, wenn man Kinder hat, wodurch etwa Familien-Alleinerhalter*innen meist deutlich mehr als 2.600 Euro brutto im Monat nachweisen müssen.


Verfügbare Einkommensdaten der Statistik Austria (Stand 2020) zeigen, dass die Einkommenshürden für viele Menschen eine unüberwindbare Hürde darstellen. Insbesondere Teilzeitbeschäftigte fallen meist komplett durch das Staatsbürgerschaftsraster, aber auch eine Vollzeitbeschäftigung reicht oft nicht aus. Ungefähr ein Drittel aller unselbstständig Erwerbstätigen kommen nicht über die Einkommenshürde für Einzelpersonen. Frauen und schlechter bezahlte Branchen sind besonders stark betroffen: ca. zwei Drittel der weiblichen Arbeiterinnen würden an der Einbürgerungshürde für Einzelpersonen und fast alle an der Hürde für Familien-Alleinerhalter*innen scheitern.


All diese Hürden müssen auch Menschen erfüllen, die bereits viele Jahre oder Jahrzehnte in Österreich leben. Selbst wer in Österreich geboren wurde, hat kein bedingungsloses Anrecht auf die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft, sondern ist ebenfalls abhängig von der Erfüllung sämtlicher Einbürgerungskriterien, inklusive der Einkommenskriterien. Wer dauerhaft ein zu geringes Einkommen oder eine zu geringe Pension bezieht, kann für den Rest des Lebens nicht Österreicher*in werden und bleibt dauerhaft von demokratischen Grundrechten ausgeschlossen!

 

--> Detailliertere Informationen zum Thema Einbürgerung sind HIER zu finden.

Was fordert SOS Mitmensch in Punkto realitätsnahe Einbürgerungsbedingungen?

  • Verleihung der Staatsbürgerschaft per Geburt an Kinder, die in Österreich geboren werden und deren Eltern rechtmäßig und längerfristig in Österreich niedergelassen sind (siehe SOS Mitmensch-Initiative www.hiergeboren.at).
  • Abschaffung der Einkommenserfordernisse. Der Pass und die Möglichkeit der demokratischen Beteiligung dürfen keine Geldsache sein!
  • Verkürzung der Wartefristen für die Einbürgerung und Orientierung am Lebensmittelpunkt statt am Aufenthaltstitel.
  • Schaffung eines bedingungslosen Rechtsanspruchs auf die Staatsbürgerschaft für Menschen, die in Österreich geboren oder aufgewachsen sind oder schon lange hier leben.
  • Ermöglichung der Doppelstaatsbürgerschaft für eingewanderte Menschen. Denn die Doppelstaatsbürgerschaft schafft Anreize und Möglichkeiten sich verstärkt in Österreich demokratisch einzubringen, sie stärkt das Zugehörigkeitsgefühl und sie steht nicht für den Zwang, etwas aufgeben zu müssen, sondern für die Freiheit, neue Wege beschreiten zu können. Sogar die FPÖ fordert vehement die Doppelstaatsbürgerschaft für bestimmte Personengruppen (nämlich Menschen aus Italien) und zeigt damit, dass es sich um ein funktionierendes Instrument handelt und Menschen mehr als nur ein Land haben können, zu dem sie sich zugehörig fühlen.
  • Senkung der extrem hohen Einbürgerungsgebühren, die derzeit bis zu zehnmal höher sind als in Deutschland.

Wie sieht der internationale Vergleich in Sachen Wahlrecht und Einbürgerung aus?

Sowohl beim Wahlrecht als auch beim Einbürgerungsrecht gehört Österreich zu den restriktivsten EU-Staaten. In den meisten EU-Ländern dürfen nicht nur EU-Bürger*innen, sondern auch Drittstaatsangehörige zumindest bei Kommunalwahlen mitwählen. Darüber hinaus dürfen in einigen EU-Ländern Nicht-Staatsbürger*innen auch an Regionalwahlen teilnehmen. Internationales Vorbild bezüglich eines inklusiven Wahlrechts ist Neuseeland: Dort dürfen Menschen nach einem Jahr durchgehendem Aufenthalt auf allen Ebenen wählen.


Noch stärker sticht Österreich beim restriktiven Zugang zur Staatsbürgerschaft heraus: laut einer Erhebung des „Migrant Integration Policy Index“ (MIPEX) ist es unter den 56 untersuchten Staaten nur in den Arabischen Emiraten und in Saudi Arabien schwerer sich einbürgern zu lassen. Das führt dazu, dass fast alle EU-Länder deutlich höhere Einbürgerungsraten als Österreich haben. Spitzenreiter war im Jahr 2020 Schweden, wo 8,6 Prozent der dort lebenden Nicht-Staatsangehörigen pro Jahr eingebürgert wurden. Deutschland findet sich mit seinen 1,1 Prozent schon im untersten Drittel und ist dennoch weit vor Österreich, das 2020 nur 0,6 Prozent der ansässigen Nicht-Staatsbürger*innen pro Jahr eingebürgert hat. Das heißt, in Österreich werden pro Jahr von 1.000 Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft nur sechs eingebürgert.

Welche Partei würden Menschen ohne österreichischen Pass wählen?

In Österreich gibt es dazu keine Erhebungen bzw. Zahlen. In Deutschland gab es 2013 durch den Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration eine Studie zum Wahlverhalten von Nichtstaatsbürger*innen. Ergebnis: Etwa die Hälfte der Nichtstaatsbürger*innen würde sich an Wahlen beteiligen. Was die Parteipräferenz betrifft, so hätte mit 27 Prozent die SPD die Nase vorne gehabt, dahinter wären die Grünen mit 20 Prozent und die CDU mit 18 Prozent Stimmanteilen gekommen. Die Linkspartei wäre auf 4 Prozent und die FDP auf 3 Prozent gekommen. Der Anteil der Unentschlossenen lag bei 28 Prozent.

 

In der politischen Debatte in Österreich erleben wir seit Jahren vor allem eines: Die ausgeschlossene Bevölkerungsgruppe wird für einen ausgrenzenden Diskurs missbraucht, der immer wieder auch rassistische Züge annimmt, und es werden gezielt Ängste geschürt. Es wird darüber gemutmaßt, wie diese Menschen wählen würden, wenn sie denn dürften. Dabei gibt es dazu in Österreich keine Erhebungen bzw. Daten. Wir wissen es schlichtweg nicht. Und um die Frage nach dem „wie“ sollte es bei der Debatte um politische Mitbestimmung ohnehin nicht gehen. Demokratie lebt von Beteiligung. Nur Beteiligung schafft Zugehörigkeit und nur Beteiligung verleiht Menschen im wahrsten Sinne des Wortes eine Stimme. Ziel sollte es sein, unsere Demokratie für die Menschen zu öffnen, die hier leben, und die Menschen, die hier leben, für unsere Demokratie zu öffnen.

Wie können das Wahlrecht und das Einbürgerungsrecht in Österreich geändert werden?

Für eine Änderung des Wahlrechts bedarf es einer Verfassungsänderung. Diese kann nur durch eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat erwirkt werden. Eventuell bedarf es auch einer Volksabstimmung. Es bräuchte also einen breiten Konsens darüber, dass der Arbeitskollege, die Nachbarin, der Freund, die Verwandte, die hier lebt, aber keine österreichische Staatsbürgerschaft hat, nicht nur Teil des Alltags, sondern auch Teil der Demokratie ist.

 

Demgegenüber lässt sich das Einbürgerungsrecht mittels einer einfachgesetzlichen Regelung ändern. Dazu braucht es die Zustimmung der Mehrheit der Abgeordneten im Parlament.

Welche Entwicklungen gab es in Richtung eines inklusiveren Wahlrechts in Österreich in den vergangenen 20 Jahren?

2002 versuchten Wiener SPÖ und Grüne, auf Bezirksebene Wahlrecht und Staatsbürgerschaft zu entkoppeln. Somit sollten auch Drittstaatsangehörige, die seit fünf Jahren durchgehend in der Bundeshauptstadt gemeldet waren, bei Wiener Bezirksvertretungswahlen wählen und kandidieren dürfen.

2004 wurde dieser Versuch nach einer Beschwerde von ÖVP und FPÖ vom Verfassungsgerichtshof gestoppt. Letzterer entschied, das Ausländerwahlrecht bedürfe einer Verfassungsänderung auf Bundesebene. Zu der kam es jedoch bisher nicht - trotz mehrerer entsprechender grüner Anträge im Nationalrat.

2007 wurde das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre abgesenkt.

2013 nahmen fünf Tage vor der offiziellen Nationalratswahl mehr als 600 Wählerinnen und Wähler mit Pässen aus 66 Ländern an der ersten Pass Egal Wahl am Wiener Minoritenplatz teil, um ein Zeichen gegen den bestehenden Demokratieausschluss zu setzen.

2015 fand am 6. Oktober am Friedrich Schmidt Platz in Wien erneut eine Pass Egal Wahl statt. Mehr als 1.200 Menschen mit Pässen aus 75 Ländern setzten ein Zeichen für ein demokratischeres Wien und gegen den Ausschluss von Wienerinnen und Wienern von der Gemeinderatswahl.

2017 fand am 10. Oktober die Pass Egal Wahl nicht nur in Wien, sondern erstmals auch in den Landesshauptstädten Linz, Graz, Salzburg, Innsbruck und Klagenfurt statt. Fast 1.900 Menschen ohne österreichischen Pass gaben ihre Stimme ab.

2018 fand erstmals eine Pass Egal Aktion zu einem Volksbegehren statt. In Kooperation mit dem Frauen*volksbegehren wurde die Möglichkeit geschaffen, dass auch Menschen ohne österreichischen Pass symbolisch ihre Unterschrift abgeben können.

2019 fand die Pass Egal Wahl am 24. September erstmals an Standorten in allen neun österreichischen Bundesländern statt. Knapp 3.000 Menschen ohne österreichischen Pass gaben ihre Stimme ab.

2020 fand im Oktober die zweite Wiener Pass Egal Wahl statt. Trotz Einschränkungen durch die Corona-Pandemie konnte die Beteiligung im Vergleich zur ersten Hauptstadt-Ausgabe nochmals gesteigert werden. Mehr als 1.500 Wiener*innen ohne österreichischen Pass gaben ihre Stimme ab.

2021 wurde im September die erste oberösterreichische Pass Egal Wahl von der Initiative "DEM21 - Die oö. Initiative für mehr Demokratie" in Kooperation mit SOS Mitmensch organisiert. Mehr als 600 Oberösterreicher*innen ohne österreichische Staatsbürgerschaft gaben ihre Stimme ab. Hinzu kamen über 900 Solidaritätsstimmen von Menschen mit österreichischer Staatsbürgerschaft.

 

--> PDF-Version der Fragen & Antworten HIER herunterladen

 

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